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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3972
BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93 (https://dejure.org/1993,3972)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1993 - XII ZB 10/93 (https://dejure.org/1993,3972)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - XII ZB 10/93 (https://dejure.org/1993,3972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abänderungsklage - Vollstreckungsgegenklage - Unterhaltstitel - Feriensache - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderungsklage als Feriensache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 643
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen …

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93
    Im Zweifel hätte Rechtsanwalt K. überdies im Interesse seiner Partei den sichersten Weg wählen müssen, der hier in einer Behandlung des Verfahrens als Feriensache bestand (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß FamRZ 1990, 867 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Verwerfung der Berufung mangels …

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93
    Vielmehr ist anerkannt, daß Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklagen, die sich gegen einen Unterhaltstitel i.S. von § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG richten, Feriensachen sind (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1990, 390 f;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 2. Aufl. § 200 GVG Rdn. 3).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93
    Soweit er, wie er geltend macht, die dort zitierte Senatsentscheidung NJW-RR 1988, 581 (= FamRZ 1988, 831) nachgelesen hat, hätte ihm bei erforderlicher Sorgfalt nicht entgehen dürfen, daß diese Entscheidung, wie auch aus der Überschrift ersichtlich, sich nicht über die Abgrenzung von Feriensachen und Folgesachen verhält, sondern darüber, daß auch ein irrtümlich gestellter Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu verbescheiden ist.
  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 184/95

    Abänderungsklagen gegen Unterhaltstitel als Feriensachen

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklagen, die sich gegen Titel über durch Ehe oder Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltsansprüche richten, dem § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG unterfallen und damit in aller Regel Feriensachen sind (vgl. insbes. Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - XII ZB 10/93 - NJW-RR 1993, 643, vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - NJW 1991, 2709, vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390 und vom 26. März 1980 - IVb ZR 585/80 - NJW 1980, 1695).

    Bereits in seinem Beschluß vom 17. Februar 1993 (a.a.O.) hat der Senat demgemäß u.a. ausgeführt, daß eine Abänderungsklage wegen eines generellen Bezugs zu einem früheren Scheidungsverbundverfahren nicht als Folgesache angesehen werden kann.

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