Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 B; ; ZPO § 233 Fb; ; ZPO § 234 Abs. 3 C; ; ZPO § 517 2. Halbs. (= § 516 2. Halbs. ZPO a.F.)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1748
Minderjährigenadoption: Ersetzung der Einwilligung eines Elternteiles - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lauf der Berufungsfrist, wenn einer Prozesspartei eine vom verkündeten Originalurteil abweichende Urteilsausfertigung zugestellt worden ist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumnis; Zustellung einer Urteilsausfertigung, die für den ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der zugestellten Urteilsausfertigung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Schuldlose Versäumung der Berufungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1651
- MDR 2004, 1437
- FamRZ 2004, 1478
- VersR 2006, 93
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (BGHZ 151, 221, 226 f.). - BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Damit ist dem Erfordernis des § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO genügt, auch wenn die Formulierung des Verkündungsprotokolls zu Zweifeln veranlassen könnte, ob der gesamte Urteilstenor verlesen worden ist (BGHZ 10, 327, 329; BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782). - BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98
Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Nur wenn dieser Grundgedanke im Einzelfall nicht zutrifft, beginnt ausnahmsweise die Fünfmonatsfrist nicht zu laufen, was etwa dann der Fall ist, wenn die Beschwerdepartei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH Beschluß vom 29. September 1998 - KZB 11/98 - NJW 1999, 143, 144 m.w.N.).
- BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93
"Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Dabei kommt es nicht auf die Rechtsfrage an, ob ein verkündeter Beschluß zu seiner Wirksamkeit die Unterschriften aller beteiligten Richter enthalten muß (vgl. insoweit BGH Beschluß vom 10. Mai 1994 - X ZB 7/93 - NJW-RR 1994, 1406). - BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Wegen der abgelaufenen Fünfmonatsfrist kommt es letztlich nicht darauf an, ob die Zustellung der fehlerhaften Urteilsausfertigung die Berufungsfrist schon nach § 516 1. Alt. ZPO a.F. in Gang gesetzt hatte (vgl. insoweit Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73
Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Hingegen ist die Anwendung der Vorschrift dann ausgeschlossen worden, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist über ein innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe noch nicht entschieden war (BGH Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - VersR 1973, 851) oder das Gericht sonst aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob eine Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG NJW 1982, 1664). - BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Hingegen ist die Anwendung der Vorschrift dann ausgeschlossen worden, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist über ein innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe noch nicht entschieden war (BGH Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - VersR 1973, 851) oder das Gericht sonst aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob eine Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG NJW 1982, 1664). - BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52
Verkündungsprotokoll
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Damit ist dem Erfordernis des § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO genügt, auch wenn die Formulierung des Verkündungsprotokolls zu Zweifeln veranlassen könnte, ob der gesamte Urteilstenor verlesen worden ist (BGHZ 10, 327, 329; BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782). - BGH, 19.02.1976 - VII ZR 16/76
Ablauf der Jahresfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß hat die Rechtsprechung Ausnahmen davon in Fällen abgelehnt, in denen ein die Prozeßkostenhilfe verweigernder Beschluß vor Ablauf der Frist eingegangen ist, der Partei von ihrem Anwalt jedoch erst nach Ablauf dieser Frist bekannt gegeben werden konnte (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZR 16/76 - VersR 1976, 728) oder in denen die Ursache für die Verspätung und die weitere Behandlung durch das Gericht entscheidend in der Sphäre der Partei lag, welche die Frist versäumt hatte (BGH Beschluß vom 18. Mai 1971 - IX ZR 206/68 - RzW 1971, 564; Urteil vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376, 377). - BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82
Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03
Demgemäß hat die Rechtsprechung Ausnahmen davon in Fällen abgelehnt, in denen ein die Prozeßkostenhilfe verweigernder Beschluß vor Ablauf der Frist eingegangen ist, der Partei von ihrem Anwalt jedoch erst nach Ablauf dieser Frist bekannt gegeben werden konnte (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZR 16/76 - VersR 1976, 728) oder in denen die Ursache für die Verspätung und die weitere Behandlung durch das Gericht entscheidend in der Sphäre der Partei lag, welche die Frist versäumt hatte (BGH Beschluß vom 18. Mai 1971 - IX ZR 206/68 - RzW 1971, 564; Urteil vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376, 377). - BGH, 18.05.1971 - IX ZR 206/68
Rechtsmittel
- LG Aachen, 02.05.1972 - 12 O 22/72
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger …
Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008, XII ZB 179/07, FamRZ 2008, 978 und vom 7. Juli 2004, XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478) 37 .Damit ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978, 979 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 FamRZ 2004, 1478, 1479 f.).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12
Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch: …
Die Vorschrift ist allerdings dann nicht anwendbar, wenn die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - ZMR 1978, 152;… BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478, 1479;… Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 234 Rn. 8 f.). - BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
Anforderungen an die Darlegung einer Protokollfälschung
Entscheidend ist allein, ob die angefochtene Entscheidung tatsächlich verkündet worden ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).
- BGH, 21.01.2016 - IX ZA 24/15
Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist: Versäumung eines …
Das Rechtsstaatsprinzip ist durch die Anwendung des § 234 Abs. 3 ZPO etwa dann verletzt, wenn der Partei eine fehlerhafte Urteilsausfertigung zugestellt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1653), wenn das Gericht über einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag nicht innerhalb eines Jahres entschieden (BGH, Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73, NJW 1973, 1373) oder eine ablehnende Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag nicht zugestellt hat (BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15 f), und wenn das Gericht bei einer Partei durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum das Vertrauen erweckt hat, der eingelegte Rechtsbehelf sei zulässig (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09, NJW 2011, 522 Rn. 37; BAG NJW 2004, 2112, 2114) oder ein gestellter Wiedereinsetzungsantrag sei begründet (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2149, 2150). - BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der …
Der Senat hat bereits zu der vergleichbaren Regelung in § 517 Halbsatz 2 ZPO entschieden, dass die fünfmonatige Berufungsfrist auch dann zu laufen beginnt, wenn die zugestellte Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479). - BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10
Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen …
Rn. 15 Wie der Bundesgerichtshof zur fünfmonatigen Berufungsfrist bei unwirksamer Verkündung eines Urteils gemäß § 517 ZPO (vormals § 516 ZPO) entschieden hat, liegt dieser Vorschrift der Gedanke zu Grunde, dass eine Partei nach streitiger Verhandlung vor Gericht mit einer Entscheidung rechnen muss und es ihr daher zuzumuten ist, sich nach dem Erlass einer solchen Entscheidung zu erkundigen (BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98, NJW 1999, 143, 144; vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652;… vom 21. Juli 2010 - XII ZB 135/09, NJW-RR 2011, 5 Rn. 14). - BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07
Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die …
b) Im Hinblick darauf ist die Vorschrift allerdings nicht anwendbar, wenn die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).Liegt also die für die Versäumung der Jahresfrist ausschlaggebende Ursache allein beim Gericht, steht der Ablauf der Jahresfrist einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).
- BGH, 12.02.2015 - IX ZR 156/14
Nichtzulassungsbeschwerde: Einhaltung der Einlegungs- und Begründungsfrist bei …
Damit ist eine zweifelsfreie Zuordnung des Verkündungsprotokolls zu dem verkündeten Urteil möglich, ohne dass es auf eine körperliche Verbindung dieser Schriftstücke ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652). - BGH, 21.07.2010 - XII ZB 135/09
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit Verkündung …
Durch die Verkündung eines Beschlusses (hier: in einem Verfahren über die elterliche Sorge) wird der Beginn der Beschwerdefrist nach fünf Monaten grundsätzlich dann nicht ausgelöst, wenn der beschwerte Beteiligte zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (im Anschluss an BGH, 29. September 1998, KZB 11/98, NJW 1999, 143 und BGH, 7. Juli 2004, XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651 ) 14 .Rn. 14 Der Vorschrift des § 517 ZPO (vormals § 516 ZPO) liegt der Gedanke zugrunde, dass eine Partei, die vor Gericht streitig verhandelt hat, mit dem Erlass einer Entscheidung rechnen muss und dass es ihr deshalb zugemutet werden kann, sich danach zu erkundigen, ob und mit welchem Inhalt eine Entscheidung ergangen ist (BGH Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98 - NJW 1999, 143, 144 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - NJW-RR 2004, 1651, 1652).
Eine Erkundigungspflicht scheidet demnach aus, wenn die beschwerte Partei im anberaumten Termin nicht vertreten und auch nicht ordnungsgemäß geladen worden war (BGH Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98 - NJW 1999, 143, 144 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - NJW-RR 2004, 1651, 1652).
- BGH, 06.06.2013 - V ZB 7/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Anmeldung eines Mietrechts ohne Glaubhaftmachung; …
In diesem Fall ist weder eine körperliche Verbindung zwischen Anlage und Protokoll erforderlich noch muss die Anlage gesondert unterschrieben werden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03, NJW-RR 2004, 1651, 1652); die Unterschrift unter dem Protokoll umfasst auch eine in Bezug genommene nachgeheftete Anlage. - BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der …
- BGH, 22.04.2020 - XII ZB 131/19
Fristbeginn für Beschwerdeeinlegung bei Übersendung eines vom …
- BGH, 23.06.2021 - XII ZB 51/21
Lauf der Beschwerdefrist bei einer fehlgeschlagenen oder unterbliebenen …
- BGH, 23.02.2005 - XII ZB 110/03
Versäumung der Berufungsfrist bei Zustellung der Entscheidung kurz vor Ablauf der …
- BGH, 27.10.2016 - III ZR 417/15
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eingang des …
- OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines …
- LG Saarbrücken, 26.04.2024 - 5 S 6/23
Jahresabrechnung muss die Gesamt-WEG erstellen!
- OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 20 W 105/23
Unwirksame Beurkundung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG
- OLG Düsseldorf, 04.06.2013 - 20 U 137/12
- OLG Frankfurt, 23.03.2026 - 5 UF 197/25
Verkündung in Ehe- oder Familiensache nach Einführung der elektronischen Akte
- OLG Stuttgart, 06.03.2019 - 15 UF 218/18
Beschwerde in einem Trennungsunterhaltsverfahren: Folge der Zustellung einer vom …
- LG Wuppertal, 17.09.2015 - 16 T 47/15
Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den Schuldner i.R.d. Zwangsvollstreckung …
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08
Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers; einzelvertragliche …
- OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14
Vollstreckung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Haagener Übereinkommen - hier: …
- OLG Oldenburg, 02.02.2026 - 11 UF 2/26
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist
- OLG Brandenburg, 28.07.2008 - 10 UF 76/08
- LG Magdeburg, 02.06.2022 - 3 T 53/21
- BPatG, 30.04.2015 - 7 W (pat) 86/14
Erlöschen eines Patents wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Jahresgebühr
- BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 53/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur …
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