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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2002 - XII ZB 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7400
BGH, 14.08.2002 - XII ZB 13/02 (https://dejure.org/2002,7400)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2002 - XII ZB 13/02 (https://dejure.org/2002,7400)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2002 - XII ZB 13/02 (https://dejure.org/2002,7400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 10; ; ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 621 d Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Prozessbevollmächtigter - Zurechnung - Aktenvorlage - Rotfrist - Bürovorsteher - Fristenkalender

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; unterlassene Notierung der Frist

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1997 - VI ZB 24/96

    Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - XII ZB 13/02
    Damit entstand eine eigene Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs, und zwar unabhängig davon, ob er sich sogleich zur Bearbeitung der Sache entschloß (BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96 - NJW 1997, 1311).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04

    Wiedereinsetzung bei Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Beschwerdewert …

    Mit Vorlage der Akte zur Rechtsmittelfertigung entsteht eine eigene Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs, und zwar unabhängig davon, ob er sich sogleich zur Bearbeitung der Sache entschließt (BGH Beschluss vom 14.8.2002, XII ZB 13/02; siehe auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.7.2003, 5 UF 293/02).
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