Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt im Scheidungsverbundverfahren - Auskunft über Einkünfte und Steuererstattungsansprüche - Bewertung dieses Abwehrinteresses im Zusammenhang mit der Auskunftspflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89
Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung …
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90
Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt es vor allem auf den Aufwand an, den die sorgfältige Erteilung der aufgegebenen Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 23. Februar 1989 - I ZR 203/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 11 und Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - FamRZ 1989, 731, jeweils m.w.N.).Für solche Fälle hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß der Verurteilte fachkundigen Rat dazu einholen darf, inwieweit er dem Urteil folgen muß, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 - FamRZ 1988, 495, 496), und daß auch der Aufwand an Zeit und Kosten in Rechnung zu stellen ist, der durch die Abwehr ungerechtfertigter Vollstreckungsversuche auf dem Rechtswege entsteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1989 a.a.O. S. 732 und zuletzt vom 14. November 1990 - XII ZB 96/90, nicht veröffentlicht).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81
Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90
Wegen mangelnder Bestimmtheit fehlt die Vollstreckungsfähigkeit etwa der Verurteilung, "die entsprechenden Belege geordnet beizufügen" (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 355/81 - FamRZ 1983, 454). - BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90
Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt es vor allem auf den Aufwand an, den die sorgfältige Erteilung der aufgegebenen Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 23. Februar 1989 - I ZR 203/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 11 und Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - FamRZ 1989, 731, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90
Für solche Fälle hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß der Verurteilte fachkundigen Rat dazu einholen darf, inwieweit er dem Urteil folgen muß, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 - FamRZ 1988, 495, 496), und daß auch der Aufwand an Zeit und Kosten in Rechnung zu stellen ist, der durch die Abwehr ungerechtfertigter Vollstreckungsversuche auf dem Rechtswege entsteht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1989 a.a.O. S. 732 und zuletzt vom 14. November 1990 - XII ZB 96/90, nicht veröffentlicht). - BGH, 14.11.1990 - XII ZB 96/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - XII ZB 149/90
Für solche Fälle hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß der Verurteilte fachkundigen Rat dazu einholen darf, inwieweit er dem Urteil folgen muß, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 - FamRZ 1988, 495, 496), und daß auch der Aufwand an Zeit und Kosten in Rechnung zu stellen ist, der durch die Abwehr ungerechtfertigter Vollstreckungsversuche auf dem Rechtswege entsteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1989 a.a.O. S. 732 und zuletzt vom 14. November 1990 - XII ZB 96/90, nicht veröffentlicht).
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 88/92
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Für solche Fälle hat der Senat bereits entschieden, daß der Verurteilte fachkundigen Rat dazu einholen darf, inwieweit er dem Urteil folgen muß, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden (Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 - FamRZ 1988, 495, 496), und daß auch der Aufwand an Zeit und Kosten zu berücksichtigen ist, der durch die Abwehr ungerechtfertigter Vollstreckungsversuche auf dem Rechtswege entsteht (Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - FamRZ 1989, 731, 732 und vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 149/90 - nicht veröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".