Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1999 - XII ZB 158/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- verkehrslexikon.de
Zum anwaltlichen Organisationsverschulden durch unzureichende Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegung der Berufung - Verlängerung der Berufungsfrist - Voriger Stand - Wiedereinsetzung - Sofortige Beschwerde - Berufungsbegründungsfrist - Prozeßbevollmächtigter - Büroorganisation
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
ZPO § 85 Abs. 2 § 234 Abs. 1 § 519 Abs. 2
Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung beim Wiedereinsetzungsantrag
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1563
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus BGH, 15.12.1999 - XII ZB 158/99
Damit kann die Beklagte nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097, 2098 …und vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6). - BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 15.12.1999 - XII ZB 158/99
Damit kann die Beklagte nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097, 2098 und vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6).
- BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; …
Eine verlässliche Ausgangskontrolle setzt aber zugleich voraus, dass die Frist nach Durchführung dieser Maßnahmen sofort - und nicht etwa erst an einem der folgenden Tage - gestrichen wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99 - VersR 2000, 1563 f.).Zum anderen erfüllt die allabendliche Kontrolle des Fristenbuchs ihren Zweck nicht mehr, wenn eine ungestrichen gebliebene Frist keinen Aufschluss darüber gibt, ob ein fristwahrender Schriftsatz noch gefertigt werden muss, oder ob er bereits zur Post gelangt ist, ohne dass die Frist sogleich gestrichen wurde ( Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99 - VersR 2000, 1563 f.).
- BGH, 14.10.2003 - VI ZB 19/03
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung …
Welche Anforderungen an die Darlegung zu stellen sind, wenn ein Wiedereinsetzungsantrag auf ein der Partei nicht zuzurechnendes Verschulden des Büropersonals ihres Anwalts gestützt wird, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99 -VersR 2000, 1563; vom 21. November 2000 - VIII ZB 11/00 - BGH-Report 2001, 141 und vom 19. Dezember 2000 - VIII ZB 35/00 - NJW-RR 2001, 782; v. Pentz, NJW 2003, 858, 860 f. m.w.N.) und bedarf im Streitfall keiner weiteren Vertiefung. - BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Hat der Rechtsanwalt mithin durch organisatorische Vorkehrungen nicht gewährleistet, dass eine Frist beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unverzüglich gestrichen wird, liegt es nahe, dass eine ungestrichene Frist im Rahmen der Büroorganisation nicht ernst genommen wird und die generell angeordneten Maßnahmen der Ausgangskontrolle ihren Zweck nicht (mehr) erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99, VersR 2000, 1563 [juris Rn. 6];… BGH, NJW-RR 2009, 937 [juris Rn. 18]).
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 13 U 54/11
Wiedereinsetzung: Anforderungen an den Vortrag des Bevollmächtigten, der für die …
Rn. 6 Die Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs lässt weder erkennen, ob und welche allgemeinen Anweisungen der Prozessbevollmächtigte des Klägers in Bezug auf das Notieren der Fristen und ihrer Überwachung erteilt hat, noch trägt der Prozessbevollmächtigte vor, ob und in welcher Weise er selbst eine Überprüfung vornimmt (BGH Beschluss 15.12.1999 in VersR 2000, 1563). - BGH, 10.11.2022 - I ZB 17/22 Hat der Rechtsanwalt mithin durch organisatorische Vorkehrungen nicht gewährleistet, dass eine Frist beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unverzüglich gestrichen wird, liegt es nahe, dass eine ungestrichene Frist im Rahmen der Büroorganisation nicht ernst genommen wird und die generell angeordneten Maßnahmen der Ausgangskontrolle ihren Zweck nicht (mehr) erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99, VersR 2000, 1563 [juris Rn. 6];… BGH, NJW-RR 2009, 937 [juris Rn. 18]).
- OLG Saarbrücken, 14.01.2013 - 2 U 85/13
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Nachschieben von Tatsachen zur …
Wenn der geschilderte Ablauf innerhalb der Kanzleiorganisation der Prozessbevollmächtigten des Klägers die zu stellenden Sorgfaltsanforderungen nicht (vollständig) erfüllt, ergibt sich daraus keine Ergänzungsbedürftigkeit seines Vorbringens (BGH, NJW-RR 1992, 1277; BGH, VersR 2000, 1563; VersR 1999, 996;… Hüßtege, aaO; siehe BGH, NJW-RR 2011, 1284; FamRZ 2009, 1132, j.m.w.N.).
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