Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2021 - XII ZB 161/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerdeentscheidung bei statthafter Rechtsbeschwerde
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Kontrollbetreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerdeentscheidung bei statthafter Rechtsbeschwerde (hier: Anordnung einer Kontrollbetreuung).
- rechtsportal.de
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerdeentscheidung bei statthafter Rechtsbeschwerde (hier: Anordnung einer Kontrollbetreuung).
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1513
- MDR 2022, 57
- FamRZ 2021, 1989
- Rpfleger 2022, 23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des …
Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 161/21
Die Kurzbegründung des Landgerichts, die weder eigene Feststellungen noch eine Bezugnahme auf solche der ersten Instanz oder Ausführungen zum Vortrag der Beteiligten nebst den von ihnen gegebenenfalls gestellten Anträgen sowie ein Eingehen darauf enthält, lässt in keiner Weise erkennen, von welchem Sachverhalt das Beschwerdegericht ausgegangen ist und wie es das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erweiterung des Aufgabenkreises der Kontrollbetreuung, auch im Hinblick auf eine nach erfolgtem Vollmachtwiderruf noch mögliche Feststellung nach § 62 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 68/20 - FamRZ 2020, 1677 Rn. 7 mwN), geprüft und beurteilt hat. - BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01
Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse
Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 161/21
Ausnahmsweise kann es genügen, wenn sich der für die Entscheidung maßgebende Sach- und Streitstand aus der rechtlichen Würdigung ergibt, so dass eine Überprüfung der Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt möglich ist (…Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 69 Rn. 43 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 - NJW 2002, 2648).
- BGH, 11.03.2025 - VI ZB 79/23
Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers einer …
Rn. 10 a) Zwar müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (hier: § 21 Abs. 3 Satz 6 TDDDG, § 69 Abs. 2 FamFG) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 15. September 2021 - XII ZB 161/21, NJW-RR 2021, 1513 Rn. 4;… vom 23. März 2021 - XIII ZB 24/20, juris Rn. 5 mwN).Eine Sachdarstellung ist aber dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, VersR 2024, 327 Rn. 4 f.;… BGH, Beschlüsse vom 12. November 2024 - VIII ZB 36/23, NJW-RR 2025, 121, juris Rn. 10 ff.; vom 15. September 2021 - XII ZB 161/21, NJW-RR 2021, 1513 Rn. 4).
- LG München I, 28.04.2025 - 16 T 8415/24
Tatbestandsberichtigung, Beschwerdeentscheidung, Sachverhaltsdarstellung, …
Rn. 2 1. Eine Beschwerdeentscheidung muss, sofern gegen sie wie hier eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, eine vollständige, klare Darstellung des Sachverhalts unter Anführung der Gründe, aus denen die entscheidungsrelevanten Tatsachen für erwiesen erachtet wurden oder nicht, sowie die Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt enthalten (BGH, Beschluss vom 15.9.2021 - XII ZB 161/21, NJW-RR 2021, 1513 Rn. 4).
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