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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1994 - XII ZB 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,20151
BGH, 09.03.1994 - XII ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,20151)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1994 - XII ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,20151)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1994 - XII ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,20151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung - Beachtung gesetzlicher Formvorschriften für die Berufungsschrift - Verhinderung an der ordnungsgemäßen Einhaltung der versäumten Frist ohne Verschulden - ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92

    Erkundigungspflichten einer Prozeßpartei vor Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - XII ZB 22/94
    Der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei von sich aus die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig einziehen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 92/92 - FamRZ 1993, 310 m.N.).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10

    Versorgungsausgleich: Qualifikation der Ruhegeldordnung der Landesbank …

    Liegen die besonderen Voraussetzungen einer beamtenähnlichen Versorgung im Sinne der Sonderregelung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, stellt sich die Frage nach der Unverfallbarkeit der Versorgung nicht (Senatsbeschluss vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

    Sollte eine Kürzung oder Einstellung der Versorgung aufgrund § 19 der Ruhegeldordnung tatsächlich eintreten, kann er Abänderung verlangen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 234 und vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

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