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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,9321
BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24 (https://dejure.org/2026,9321)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2026 - XII ZB 338/24 (https://dejure.org/2026,9321)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2026 - XII ZB 338/24 (https://dejure.org/2026,9321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kanzleisoftware: Elektronischer Kalender muss Änderungen anzeigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der elektronische Fristenkalender des Rechtsanwalts

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Elektronischer Fristenkalender: Streichungen müssen sichtbar bleiben

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Überprüfungssicherheit bei elektronischer Führung des Fristenkalenders

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2024 - I ZB 34/24

    Behandlung von Fristsachen in Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Ein Rechtsanwalt hat seinen Fristenkalender so zu führen, dass auch gestrichene und geänderte Fristen erkennbar und überprüfbar bleiben (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. November 2024 - I ZB 34/24, NJW-RR 2025, 188).

    Rn. 11 Fristenkalender sind dabei so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist erkennbar und überprüfbar bleibt (vgl. BGH Beschlüsse vom 21. November 2024 - I ZB 34/24 - NJW-RR 2025, 188 Rn. 13 mwN …und vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 - NJW 2015, 253 Rn. 10 mwN).

    Denn nur so ist eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der eingetragenen Fristen eröffnet, die selbst bei sachgerecht organisierten Organisationsabläufen erforderlich ist, weil stets individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (vgl. BGH Beschluss vom 21. November 2024 - I ZB 34/24 - NJW-RR 2025, 188 Rn. 13).

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch …

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Bei elektronischer Kalenderführung gilt nichts anderes, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 483/21, NJW-RR 2023, 698 und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13, FamRZ 2014, 1624).

    Rn. 12 Diese Maßstäbe gelten auch bei einer elektronischen Kalenderführung, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 483/21 - NJW-RR 2023, 698 Rn. 11 und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 13 f.).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 483/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Bei elektronischer Kalenderführung gilt nichts anderes, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 483/21, NJW-RR 2023, 698 und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13, FamRZ 2014, 1624).

    Rn. 12 Diese Maßstäbe gelten auch bei einer elektronischen Kalenderführung, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 483/21 - NJW-RR 2023, 698 Rn. 11 …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 13 f.).

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Rn. 11 Fristenkalender sind dabei so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist erkennbar und überprüfbar bleibt (…vgl. BGH Beschlüsse vom 21. November 2024 - I ZB 34/24 - NJW-RR 2025, 188 Rn. 13 mwN und vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 - NJW 2015, 253 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 18.10.2023 - XII ZB 31/23

    Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an Fristenkontrolle durch Prozessbeteiligten

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Der Rechtsanwalt hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig eingetragen und kontrolliert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2023 - XII ZB 31/23 - NJW-RR 2024, 197 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00

    Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Wenn demgegenüber gestrichene oder geänderte Fristen nicht mehr im Kalender sichtbar sind, wird nicht nur ohne erkennbare Notwendigkeit das menschliche Erinnerungsvermögen als häufig sehr wirksames Kontrollinstrument ausgeschaltet und hierdurch der von der Rechtsprechung geforderte Sicherheitsstandard, der durch die Beschäftigung gut ausgebildeter und zuverlässiger Mitarbeiter erreicht werden soll und üblicherweise auch erreicht wird, organisationsbedingt herabgesetzt (vgl. BGH Beschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - NJW 2001, 76, 77).
  • BGH, 21.06.2023 - XII ZB 418/22

    Organisationsverschulden bei unterlassener Weisung zur Notierung einer Vorfrist

    Auszug aus BGH, 04.03.2026 - XII ZB 338/24
    Nach den Grundsätzen der überholenden Kausalität schließt ein früheres Verschulden eines Beteiligten oder ihres Verfahrensbevollmächtigten die Wiedereinsetzung dann nicht aus, wenn dessen rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, dem Beteiligten oder seinem Bevollmächtigten nicht zuzurechnendes Ereignis entfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2023 - XII ZB 418/22 - FamRZ 2023, 1565 Rn. 17 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Rn. 38 bb) Unabhängig davon sind auch elektronische Fristenkalender nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu führen, dass eine gestrichene oder nachträglich geänderte Frist erkennbar und überprüfbar bleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 04.03.2026 - XII ZB 338/24 -, juris Rn. 11 f.;… Beschl. v. 21.11.2024 - I ZB 34/24 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 01.03.2023 - XII ZB 483/21 -, juris 11 …und Beschl. v. 04.11.2014 - VIII ZB 38/14 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Denn nur so ist eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der eingetragenen Fristen eröffnet, die selbst bei sachgerecht organisierten Organisationsabläufen erforderlich ist, weil stets individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (vgl. BGH, Beschl. v. 04.03.2026 - XII ZB 338/24 -, juris Rn. 11;… BGH, Beschl. v. 21.11.2024 - I ZB 34/24 -, juris Rn. 13).

  • BSG, 14.04.2026 - B 1 KR 1/26 B
    Denn nur so ist eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der eingetragenen Fristen eröffnet, die selbst bei sachgerecht organisierten Abläufen erforderlich ist, weil stets individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH vom 4.3.2026 - XII ZB 338/24 - juris RdNr 11 mwN).
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