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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19813
BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12 (https://dejure.org/2014,19813)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2014 - XII ZB 719/12 (https://dejure.org/2014,19813)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - XII ZB 719/12 (https://dejure.org/2014,19813)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 197

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem Unterhaltsabfindungsvergleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsabfindungsvergleich - Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dreißigjährige Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren Unterhaltsabfindungsvergleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dreißigjährige Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren Unterhaltsabfindungsvergleich

  • isuv.de (Kurzinformation)

    BGB §197
    Unterhaltsrecht

  • przytulla.de (Kurzinformation)
  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist für Forderungen aus vollstreckbarem Unterhaltsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2637
  • MDR 2014, 1029
  • FamRZ 2014, 1622
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Rn. 14 Ein Anspruch auf Rückstände von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen iSv § 197 Abs. 2 BGB ist dann gegeben, wenn der Anspruch von vornherein und seiner Natur nach auf Leistungen gerichtet ist, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind, insbesondere wenn der Gesamtumfang der geschuldeten Leistungen nicht beziffert werden kann, weil der Anspruch zeitabhängig entsteht (BGH Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03 - NJW 2005, 3146, 3147 mwN).

    Denn der Schuldner kann sich auf eine bestimmte Höhe des Anspruchs einstellen und muss nicht mit der Geltendmachung einer über Jahre aufgelaufenen Schuld rechnen, was durch die regelmäßige Verjährung verhindert werden soll (vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03 - NJW 2005, 3146, 3147).

  • BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56

    Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre …

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Hierbei handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, um eine besondere Form der Erfüllung eines einheitlichen Anspruchs und nicht um wiederkehrende Leistungen (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 - NJW 1957, 1148, 1149).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99

    Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Vielmehr handelt es sich auch bei dem auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Teilwertersatzanspruch um einen einheitlichen Anspruch auf teilweise Herausgabe des Geschenkes in Form einer Ersatzleistung in Geld (BGHZ 146, 228, 233 = FamRZ 2001, 409, 410 mwN).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Dabei sind bezüglich des Feststellungsbegehrens die vom Senat zur Kostenentscheidung aufgestellten Grundsätze beachtet worden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02 - NJW-RR 2005, 1728 f.).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 417/12

    Kleingarten-Pachtvertrag im Beitrittsgebiet: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung …

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Im Zweifel ist daher eine bloße Änderung des Schuldverhältnisses anzunehmen (BGH Urteil vom 14. März 2013 - III ZR 417/12 - NZM 2013, 545 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05

    Geschäftsgrundlage der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages in einem …

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
    Umstände, die unterhaltsrechtlich grundsätzlich von Bedeutung sind, wie Änderungen von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, die Wiederheirat des Berechtigten oder dessen Tod (vgl. § 1586 Abs. 1 BGB), wirken sich nicht mehr aus (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 73/05 - FamRZ 2005, 1662, 1663).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16

    Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den …

    Rn. 39 Der Unterhaltsanspruch beinhaltet zwar keine einheitliche Verpflichtung, sondern entsteht für jeden Zeitabschnitt neu, in dem seine Voraussetzungen vorliegen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12 - FamRZ 2014, 1622 Rn. 17).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine …

    Dies folgt für Rechtsbeschwerden des Betroffenen nicht aus § 26 Abs. 3 GNotKG (so aber Fröschle FamRZ 2014, 1622), der lediglich zu Auslagen, nicht aber zu Gerichtsgebühren eine Regelung trifft.
  • BGH, 18.05.2021 - II ZR 41/20

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Der auf den Unternehmenswert gerichtete Abfindungsanspruch ist auch bei ratierlicher Auszahlung ein einheitlicher Gesamtanspruch, der mit der Fälligkeit der ersten Rate erstmalig als solcher geltend gemacht werden kann (vgl. RGZ 136, 427, 431 f.; RG, JW 1931, 1457; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - X ZR 2/78, GRUR 1979, 800, 803;… Urteil vom 11. September 2012 - XI ZR 56/11, NJW 2013, 1228 Rn. 12, 21; Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12, NJW 2014, 2637 Rn. 14;… Urteil vom 3. April 2019 - IV ZR 90/18, ZIP 2019, 1072 Rn. 14 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2024 - 2 LA 23/20

    Festsetzung des Ruhegehaltes ohne Familienzuschlag nach Abfindung sämtlicher …

    Im Zweifel ist eine bloße Änderung des Schuldverhältnisses anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12 -, juris Rn. 3 f. und 16 f. zur Anwendung der 30-jährigen <§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB> statt der dreijährigen Verjährungsfrist bei insoweit wiederkehrenden Leistungen <§ 197 Abs. 2 BGB> für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren Unterhaltsabfindungsvergleich).

    Umstände, die unterhaltsrechtlich grundsätzlich von Bedeutung sind, wie Änderungen von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, die Wiederheirat des Berechtigten oder dessen Tod (vgl. § 1586 Abs. 1 BGB), wirken sich nicht mehr aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Es handelt sich lediglich um eine besondere Form der Erfüllung eines einheitlichen Anspruchs und nicht um eine jährlich oder sogar monatlich wiederkehrende Unterhaltsverpflichtung (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 719/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

  • LG Bonn, 01.02.2019 - 1 O 240/18

    Einwendungen gegen titulierten Anspruch - notariell titulierte …

    Denn der Anspruch aus § 3 Ziffer II. Satz 1 der streitgegenständlichen Urkunde ist seiner Natur nach nicht auf eine einmalige Leistung, sondern auf in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringende Leistungen gerichtet, denen schon nach dem klaren Wortlaut der Urkunde ein Versorgungscharakter zugunsten der Anspruchsgläubigerin zukommt (vgl. BGH NJW 2014, 2637 Rd.14; BGH NJW 1981, 2563 unter 2.; Henrich in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK-BGB, 48.Edit. 01.11.2018, § 197 Rd.25;… MüKo/Grothe, BGB, 7.Aufl. 2015, § 197 Rd.29).
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