Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,947
BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90 (https://dejure.org/1991,947)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - XII ZB 77/90 (https://dejure.org/1991,947)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 (https://dejure.org/1991,947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Hinterbliebenenversorgung - Versorgungswerk - Landesärztekammer - Barwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 1, § 1587 a Abs. 3
    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht bei Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 194
  • MDR 1992, 490
  • FamRZ 1992, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Bei der Umrechnung - auf der Grundlage des Deckungskapitals wie des Barwerts - geht es, wie schon der Eingangssatz des § 1587a Abs. 3 BGB ergibt, allein um eine Angleichung an die Wertsteigerungen der kraft Gesetzes volldynamischen Versorgungen (Dynamik), während andere Qualitätsunterschiede zu diesen Versorgungen ohne Belang sind (vgl. dazu Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 209).

    Ersterer ist der auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinste Wert aller nach der Lebenserwartung des Berechtigten voraussichtlich zu erbringenden Rentenleistungen (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 207), letzteres das aus den Versicherungsbeiträgen des Berechtigten zur Abdeckung der künftigen Rentenleistungen angesparte Kapital abzüglich Verwaltungskosten und zuzüglich Zinsen (…vgl. Rolland aaO. § 1587a Rdn. 120).

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Der dynamisierte Wert eines Anrechts bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist auf der Grundlage des Barwerts zu ermitteln (Bestätigung von Senat, FamRZ 1987, 361, 362 und NJW-RR 1989, 1026 = LM VAHRG Nr. 33 = FamRZ 1989, 951, 952).

    Der Senat hat bereits in zwei Entscheidungen (Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987 361, 362 und vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 952) die in FamRZ 1984, 1024 ausführlich begründete Beurteilung des Beschwerdegerichts gebilligt, daß der Wert ehezeitlich erworbener Anrechte bei der LÄK gemäß § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c BGB zu ermitteln, die Versorgung im Anwartschaftsstadium als statisch und im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen und gemäß § 1587a Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Umrechnung auf der Grundlage des Barwerts vorzunehmen ist.

  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Dem hat Glockner (FamRZ 1989, 126) entgegengehalten, daß sich die LÄK ähnlich wie das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen (dazu Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155) durch ein individuelles Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziere und daher eine Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals (einschließlich des Anteils für die Hinterbliebenenversorgung) gemäß § 1587a Abs. 3 Nr. 1 BGB vorzunehmen sei.

    Nach der Konzeption des § 1587a Abs. 3 BGB ist das Deckungskapital deswegen primär für die Bewertung heranzuziehen, weil es im allgemeinen den wahren Versorgungswert exakter wiedergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. September 1988 aaO. S. 157); denn die Ermittlung des Barwerts mit Hilfe der BarwertVO ist aus Gründen der Praktikabilität pauschaliert.

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaften - Versorgungswerk - Anwartschaftsstadium - Leistungsstadium

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Der dynamisierte Wert eines Anrechts bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist auf der Grundlage des Barwerts zu ermitteln (Bestätigung von Senat, FamRZ 1987, 361, 362 und NJW-RR 1989, 1026 = LM VAHRG Nr. 33 = FamRZ 1989, 951, 952).

    Der Senat hat bereits in zwei Entscheidungen (Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987 361, 362 und vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 952) die in FamRZ 1984, 1024 ausführlich begründete Beurteilung des Beschwerdegerichts gebilligt, daß der Wert ehezeitlich erworbener Anrechte bei der LÄK gemäß § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c BGB zu ermitteln, die Versorgung im Anwartschaftsstadium als statisch und im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen und gemäß § 1587a Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Umrechnung auf der Grundlage des Barwerts vorzunehmen ist.

  • BGH, 05.12.1990 - XII ZB 26/90

    Annahme einer Härte bei Unterschreitung des Grenzwerts; Ausgleich durch …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 5. Dezember 1990 - XII ZB 26/90 - FamRZ 1991, 314), daß der Ausgleich nicht gemäß § 3c VAHRG auszuschließen ist, wenn nur eine anteilmäßige Aufteilung der hier durchgeführten Art dazu führt, daß der Grenzwert dieser Vorschrift unterschritten wird.
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Vor allem aber ist das Rechtsmittelgericht im Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich weder an formulierte Sachanträge noch an anderweitig zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden, sondern es hat, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Beschwer geltend gemacht worden ist, die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu treffen, sofern nicht eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels oder das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 92, 5, 10 ff).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Anrechte auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung gehören nicht dazu (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 132/85 - FamRZ 1988, 936, 937 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80

    Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung - …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 19. September 1984 - IVb ZB 927/80 - FamRZ 1984, 1214, 1216).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 126/84

    Ausscheiden des auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Die Beschwerde der LÄK konnte nicht wirksam beschränkt werden, weil die Umrechnungsfrage nicht isoliert beurteilt werden kann, sondern untrennbar mit dem zugunsten der Ehefrau vorzunehmenden Ausgleich insgesamt zusammenhängt (vgl. auch Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 126/84 - FamRZ 1988, 49, 51).
  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 131/82

    Einbeziehung einer Leibrentenversicherung in den Versorgungsausgleich; …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
    Eine Fortzahlung der Beiträge in der Zeit danach darf dabei nicht unterstellt werden (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 FamRZ 1986, 344, 345).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 2 UF 207/89
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung …

    So würde die deckungskapital- oder barwertbezogene Bewertung des auszugleichenden Anrechts unverändert nur Versorgungsleistungen wegen Alters oder Invalidität erfassen, eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung also aussparen (§ 1587 Abs. 1 BGB; Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165, 166).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91

    Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …

    In seinem Beschluß vom 25. September 1991 (XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165) hat er seine Rechtsprechung zu dieser Frage überprüft und sich mit den gegen sie ins Feld geführten Gesichtspunkten auseinandergesetzt.

    Die von der Ehefrau erstrebte Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals einschließlich des für die Hinterbliebenenversorgung bestimmten Anteils würde zu einer erheblichen Überbewertung des Anrechts des Ehemannes bei der LÄK führen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO).

  • BGH, 11.07.2001 - XII ZB 128/98

    Genehmigungsfreiheit einer notariellen Vereinbarung zur Regelung des …

    Zwar ist das Gericht im Verfahren der weiteren Beschwerde grundsätzlich nicht an den Antrag des Beschwerdeführers gebunden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165).
  • BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01

    Ruhensberechnung von Anwartschaften auf berufsständische Versorgung

    Das Oberlandesgericht hat die beim Versorgungswerk der LÄK Hessen erworbenen Anrechte des Ehemannes im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362, vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 952 und vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165 f.) nur im Leistungsstadium als dynamisch, im Anwartschaftsstadium jedoch als statisch bewertet.
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des …

    Die vom Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes mitumfaßte Hinterbliebenenversorgung geht auch dann nicht in den Versorgungsausgleich ein, wenn sie zusammen mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung versprochen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 1991 - 2 UF 207/89 - FamRZ 1991, 1066; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165;… Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587a Rz 109;… MünchKomm-BGB-Rühmann, 3. Aufl., § 1587a Rz 287; a.A. OLG München, Beschluß vom 27. September 1991 - 4 UF 30/90 - FamRZ 1992, 186).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der …

    Die Struktur des ZKSH entspreche derjenigen der Landesärztekammer Hessen und der der Zahnärztekammer Niedersachsen, die beide als im Anwartschaftsteil statisch zu beurteilen seien (Hinweis auf die Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155).

    Daß die Struktur der ZKSH mit der des Versorgungswerks der Landesärztekammer Hessen vergleichbar ist, die vom Senat in mehreren Entscheidungen als im Anwartschaftsstadium statisch beurteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 a.a.O. m.w.N.), wird auch im Schrifttum vertreten (…vgl. Soergel/Zimmermann BGB Nachtrag zur 12. Aufl. § 1587a RdNr. 211).

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 107/90

    Versorgungsanspruch gegenüber der Landesärztekammer Hessen

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. September 1991 (XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165, 167) dargelegt hat, ist aber für die Bewertung im Rahmen des Versorgungsausgleichs das fiktive Altersruhegeld zum Ende der Ehezeit maßgebend, das sich gemäß § 15 der Versorgungsordnung der LÄK nach den "bisher entrichteten Beiträgen" bemißt.

    Sie steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 25. September 1991 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 78/90

    Anwendung des neuen Rentenrechts; Berücksichtigung einer Deckungsrückstellung für …

    Indessen hat der Senat bereits entschieden, daß eine Deckungsrückstellung für die Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich in jedem Fall außer Betracht bleiben muß, weil sie eine Versorgungsart betrifft, die nicht Gegenstand des Ausgleichs nach den §§ 1587 ff. BGB ist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165, 166).

    Deren Anrechte sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats mit Hilfe der Barwertverordnung und nicht des Deckungskapitals zu dynamisieren (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991, aaO., m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 7/91

    Ermittlung von Anrechten bei der Landesärztekammer Hessen im Rahmen des …

    Der Senat hat in dem Beschluß vom 25. September 1991 (XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165) seine Rechtsprechung zu dieser Frage überprüft und sich mit den gegen sie ins Feld geführten Gesichtspunkten auseinandergesetzt.

    Zwar kann die weitere Beschwerde nicht mit ihrer Ansicht durchdringen, daß zugunsten der Ehefrau Wertanteile zu berücksichtigen seien, die die Hinterbliebenenversorgung betreffen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO).

  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 10 UF 211/10

    Versorgungsausgleich hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung: Bestimmung …

    Das Deckungskapital ist der während der Anwartschaftsphase "angesparte" Betrag, der sich aus den (verzinsten) Beträgen einschließlich etwaiger Überschüsse ergibt, vermindert um den Risikoanteil der Beiträge sowie um Abschluss- und Verwaltungskosten (…vgl. hierzu Ruland, a.a.O., Rn. 8; BGH, FamRZ 1992, 165).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00

    Ruhensberechnung, LÄK , Dynamisierung

  • BGH, 17.10.2001 - XII ZB 173/00

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

  • OLG Celle, 22.11.2006 - 10 UF 187/06

    Berechnung der Anrechte eines Ehezeitanteils bei dem Versorgungswerk der …

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen …

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen Barwertwertordnung - Übergangszeit

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2003 - 2 UF 338/01

    Die Anwartschaften beim Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen sind - im …

  • OLG Köln, 21.09.1992 - 26 UF 24/90

    Anwartschaftsstadium; Leistungsstadium; Statisch; Volldynamisch

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 110/91

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Begründung von monatlichen Anwartschaften - …

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 144/91

    Versorgungsausgleich - Herabsetzung des Quasisplittings - Ermittlung des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht