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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,991
BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 103; BRAGO §§ 32, 118

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Sind Gebühren für eine außergerichtliche Anwaltstätigkeit nach § 103 ZPO festsetzbar?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1731
  • MDR 2005, 656
  • FamRZ 2005, 604
  • BB 2005, 516
  • AnwBl 2005, 434
  • Rpfleger 2005, 279
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02

    Erhöhung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren; Beendigung des Auftrags

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04
    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, die Prozeßbevollmächtigten der Kläger hätten nicht erklärt, daß sie nicht beauftragt gewesen seien, die Protokollierung einer entsprechenden Einigung durch das Gericht zu beantragen; dies sei aber nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2002 (- XI ZB 9/02 - NJW 2002, 3712 f.) Voraussetzung, um das Entstehen der halben Prozeßgebühr gemäß § 32 BRAGO zu verneinen.
  • OLG Rostock, 27.05.1997 - 1 W 263/96
    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist die Festsetzung solcher Gebühren nicht möglich (OLG Köln JurBüro 1981, 1187 f. mit Anmerkung Mümmler; OLG Koblenz Anwaltsblatt 1987, 53 f.; OLG Rostock JurBüro 1998, 199;… Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 104 Rdn. 8;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rdn. 21 "vorprozessuale Kosten";… Musielak/Wolst ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 73;… Baumbach/Hartmann ZPO § 103 Rdn. 24).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Das ändert aber nichts daran, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakten vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts zugeschnitten ist (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04, BGH-Report 2005, 679 unter II 2 b).
  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Anwaltsgebühren sind dabei nur insoweit Prozesskosten und zählen als solche zu den außergerichtlichen Kosten, als sie eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren vergüten (BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 -, juris Rn. 11).
  • BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine rasche, vereinfachte gebührenrechtliche Überprüfung zugeschnitten (vgl. BGH 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 - unter II 2 b der Gründe).
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine …

    Dementsprechend sind Gebührenansprüche des Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber nach Nr. 2400 bis 2403 VV (RVG), die auf vorprozessualer Tätigkeit des Anwalts beruhen, grundsätzlich von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. BGH JurBüro 2005, 261 für § 118 BRAGO).

    Tätigkeiten des Rechtsanwalts aber, die außerhalb des Prozessgeschehens vorgenommen werden, sind aus der Prozessakte nicht ersichtlich, jedenfalls nicht in dem Maße, dass sie eine Überprüfung, wie sie im Rahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV (RVG) erforderlich sind, ermöglichen (BGH, JurBüro 2005, 261 = RVGReport 2005, 114).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2017 - 8 W 222/17

    Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten: Erstreckung einer in einem …

    Die durch die Vergleichsverhandlungen über nicht streitgegenständliche Ansprüche entstehenden Mehrkosten sind jedoch nicht Kosten des Rechtsstreits und können daher in der Regel nicht nach §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden (BGH NJW-RR 2005, 1731).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …

    Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO den Parteien lediglich eine schnelle und kostengünstigere Variante zur Erlangung eines kostenrechtlichen Vollstreckungstitels gewähren soll, weshalb der vom BGH angeführte Gesichtspunkt einer raschen, vereinfachten und anhand der Prozessakten vorzunehmenden gebührenrechtlichen Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein wesentlicher Gesichtspunkt sein mag (BGH NJW 2006, 1523 (1524); BGH NJW-RR 2005, 1731 (1732)).

    Für diesen Teil der Einigung, der nicht-rechtshängige Ansprüche betrifft, bestehen daher keine Erstattungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1731 (Ls)).

  • OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05

    Festsetzung vorprozessualer Anwaltskosten

    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07

    Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Formanforderungen an …

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist mit seinem begrenzten prozessualen Instrumentarium auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakte vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes zugeschnitten (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

    Auch hierfür ist das Kostenfestsetzungsverfahren ungeeignet (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 13 W 72/25

    Doppelte Terminsgebühr durch Mitwirkung des Anwalts an Einigungsbesprechung im …

    Entscheidend für die Festsetzungsfähigkeit von Gebühren außerhalb des Prozessgeschehens ist daher die Prozessbezogenheit der Kosten (…vgl. Schulz, in: MüKo-ZPO, 7. Auflage 2025, § 103 Rn. 53;… Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 58. Edition, Stand 01.09.2025, § 103 Rn. 17; OLG Naumburg…, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11, juris Rn. 11; zur BRAGO: BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04, juris Rn. 10 ff.).

    Rn. 16 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist eine Festsetzung außergerichtlicher Gebühren aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Festsetzung der außergerichtlichen Gebühren in einem Vergleich ausdrücklich vereinbart ist und überdies Streit über deren Höhe dadurch ausgeschlossen ist, dass die festzusetzenden Gebühren im Vergleich ausdrücklich beziffert werden oder zumindest die zur Berechnung erforderlichen Parameter (Auftrag, Gebührensatz, Gegenstandswert) ausgewiesen sind (…vgl. Jaspersen, a.a.O. Rn. 17a; OLG Bamberg…, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 W 41/18, juris Rn. 13; OLG Naumburg…, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11, juris Rn. 14 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04, juris Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05

    Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem …

    Denn diese Vergütung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004, XII ZB 94/04, NJW-RR 2005, 1731, unter II. 2. b), so dass sie ohne weiteres zum Gegenstand einer Klage gemacht werden kann.
  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 1 Ws 790/07

    Rechtsanwaltsvergütung: "Haft"-Zuschlag bei freiwilligem Terapieaufenthalt des …

  • OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21

    Festsetzungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche …

  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der …

  • AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06

    Verkehrsunfall: Schätzung der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • LAG Hamburg, 29.06.2006 - 5 Ta 11/06

    Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 6 W 185/06

    Festsetzung von Anwaltsgebühren im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. …

  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes …

  • LAG Hessen, 07.12.2005 - 13 Ta 386/05

    Mindestgebühr

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 5 WF 230/12

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Scheidungsfolgenvergleich im Rahmen von …

  • OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich …

  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 W 272/08

    Berücksichtigung der Anwaltsvergütung hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche …

  • OLG München, 07.08.2007 - 11 W 1999/07

    Zur Anrechenbarkeit einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die …

  • AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05

    Mietwagenkostenerstattung nach Unfall

  • OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07

    Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene …

  • AG Hamburg, 20.03.2006 - 644 C 547/05

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung …

  • KG, 11.10.2007 - 2 W 110/07

    Kostenfestsetzungeverfahren: Nachfestsetzung vorprozessual entstandener Kosten; …

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 8 W 200/06

    Kostenerstattung nach Rücknahme einer Verfügungsantrag: Notwendige Kosten der …

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