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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.1992

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1992 - XII ZR 223/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7326
BGH, 08.04.1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,7326)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,7326)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,7326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltung einer Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 924
  • Rpfleger 1992, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 38/92

    Ermäßigte Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigkeit in den neuen Bundesländern

    Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in den alten Bundesländern hat und einen in den neuen Bundesländern oder Ost-Berlin wohnhaften Beteiligten vertritt, sind nur dann um 20 % zu ermäßigen, wenn er vor Gerichten oder Behörden tätig wird, die ihren Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben (Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90 - RPfleger 92, 495 und 8.4.1992 - XII ZR 223/90 - FamRZ 92, 924).

    Dies steht im Einklang mit Beschlüssen des Senats vom 1. und 8. April 1992 (XII ZR 197/90 = RPfleger 1992, 495 und XII ZR 223/90 = FamRZ 1992, 924).

  • OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 1 W 35/94

    Rechtsanwalt, beigeordneter, Beitrittsgebiet, Gebührenkürzung, …

    Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 6.10.1993 (FamRZ 1994, 158) unter Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (etwa: FamRZ 1992, 924) insbesondere im Anschluß an den Beschluß des Kammergerichts vom 10.11.1992 (DtZ 1993, 152) entschieden hat, erstreckt sich das in Artikel I Abs. 1 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, auf das die oben genannte Bestimmung verweist, nur auf das der neuen Bundesländer.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9936
BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,9936)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,9936)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - XII ZR 223/90 (https://dejure.org/1992,9936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens - Güterrechtliche Folgen einer Ehescheidung - Anwendung des bundesdeutschen Rechts bei einer in der DDR geschlossenen Ehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90
    Das hat der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache XII ZR 202/90, das diesem Urteil beigefügt wird, ausführlich dargelegt; darauf wird verwiesen.

    Es reicht allein nicht aus, daß einer der Ehegatten an der (weiteren) Nutzung der Sache ein besonderes Interesse hat; denn dem Bedürfnis eines Ehegatten, etwa ein schon bisher bewohntes Haus oder - wie hier - ein noch nicht bezugsfertiges Eigenheim künftig selbst zusammen mit seinen minderjährigen Kindern zu bewohnen, kann möglicherweise in einer das Eigentum des anderen Ehegatten schonenderen Weise Rechnung getragen werden, etwa dadurch, daß das Grundstück bzw. das Gebäude beiden Ehegatten zu Miteigentum übertragen und zugleich das Nutzungsbedürfnis des einen Ehegatten durch Begründung eines Mietverhältnisses befriedigt wird (vgl. dazu die näheren Ausführungen in dem Senatsurteil in der Sache XII ZR 202/90 unter II 3 b).

    Wie der Senat in der Sache XII ZR 202/90 (unter II 2 d) näher ausgeführt hat, erfordert die verfassungskonforme Anwendung des § 39 Abs. 1 FGB, daß derjenige Ehegatte, der durch Zuweisung des Alleineigentums an den anderen seinen Eigentumsanteil an einem Hauptvermögensgegenstand verliert, dafür einen angemessenen Ausgleich in Geld erhält.

    Für die Prüfung, ob und an welchen Ehegatten das Alleineigentum übertragen wird, ist auch von Bedeutung, ob dieser in der Lage ist, dem anderen den anteiligen Wert zu ersetzen (Senatsurteil XII ZR 202/90 unter II 2 d).

    Da dem § 39 Abs. 1 FGB der Grundsatz einer umfassenden Auseinandersetzung zu entnehmen ist, wird zu prüfen sein, welche sonstigen Vermögenswerte in die gerichtliche Regelung einbezogen werden müssen und inwieweit sie sich auf die Bemessung des Erstattungsanspruchs auswirkt (vgl. auch dazu Senatsurteil XII ZR 202/90 unter III 1).

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90

    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90
    Für die Bemessung des anteiligen Wertes kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils an, sondern auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz (Senatsurteil vom heutigen Tage in dem Rechtsstreit XII ZR 197/90, zur Veröffentlichung bestimmt) .
  • OLG Brandenburg, 27.02.2026 - 13 UF 70/24

    Auflösung der ehelichen Vermögensgemeinschaft in der Form durch Begründung des …

    Familienrecht">234 § 4 Abs. 5 EGBGB i.d.F. des Einigungsvertrages das bisherige Recht maßgebend, insbesondere § 39 Abs. 1 FGB (BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - XII ZR 223/90 -, Rn. 4, juris).

    Auch ein stärkeres, aber nur vorübergehendes Nutzungsbedürfnis kann die Begründung von Alleineigentum nicht rechtfertigen; dies gilt etwa für das gemeinsame Wohnen mit heranwachsenden, selbständig werdenden Kindern (…BGH, Urt. v. 15. Januar 1992 - XII ZR 202/90 -, BGHZ 117, 35 = NJW 1992, 821, 824; BGH, Urt. v. 15. Januar 1992 - XII ZR 223/90 -, juris, Rn. 9 f.).

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