Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwer des Rechtsmittelklägers: Teilabweisung eines mit Angabe eines Mindestbetrags geltend gemachten unbezifferten Zahlungsanspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 S 1 ZPOEG
Beschwer des Rechtsmittelklägers: Teilabweisung eines mit Angabe eines Mindestbetrags geltend gemachten unbezifferten Zahlungsanspruchs - IWW
§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO
- Wolters Kluwer
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unbezifferter Zahlungsanspruch unter Angabe ein Mindestbetrag
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZPO § 26 Nr. 8 Satz 1
Begrenzung des Beschwerdewerts bei unbeziffertem Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags durch den Mindestbetrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
- rechtsportal.de
EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
Geltendmachen eines unbezifferten Zahlungsanspruchs unter Angabe eines Mindestbetrags; Bestehen einer Beschwer bei Unterschreiten des Mindestbetrags durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beschwer bei erfolglosem unbeziffertem Klageantrag
Verfahrensgang
- AG Torgau, 03.02.2017 - 1 C 204/12
- LG Leipzig, 25.07.2017 - 1 S 132/17
- BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 180
- NZM 2019, 65
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 78/03
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Schmerzensgeldklage
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17
Macht ein Kläger einen unbezifferten Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags geltend, so ist für seine Beschwer als Rechtsmittelkläger nicht von der tatsächlichen Höhe des Anspruchs, sondern von dem in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag unterschritten wurde (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 24. März 2016, III ZR 52/15, NZV 2016, 517 und vom 30. September 2003, VI ZR 78/03, NJW-RR 2004, 102).Gibt ein Kläger dabei einen Mindestbetrag an, was im vorliegenden Fall sogar im Berufungsantrag selbst geschehen ist, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Wert der Beschwer von diesem Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag unterschritten wurde (…vgl. BGH Beschlüsse vom 24. März 2016 - III ZR 52/15 - NZV 2016, 517 Rn. 6 und vom 30. September 2003 - VI ZR 78/03 - NJW-RR 2004, 102 f.; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2001 - VI ZR 356/00 - NJW 2002, 212, 213).
- BGH, 24.03.2016 - III ZR 52/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einer unbezifferten …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17
Macht ein Kläger einen unbezifferten Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags geltend, so ist für seine Beschwer als Rechtsmittelkläger nicht von der tatsächlichen Höhe des Anspruchs, sondern von dem in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag unterschritten wurde (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 24. März 2016, III ZR 52/15, NZV 2016, 517 und vom 30. September 2003, VI ZR 78/03, NJW-RR 2004, 102).Gibt ein Kläger dabei einen Mindestbetrag an, was im vorliegenden Fall sogar im Berufungsantrag selbst geschehen ist, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Wert der Beschwer von diesem Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag unterschritten wurde (vgl. BGH Beschlüsse vom 24. März 2016 - III ZR 52/15 - NZV 2016, 517 Rn. 6 und vom 30. September 2003 - VI ZR 78/03 - NJW-RR 2004, 102 f.; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2001 - VI ZR 356/00 - NJW 2002, 212, 213).
- BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98
Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17
Weil es für den Wert der Beschwer nur auf die Unterschreitung des in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrages, nicht aber auf die tatsächliche Höhe des Anspruchs ankommt, sind die im Rechtsmittelzug geäußerten Betragsvorstellungen ohne Belang (vgl. BGHZ 140, 335, 341 = NJW 1999, 1339, 1340). - BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00
Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZR 90/17
Gibt ein Kläger dabei einen Mindestbetrag an, was im vorliegenden Fall sogar im Berufungsantrag selbst geschehen ist, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Wert der Beschwer von diesem Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag unterschritten wurde (…vgl. BGH Beschlüsse vom 24. März 2016 - III ZR 52/15 - NZV 2016, 517 Rn. 6 und vom 30. September 2003 - VI ZR 78/03 - NJW-RR 2004, 102 f.; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2001 - VI ZR 356/00 - NJW 2002, 212, 213).
- BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19
Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus
Der Kläger muss den Betrag, den er auf jeden Fall zugesprochen haben will und bei dessen Unterschreitung er sich als nicht befriedigt ansehen würde, auch deshalb nennen, weil sich danach die Beschwer richtet, die für die Einlegung eines Rechtsmittels maßgeblich ist (BGH 31. Oktober 2018 - XII ZR 90/17 - Rn. 4; 2. Februar 1999 - VI ZR 25/98 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 140, 335). - BGH, 15.05.2025 - VI ZR 217/24
Die insgesamt abgewiesene Stufenklage - und ihr Streitwert
Nach Abweisung der gesamten Klage bestimmt sich der Wert der Beschwer somit nach dem Wert des Leistungsanspruchs, mithin - wie auch sonst bei unbezifferten Klagen auf immateriellen Schadensersatz - nach dem von der Klägerin angegebenen Mindestbetrag (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - VI ZR 78/03, NJW-RR 2004, 102 f., juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZR 90/17, NZM 2019, 65 Rn. 4 mwN). - BayObLG, 01.07.2026 - 102 AR 39/26
Streitwertfestsetzung, Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikte, …
Verlangt der Kläger einen immateriellen Schadensersatz in einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Höhe und nennt er zudem einen Mindestbetrag, ist für die Bemessung des Streitwerts nicht der nach Ansicht des Gerichts tatsächlich angemessene Betrag maßgeblich, sondern der vom Kläger angegebene Mindestbetrag (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, XII ZR 90/17, juris Rn. 4 f.;… Beschluss vom 24. März 2016, III ZR 52/15, juris Rn. 6 und 11; BayObLG…, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 30;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16. Juni 2025, 6 W 75/25, NJW-RR 2025, 1261 Rn. 9 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. März 2025, 4 W 21/25, NJW-RR 2025, 1151 Rn. 16).
- OLG Dresden, 02.04.2024 - 4 U 1743/23
Scraping; Voreinstellung; datenschutzfreundlich; Kontrollverlust; Schaden
Rn. 20 b) Bei einem unbezifferten Anspruch auf Schadensersatz besteht eine Beschwer für den Kläger, wenn und soweit mit dem ausgeurteilten Betrag der von ihm angegebene Mindestbetrag unterschritten wurde (BGH, Beschl. v. 31.10.2018 - XII ZR 90/17, Rn. 3, BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZR 78/03 - juris;… Zöller-Heßler, ZPO, 35. Aufl. vor § 511 ZPO, Rn. 17 ff). - BGH, 13.08.2024 - VIII ZR 139/23
Revision: Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichterreichen des Wertes
Rn. 7 1. Durch die Abweisung der Klage bezüglich des von ihm weiterverfolgten Minderungsanspruchs ist der Kläger in Höhe des von ihm geltend gemachten Mindestbetrags von 11.000 EUR beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - XII ZR 90/17, NZM 2019, 65 Rn. 4 mwN). - OLG Naumburg, 21.11.2022 - 12 U 110/22
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
Macht nämlich ein Kläger einen unbezifferten Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags geltend, so ist für seine Beschwer als Rechtsmittelkläger nicht von der tatsächlichen Höhe des Anspruchs, sondern von dem in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag unterschritten wurde (z. B. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, XII ZR 90/17, zitiert nach Juris).
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