Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90 |
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Parkhäuser; Betriebskosten; Kostenumlage; Vertragsklausel; Mietvertrag; Einzelverträge; Kontrolle
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Papierfundstellen
- WM 1991, 2069
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängen die insoweit erforderlichen Voraussetzungen bei einem Mietverhältnis in erster Linie von der Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages ab; soweit keine besonderen Abreden vorliegen, muß mindestens eine Zusammenstellung der Gesamtkosten erfolgen, der Verteilerschlüssel angegeben und erläutert sowie der Anteil des in Anspruch genommenen Mieters - eventuell unter Abzug von Vorauszahlungen - berechnet werden (vgl. Urteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80 - NJW 1982, 573, 574).Denn der geschuldete Umfang einer Nebenkostenabrechnung wird von Zumutbarkeitsgesichtspunkten beeinflußt (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1981 aaO); sind, wie hier, in einem Vorprozeß bis dahin umstrittene Abrechnungsmodalitäten geklärt worden, bedarf es daher keiner erneuten Darlegung und Begründung der gleichen Positionen in den Abrechnungen für spätere Perioden, wenn sie - was die Beklagten selbst einräumen - in ihrer Systematik und in ihrem Aufbau den früheren Abrechnungen genau entsprechen.
- BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88
Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90
Dabei kann offenbleiben, ob vertragliche Individualvereinbarungen überhaupt einer richterlichen Inhaltskontrolle im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Ausgewogenheit zugänglich sind (vgl. dazu BGHZ 105, 88 [BGH 06.06.1988 - VIII ARZ 1/88] und BGH NJW 1988, 135 [BGH 17.09.1987 - VII ZR 153/86]). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86
Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90
Dabei kann offenbleiben, ob vertragliche Individualvereinbarungen überhaupt einer richterlichen Inhaltskontrolle im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Ausgewogenheit zugänglich sind (vgl. dazu BGHZ 105, 88 [BGH 06.06.1988 - VIII ARZ 1/88] und BGH NJW 1988, 135 [BGH 17.09.1987 - VII ZR 153/86]).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21
Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über …
Rn. 112 Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (Urt. v. 02.10.1991 - XII ZR 92/90, WM 1991, 2069) bietet keinen Anhaltspunkt dafür, die Mehrfachverwendungsabsicht zu verneinen. - OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 3 UH 54/98
Vorlegungsfrage: Bedarf eine Betriebskostenabrechnung zu ihrer Wirksamkeit der …
Denn diese ist bereits höchstrichterlich dahin entschieden, daß die Angabe der Rechnungsdaten grundsätzlich nicht Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung über die vom Vermieter vereinnahmten Betriebskostenvorschüsse gemäß § 259 BGB ist (Urteil des BGH vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/90 - in NJW 1982, 573 ; Urteil des BGH vom 02. Oktober 1991- XII 92/90 - in WM 1991, 2069 ff.).Die grundsätzliche Bedeutung der vom Landgericht vorgelegten Rechtsfrage ist zu verneinen, weil es bereits - was das Landgericht verkannt hat - eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung dazu gibt (Urteil des BGH vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/90 - in NJW 1982, 573 ), diese aufrechterhalten wurde (Urteil des BGH vom 02. Oktober 1991 - XII 92/90 - in WM 1991, 2069) und auch vom Bundesverfassungsgericht in bezug auf einen ein Wohnraummietverhältnis betreffenden Rechtsstreit unbeanstandet geblieben ist (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 03. Dezember 1993 - 1 BvR 551/93 - in ZMR 1994, 100 ).
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch später in der bereits genannten Entscheidung vom 02. Oktober 1991 (WM 1991, 2069) bestätigt.
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben in eine Betriebskostenabrechnung aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (BGH, Urt. v. 2.10.1991, WPM 1991, 2069 - XII ZR 92/90;… Urt. v. 23.11.1981, NJW 1982, 573 -VIII ZR 298/80;… Urt. v. 15.2.2012, VIII ZR 197/11). - OLG Hamburg, 12.12.2008 - 1 U 143/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Widerlegung des Anscheins einer …
Eine Klausel ist nicht deshalb als mehrfach verwendet anzusehen, weil ein Gesamtprojekt in mehrere Verträge mit gleichen Bedingungen aufgespalten wird (BGH, Urteil vom 02.10.1991, XII ZR 92/90, WM 1991, 2069 ff.). - KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97
Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten
In der Folgeentscheidung vom 2.10.1991 (XII ZR 92/90 abgedr. in WM 1991, 2069, 2071), hat der BGH den Mieter ausdrücklich darauf verwiesen, im Zweifelsfall die der Abrechnung zugrundeliegenden Buchungen nebst Belegen einzusehen.
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