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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6526
BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01 (https://dejure.org/2003,6526)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2003 - XII ZR 95/01 (https://dejure.org/2003,6526)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2003 - XII ZR 95/01 (https://dejure.org/2003,6526)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 554 b

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung und Auflösung einer Ehegatteninnengesellschaft; Voraussetzungen eines fälligen schuldrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs des einen gegen den anderen Ehegatten; Familienrechtlicher Vertrag sui generis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 705 730 Abs. 1
    Ansprüche der Ehegatten bei Beendigung einer Ehegatteninnengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1648
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Allerdings erscheint es - entgegen den Ausführungen des Oberlandesgerichts - durchaus naheliegend, das Zusammenwirken der Parteien als eine Ehegatteninnengesellschaft anzusehen (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - XII ZR 161/01, zur Veröffentlichung bestimmt - und BGHZ 142, 137), die mit der Trennung der Ehegatten aufgelöst worden ist.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277):.
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01

    Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Allerdings erscheint es - entgegen den Ausführungen des Oberlandesgerichts - durchaus naheliegend, das Zusammenwirken der Parteien als eine Ehegatteninnengesellschaft anzusehen (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - XII ZR 161/01, zur Veröffentlichung bestimmt - und BGHZ 142, 137), die mit der Trennung der Ehegatten aufgelöst worden ist.
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Entgegen der Auffassung der Revision läßt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien nicht als ein familienrechtlicher Vertrag sui generis qualifizieren (vgl. dazu etwa Senatsurteil BGHZ 127, 48, 52 ff.).
  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 25/90

    Innengesellschaft zwischen Familienangehörigen: Gründung - Auflösung - …

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Ein solcher Anspruch des einen gegen den anderen Ehegatten setzt aber grundsätzlich eine Gesamtabrechnung voraus (vgl. etwa BGH Urteile vom 15. Oktober 1990 - II ZR 25/90 - NJW-RR 1991, 422, 423 und vom 28. Januar 1991 - II ZR 48/90 - NJW-RR 1991, 1049), aus der sich ergibt, daß der andere Ehegatte aus der Innengesellschaft per Saldo größere Gewinne erzielt oder geringere Verluste erlitten hat als er selbst.
  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 48/90

    Schuldrechtlicher Auseinandersetzungsanspruch nach Auflösung einer …

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
    Ein solcher Anspruch des einen gegen den anderen Ehegatten setzt aber grundsätzlich eine Gesamtabrechnung voraus (vgl. etwa BGH Urteile vom 15. Oktober 1990 - II ZR 25/90 - NJW-RR 1991, 422, 423 und vom 28. Januar 1991 - II ZR 48/90 - NJW-RR 1991, 1049), aus der sich ergibt, daß der andere Ehegatte aus der Innengesellschaft per Saldo größere Gewinne erzielt oder geringere Verluste erlitten hat als er selbst.
  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims …

    Rn. 36 Dies folgt aus dem Umstand, dass ein aus der Beendigung einer Ehegatteninnengesellschaft folgender Ausgleichsanspruch des einen gegen den anderen Ehegatten grundsätzlich eine Gesamtabrechnung voraussetzt, aus der sich ergibt, dass der andere Ehegatte aus der Innengesellschaft per Saldo größere Gewinne erzielt oder geringere Verluste erlitten hat als er selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2003 - XII ZR 95/01 -, juris, Rdnr. 2, m.w.N.;… Urteil vom 30. Juni 1999 - XII ZR 230/96 -, juris, Rdnr. 34;… Johannsen/Henrich/Althammer-Kohlenberg, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1376 BGB, Rdnr. 29).
  • KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16

    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …

    Da hier kein Gesamthandsvermögen geschaffen und somit auch nicht auseinanderzusetzen ist, führt die Auflösung der Gesellschaft zu deren sofortiger Vollbeendigung (vgl. BGH…, Urteil vom 30.6.1999, XII Z 230/96, juris Rn. 34; BGH, Beschluss v. 13.08.2003, XII ZR 95/01, juris Rn. 2; OLG Hamm, Urteil v. 20.11.2009, 33 U 13/09, juris Rn.42).
  • OLG Hamm, 20.11.2009 - 33 U 13/09

    Ansprüche im Rahmen einer Ehegatteninnengesellschaft

    Rn. 34 a) Eine Ehegatteninnengesellschaft endet in der Regel bei Trennung durch Auflösung, weil ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgegangen werden kann (…BGH FamRZ 1999, 1580 Rz. 34; 2003, 1648 Rz. 2).
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