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| OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1977 - XIII B 1375/75 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.01.1977 - XIII B 1375/75 (https://dejure.org/1977,4535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 1977 - XIII B 1375/75 (https://dejure.org/1977,4535)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2004 - 2 M 58/04
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
In der Rechtsprechung der Obergerichte, der sich auch der erkennende Senat anschließt, besteht Einigkeit darüber, dass eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht kommt (vgl. z. B.: VGH BW, Beschl. v. 16.10.1989 - 10 S 3374/88 -, VBlBW 1990, 135; BayVGH, Beschl. v. 08.08.1975 - 312 IV 74 -, DÖV 1975, 865; BerlOVG, Beschl. v. 23.05.1989 - 2 S 31.88 - [juris]; HessVGH, Beschl. v. 10.06.1988 - 1 TH 2568/87 -, NVwZ-RR 1989, 518; OVG RP, Beschl. v. 10.10.1977 - 2 B 102/77 -, JZ 1977, 796; OVG NW, Beschl. v. 05.01.1977 - XIII B 1375/75 -, OVGE 32, 210).
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