Rechtsprechung
| BDiszG, 29.03.1999 - XIV VL 1/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22
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In einer solchen zweitberuflichen Tätigkeit kann die Beeinträchtigung der grundsätzlich im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses dem Dienstherrn zustehenden Arbeitskraft eines Beamten liegen, weshalb dem Dienstherrn die Prüfung vorbehalten bleibt, ob die konkrete Tätigkeit Auswirkungen auf die Dienstleistung haben kann sowie zudem, ob eine Ansehensschädigung des Beamtentums insgesamt zu befürchten ist (vgl. grundlegend: BDiG Frankfurt, GB v. 29.03.1999, XIV VL 1/99; VG Münster, Urteil v. 20.10.2011, 13 K 2137/09.O; juris). - VG Berlin, 18.03.2024 - 36 K 389.22
Untersagung einer Nebentätigkeit
Eine solche zweitberufliche Tätigkeit kann die aufgrund des Dienst- und Treueverhältnisses grundsätzlich dem Dienstherrn zustehende Arbeitskraft des Beamten beeinträchtigen, weshalb dem Dienstherrn die Prüfung vorbehalten bleibt, ob die Nebentätigkeit konkrete Auswirkungen auf die Dienstleistung haben kann, sowie ob eine Ansehensschädigung des Beamtentums zu befürchten ist (vgl. grundlegend: BDiG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 29. März 1999 - XIV VL 1/99 - juris Rn. 32; VG Münster, Urteil v. 20.10.2011 - 13 K 2137/09.O;… juris Rn. 28). - VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11
Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit
In einer solchen zweitberuflichen Tätigkeit kann die Beeinträchtigung der grundsätzlich im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses dem Dienstherrn zustehenden Arbeitskraft eines Beamten liegen, weshalb dem Dienstherrn die Prüfung vorbehalten bleibt, ob die konkrete Tätigkeit Auswirkungen auf die Dienstleistung haben kann sowie zudem, ob eine Ansehensschädigung des Beamtentums insgesamt zu befürchten ist (vgl. grundlegend: BDiG Frankfurt, GB v. 29.03.1999, XIV VL 1/99; VG Münster, Urteil v. 20.10.2011, 13 K 2137(09.O; juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 22d A 1534/01
Einbeziehung weiteren disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens eines Beamten in …
BDiG Frankfurt, Urteil vom 29. März 1999 - XIV VL 1/99 -.BVerwG, Urteile vom 11.12.1990 - 1 D 63.89 -, Urt. vom 27.11.1991 - 1 D 17.91 -, und vom 9.11.1999 - 1 D 76.97 - BDiG Frankfurt, Urt. vom 29.3.1999 - XIV VL 1/99 - OVG NRW, Urt. vom 7.3.2002 - 6d A 4364/00.O -, zu einer Gehaltskürzung - teilweise zusammen mit anderen Anschuldigungspunkten, BVerwG, Urteile vom 8.5.1980 - 1 D 26.79 -, ZBR 1981, 218 f., vom 12.2.1992 - 1 D 2.91 -, Dok.Ber.
- VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14
Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss …
In einer solchen zweitberuflichen Tätigkeit kann die Beeinträchtigung der grundsätzlich im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses dem Dienstherrn zustehenden Arbeitskraft eines Beamten liegen, weshalb dem Dienstherrn die Prüfung vorbehalten bleibt, ob die konkrete Tätigkeit Auswirkungen auf die Dienstleistung haben kann sowie, ob eine Ansehensschädigung des Beamtentums insgesamt zu befürchten ist (vgl. grundlegend: BDiG Frankfurt, GB v. 29.03.1999, XIV VL 1/99; VG Münster, Urteil v. 20.10.2011, 13 K 2137(09.O; juris).
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