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| OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1979 - XV B 634/79 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - XV B 634/79 (https://dejure.org/1979,14197)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 2760/09
Ersatzvornahme im Rahmen des Erlasses einer Änderung der Satzung über die …
Soweit in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1979 XV B 634/79 - angenommen worden ist, die Androhung der Ersatzvornahme und die Bestimmung der Durchführung der Ersatzvornahme stellten sich als Vollstreckungsmaßnahmen im Sinne von § 187 Abs. 3 VwGO a. F. und § 8 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Lande Nordrhein-Westfalen (AG VwGO) dar, dass also die Bestimmungen des VwVG NRW auf die kommunalaufsichtsrechtliche Ersatzvornahme durch den entsprechenden Verweis in § 8 AG VwGO anwendbar seien, rechtfertigt dies die Abweichungsrüge nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1979 - XV A 2589/78
Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsverfügung bzgl. eines Ratsbeschlusses; Erweiterung …
Rn. 30 - Vgl. dazu Kottenberg-Rehn, Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 10. Aufl., § 63 Anm. II. 1.; von Loebell, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 3. Aufl., § 63 Anm. 2; Rauball-Rauball, Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 2. Aufl., § 63 Anm. 2 (S. 306); Scheel/Steup, Gemeindehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 2. Aufl., § 63 Anm. 2 (S. 62); Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1979 - XV B 634/79 -, vom 29. Juni 1979 - XV B 675/79 - und vom 6. Juli 1979 - XV B 855/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) -. - VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 1040/05
Rückwirkende Einführung einer angemessenen Kostenbeteiligung der Eltern …
Der Beklagte wäre demnach dann zum Erlass der angefochtenen Anordnungsverfügung berechtigt gewesen, wenn der Kläger im Zeitpunkt des aufsichtsbehördlichen Einschreitens einer gesetzlichen Verpflichtung zum Beschluss einer Schülerbeförderungssatzung mit dem in der Anordnungsverfügung vorgesehenen Inhalt nicht nachgekommen wäre (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 3. April 1995 - 15 B 947/95 -, NVwZ-RR 1995, 500-502, vom 6. Juli 1979 - XV B 855/79-, StädteT 1979, 767-768, vom 26. Juni 1979 - XV B 634/79, zitiert nach juris).
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