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| OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1973 - XV B 801/73 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 1973 - XV B 801/73 (https://dejure.org/1973,1849)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 576 (Ls.)
- NJW 1974, 76
- DVBl 1974, 46
- DÖV 1974, 25
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78
Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung …
Diese Bestimmung setzt nicht voraus, daß die Behörde, wie es für die Verwaltungsgerichte erster Instanz regelmäßig gilt, innerhalb des umfassenderen Geltungsbereiches des anzuwendenden materiellen Gesetzes einen örtlich abgrenzbaren Zuständigkeitsbereich hat (so OVG Münster DVBl. 1974, 46 für die Fassung des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO vor seiner Änderung durch Gesetz vom 26. Februar 1975). - BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvL 17/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der verwaltungsgerichtliche …
Daß bereits nach § 52 VwGO für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen gegen die Zentralstelle im Vergabeverfahren das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, vertreten mit verschiedener Begründung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 30. Oktober 1973 - IV 732/73 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 31. Oktober 1973 - XV B 801/73 -). - OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schädigung eines Kindes durch fehlerhaft geleistete …
In diesem Zusammenhang war mit Hilfe der Erläuterungen des Sachverständigen Dr. S. sowie des weiteren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. V. auch der Versuch zu unternehmen, die widersprüchlichen Angaben der Sachverständigen zum geltenden Facharztstandard einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH NJW 2014, 71, 73 f.; 74, 76; 2015, 411, 412).
- VGH Bayern, 10.11.2011 - 12 C 11.1450
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Sie kann insbesondere auch ohne territoriale Anknüpfung sachlich oder personell umschrieben sein (…so zu alledem auch Stuttmann a.a.O. m.w.N.), denn § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO setzt nicht voraus, dass die handelnde Behörde innerhalb des Geltungsbereiches des einschlägigen Gesetzes überhaupt einen örtlich abgrenzbaren Zuständigkeitsbereich besitzt (so bereits BayVGH vom 16.10.1985 BayVBl 1986, 694; OVG Münster vom 31.10.1973 DVBl 1974, 46 zu § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO in der Fassung vor der Änderung durch das Gesetz vom 26.2.1975, BGBl I S. 617). - VG Frankfurt/Oder, 17.03.2008 - 3 K 693/07
Ausbildungsförderung für Auslandsstudium; Gerichtsstand
Denn um diesen Gesichtspunkt, der seinerzeit von der Rechtsprechung vor der Neufassung des § 52 Nr. 3 Satz 4 VwGO im Zusammenhang mit der Frage erörtert wurde, ob sich der Gerichtsstand bei Klagen gegen die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nach Maßgabe des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO bestimmt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31. Oktober 1973 - XV B 801/73 - DVBl. 1974, 46;… Bier, a. a. O., § 52 VwGO Rdnr. 13 m. w. Nw. in Fußnote 55), geht es hier bei der in Rede stehenden Auslandsausbildungsförderung gerade eben nicht. - VG Düsseldorf, 26.10.2022 - 15 Nc 93/22
Zuständigkeit örtlich Behörde Verwaltungsakt erlassen
Rn. 13 Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31. Oktober 1973 - XV B 801/73 -, DVBl 1974, 46, 47; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rdnr. 809; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 5. Mai 1982 - IX TI 28/82 -, juris (Angehörige eines Studentenwerks). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1974 - XV A 892/74 (Vgl. Beschl. des Sen. v. 31.10.73 - XV B 801/73 -, OVGE 29, 124 = DVBl. 74, 46 = DÖV 74, 25 = NJW 74, 76; vgl. ferner VG Gelsenkirchen, Urt. v. 5.9.73 - 4 a K 1055/73 -, NJW 73, 2260{{Fussnote|2|VG Gelsenkirchen, 05.09.1973, 4 a K 1055/73.
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