Rechtsprechung
| BDiszG, 22.02.2000 - XVI VL 34/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 25.02.2014 - 85 K 7.13
Disziplinarrecht - gesetzliche Vertretung eines Beamten, dessen Aufenthalt …
Dies zeigt sich daran, dass sie sich über einen langen Zeitraum aus eigenem Antrieb nicht mehr bei ihrer Dienststelle gemeldet und auch auf deren Versuche, mit ihr Kontakt aufzunehmen - mit Ausnahme des 9. April 2013 - nicht reagiert hat (vgl. Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 22. Februar 2000 - XVI VL 34/99 -). - VG Berlin, 04.09.2020 - 80 K 29.19 Dem Dienstherrn ist deshalb die Zahlung eines Unterhaltsbeitrags nicht zuzumuten (vgl. dazu: BDiG, Urteil vom 22. Februar 2000 - XVI VL 34/99 - juris Rn. 13, BVerwG…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 D 18/05 - juris Rn. 9 m.w.N, Verwaltungsgericht Berlin…, Urteil vom 25. Februar 2014 - 85 K 7.13 OB - juris Rn. 25, Gansen, Kommentar zum BDG, Rn. 17 zu § 10 BDG, Urban/Wittkowski, Kommentar zum BDG, Rn. 16 zu § 10 BDG).
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