Rechtsprechung
   VK Südbayern, 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10   

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https://dejure.org/2010,28823
VK Südbayern, 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10 (https://dejure.org/2010,28823)
VK Südbayern, Entscheidung vom 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10 (https://dejure.org/2010,28823)
VK Südbayern, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10 (https://dejure.org/2010,28823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit der Verdingungsunterlagen ohne einen Erhalt von vergleichbaren Angeboten in Bezug auf eventuell zu zahlende Umsatzsteuer bei einer Erteilung des Zuschlags auf eines der Angebote; Berücksichtigung von dazugehörigen Einheiten bei einer mathematischen Formel ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entsorgung: VK Südbayern zu tauschähnlichen Umsätzen bei der Ausschreibung der PPK-Vermarktung und zur Gestaltung der Preisabfrage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus VK Südbayern, 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10
    Eine Aufhebung darf nur angeordnet werden, wenn keine mildere gleich geeignete Maßnahme zur Verfügung steht (BayObLG, Beschluss vom 17.02.2005, Az.: Verg 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

    Auszug aus VK Südbayern, 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10
    Erfasst die vom Auftragsgegner vorgegebene Alternative nicht nur einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung, sondern die technische Gesamtlösung, so ist die Leistung nicht eindeutig nach § 8 Nr. 1 VOL/A beschrieben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Az.: Verg 25/02).
  • VK Nordbayern, 09.09.2008 - 21.VK-3194-42/08

    Elektronische Auftragsauktion zulässig?

    Auszug aus VK Südbayern, 24.06.2010 - Z3-3-3194-1-23-04/10
    Aus vergaberechtlicher Sicht ist der Verkauf des Altpapiers das rechtliche Gewand, in dem sich die Vergabestelle die Leistungen beschafft, die die ihr obliegenden geordnete Altpapierverwertung nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 KrW-/AbfG sicherstellen oder zumindest fördern sollen (BGH vom 01.02.2005, Az.: X ZB/ 27/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 09.09.2008, Az: 21.VK- 3194-42/08).
  • VK Südbayern, 02.08.2010 - Z3-3-3194-1-41-06/10

    Bieter müssen unter denselben Voraussetzungen anbieten können!

    Mit Schreiben vom 02.07.2010 wurde den Beteiligten mitgeteilt, dass die Kammer beabsichtige, ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage zu entscheiden, da sie im vorliegenden Fall nicht anders entscheiden könne als in dem gleichgelagerten Fall Z3-3-3194-1-23-04/10 (noch nicht bestandskräftig).

    Außerdem sei -wie bereits in den vorausgegangen Schrittsätzen des AGN festgestellt-, die nun streitgegenständliche Ausschreibung bzgl. der abgefragten Preisangaben und Leistungen mit dem Parallelverfahren (Az: Z3-3-3194-1-23-04/10) nicht vergleichbar.

    Aber wie u.a. aus einem vorangegangenen, vergleichbaren Fall der der VK-Südbayern Z3-3-3194-1-23-04/10 (bestandskräftig) ersichtlich ist, kommt es immer wieder zu Unklarheiten darüber, wie die verschiedenen Finanzämter die Umsatzsteuerpflicht im Einzelfall beurteilen.

  • VK Westfalen, 20.08.2020 - VK 3-19/20

    Kein Ausschluss des Bestbieters ohne Aufklärung des Angebots!

    Sofern die Antragsgegnerin sich auf eine Entscheidung der VK Südbayern vom 24.06.2010, Z3-3-3194-1-23-04/10, beruft, verfängt dies nicht.
  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

    Aus vergaberechtlicher Sicht ist die Überlassung der werthaltigen Alt-Elektrogeräte das rechtliche Gewand, in dem sich die Vergabestelle die Leistungen beschafft, die die ihr obliegende geordnete Verwertung dieser Geräte KrWG-/AbfG sicherstellen oder zumindest fördern sollen (VK Südbayern, B. v. 24.06.2010 - Az.: Z3-3-3194-1-23-04/10, ebenso OLG Celle B. v. 05.02.2004 - Az.: 13 Verg 26/03).
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