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   BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85   

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BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85 (https://dejure.org/1988,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1988 - 6 P 33.85 (https://dejure.org/1988,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1988 - 6 P 33.85 (https://dejure.org/1988,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 699
  • ZBR 1988, 284
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85
    Zu den Voraussetzungen und Grenzen vorläufiger Regelungen nach § 69 Abs. 5 BPersVG (im Anschluß an denBeschluß vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - (DVBl. 1984, 1228 = ZBR 1984, 379 = PersR 1985, 58)).

    Den Bedenken, die das Beschwerdegericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 -(DVBl. 1984, 1228 = ZBR 1984, 379 = PersR 1985, 58) gleichwohl gegen die Zulässigkeit einer solchen Regelung im vorliegenden Fall geäußert hat, pflichtet der Senat bei, soweit sie sich dagegen richten, daß der Beteiligte die Dienstpläne, zu denen der Antragsteller seine Zustimmung verweigert hatte, unverändert und zeitlich unbeschränkt nach § 69 Abs. 5 BPersVG vorläufig in Kraft gesetzt hat.

  • BVerwG, 22.08.1988 - 6 P 27.85

    Vorläufige Regelung - Dienstpläne des Bahnpostbegleitdienstes

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85
    Daß es tatsächlich möglich ist, das Beteiligungsverfahren einschließlich des Einigungsverfahrens bei der gebotenen Beschleunigung während der relativ kurzen Zeit der Geltung des Sommerfahrplans der Deutschen Bundesbahn durchzuführen und zum Abschluß zu bringen, zeigt der Sachverhalt des beim Senat anhängigen Parallelverfahrens BVerwG 6 P 27.85.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85
    Der vom Verwaltungsgericht gezogene - und von dem Beteiligten im Rechtsbeschwerdeverfahren wiederholte - Schluß, das Unvermögen des Beteiligten, dem konkreten Regelungsvorschlag des Antragstellers zu entsprechen, bewirke, daß die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers "außerhalb des Rahmens der Mitbestimmung" liege, ist verfehlt, zumal der Antragsteller nicht verpflichtet war, vorzuschlagen, wie seine Bedenken hätten ausgeräumt werden können (Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - <ZBR 1986, 308 = PersR 1986, 134 = PersV 1987, 157 = NVwZ 1987, 139>).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 6 P 4.86

    Vorläufige Regelungen - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - Verlegung der

    Die Anordnung des Beteiligten widerspricht jedoch dem bei der Anwendung des § 69 Abs. 5 BPersVG zu beachtenden Grundsatz, daß sich die vorläufige Regelung sachlich wie zeitlich auf das unbedingt Notwendige beschränken und deshalb in aller Regel in der Sache so weit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurückbleiben muß, daß eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 - und vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - ).

    Hierzu hat der Senat in seinem oben angeführten Beschluß vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 - (a.a.O.) näher ausgeführt, daß sich diese Feststellung nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen bezieht, die der Vollzug der vorläufigen Regelung auf die Beschäftigten und den Dienstbetrieb in der Dienststelle hat.

    Das aber wäre mit dem Schutzzweck des Personalvertretungsrechts unvereinbar (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 - und vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - ).

  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des

    Eine Ausnahme vom Befristungsgebot ist nur gerechtfertigt, wenn die beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach zeitliche Einschränkungen nicht zulässt (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 14 S. 7, vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 16 S. 13 f., vom 14. März 1989 a.a.O. S. 18 f. und vom 16. Dezember 1992 a.a.O. S. 3 ff.).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 6.91

    Umsetzung eines Lehrers - Befristete Umsetzung - Mitbestimmungsverfahren

    In aller Regel müssen sie in der Sache jedenfalls so weit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurückbleiben, daß eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 -, vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - und vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nrn. 14, 16 und 18).

    Die allgemeinen Grenzen für die Ausgestaltung vorläufiger Regelungen dürfen nach der genannten Rechtsprechung (Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 -, vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - und vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - a.a.O.) ausnahmsweise dann überschritten werden, wenn (1.) nicht nur ein unverzügliches Handeln des Dienststellenleiters unabweisbar geboten ist, sondern wenn (2.) außerdem die von ihm beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen - sei es in sachlicher, sei es in zeitlicher Hinsicht - nicht zuläßt.

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Diese allgemeinen Grenzen für die Ausgestaltung vorläufiger Regelungen dürfen nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 19. April 1988 - BVerwG 6 P 33.85 -, vom 22. August 1988 - BVerwG 6 P 27.85 - und vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nrn. 14, 16 und 18) ausnahmsweise dann überschritten werden, wenn nicht nur ein unverzügliches Handeln des Dienststellenleiters unabweisbar geboten ist, sondern außerdem die von ihm beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen nicht zuläßt.
  • VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15

    Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung;

    Anderes kann nur gelten, wenn die Fähigkeit der betreffenden Dienststelle oder mehrerer Dienststellen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, von der vollständigen Durchführung einer bestimmten Maßnahme des Dienststellenleiters abhängt, deren Unterbleiben nicht nur die Funktionsfähigkeit der Dienststelle nach sich zöge, sondern überragende Gemeinschaftsgüter oder -interessen in Gefahr brächte (BVerwG, Beschl. v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 -, juris, zur Parallelregelung in § 69 Abs. 5 BPersVG; Hessischer VGH, Beschl. v. 10.08.1988 - BPV TK 964/87 -, juris; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 69 BPersVG Rn. 110 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang beispielhaft veränderte Arbeitszeitregelungen und die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in Katastrophenfällen oder nach unvorhersehbaren Ereignissen, die ein sofortiges Eingreifen bestimmter Dienstkräfte erfordern, genannt (BVerwG, Beschl. v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 5 L 17/06

    Vorläufige Regelung der Abordnung einer Lehrerin an eine andere Schule

    In aller Regel müssen sie in der Sache jedenfalls, soweit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurückbleiben, dass eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (vgl. BVerwG, Beschlüsse. v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 - PersR 1988, 158, v. 22.08.1988 - 6 P 27.85 - PersR 1988, 269 und v. 14.03.1989 - 6 P 4.86 -).

    Die allgemeinen Grenzen für die Ausgestaltung vorläufiger Regelungen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 - a. a. O., v. 22.08.1988 - 6 P 27.85 - a. a. O. u. v. 14.03.1989 - 6 P 4.86 - a. a. O.) ausnahmsweise dann überschritten werden, wenn (1.) nicht nur ein unverzügliches Handeln der Schulbehörde unabweisbar geboten ist, sondern wenn (2.) außerdem die von ihr beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen - sei es in sachlicher, sei es in zeitlicher Hinsicht - nicht zulässt.

  • VGH Bayern, 03.06.1991 - 7 CE 91.1014
    Hier ist eine in der Person des Lehrers hervortretende und dadurch besonders intensive Demonstration gegeben, die als spezifisch religiös-weltanschauliche Beeinflussung in einem ganz bestimmten Sinn und damit als eine nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen der staatlichen Neutralität und Toleranz unzulässige Werbung für eine bestimmte Weltanschauung angesehen werden muß; der Lehrer führt hier gewissermaßen mit Signalwirkung als Vorbild und Erzieher eine ganz bestimmte religiöse Überzeugung vor (vgl. BVerwG DVBl 1988, 699; BayVGH BayVBl 1985, 721/722).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 26 Sa 1226/07

    Zulässiger Kündigungszeitpunkt, wenn Personalratsanhörung (Stufenverfahren) noch

    Dies ergibt sich schon aus ihrer Vorläufigkeit (so auch BVerwG 19. April 1988 - 6 P 33/85 - ZTR 1988, 355, zum inhaltsgleichen § 69 Abs. 5 BPersVG).

    Anderes kann nur gelten, wenn die Fähigkeit der betreffenden Dienststelle oder mehrerer Dienststellen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, von der vollständigen Durchführung einer bestimmten Maßnahme des Dienststellenleiters abhängt, deren Unterbleiben nicht nur die Funktionsunfähigkeit der Dienststelle nach sich zöge, sondern überragende Gemeinschaftsgüter oder -interessen in Gefahr brächte (BVerwG 19. April 1988 - 6 P 33/85 - ZTR 1988, 355, zum inhaltsgleichen § 69 Abs. 5 BPersVG).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 26/86

    Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung; Zustimmungspflicht des

    Zwar ist allgemein anerkannt, daß die vorläufige Regelung nicht über die den Gegenstand des Mitbestimmungsverfahrens bestehende beabsichtigte Maßnahme hinausgehen, die endgültige Entscheidung noch nicht unwiderruflich vorwegnehmen und weder rechtlich noch tatsächlich vollendete Tatsachen schaffen darf (Spohn. Nds. PersVG, 4. Aufl., § 71 Anm. 4, § 73 Anm. 9; zu § 69 Abs. 5 BPersVG , BVerwG, Beschl , v. 20.7.1984 - 6 P 16.83 -, PersV 1985, 71 f sowie vom 19.4.1988 - 6 P 33.85 - VGH Bad.-Württ., Beschl, v. 2.7.1985, ZBR 1986, 60; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., § 69 RdNr. 53. m.N.; Fischer/Goeres in GKÖD, Bd. V, § 69 RdNr. 36, m.N.).

    Ebensowenig wie § 69 Abs. 5 Satz 2 BPersVG enthält § 96 b Abs. 6 Satz 2 Nds. PersVG allerdings eine Sanktion für den Fall, daß die am Stufenverfahren beteiligten übergeordneten Behörden die Angelegenheit verzögerlich behandeln (für das Bundesrecht BVerwG. Beschl. v. 19.4.1988 - 6 P 33.85 -); deshalb läßt sich hier auch aus der Dauer des Nichteinigungsverfahrens nicht die rückwirkende Feststellung herleiten, daß die vorläufige Regelung rechtswidrig war.

  • VG München, 13.07.2010 - M 21 S 10.2276

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Zuweisung

    Die Regelung soll in diesem Sinne sowohl dem Schutz der Belange der Allgemeinheit dienen als auch sicherstellen, dass die Mitbestimmung der Personalvertretung bei der endgültigen Maßnahme auch unter diesen besonderen Bedingungen gewährleistet bleibt (BVerwG vom 19.04.1988 - 6 P 33.85 - DVBl 1988, 699 = ZBR 1988, 284 = ZTR 1988, 355 = VBlBW 1988, 397 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 14 = PersV 1988, 528 = RiA 1989, 22 = PersR 1988, 159).

    Um beides auszuschließen, muss sich eine nach § 69 Abs. 5 BPersVG getroffene Regelung daher sachlich wie zeitlich auf das unbedingt Notwendige beschränken und deshalb in aller Regel in der Sache soweit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurückbleiben, dass eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (BVerwG vom 19.04.1988, a.a.O.).

  • VG Berlin, 29.04.2008 - 71 A 4.08

    Vorläufige Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 1 A 3216/97

    Ausgestaltung der landespersonalvertretungsrechtlichen Qualifizierung der

  • VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08

    Mitbestimmungsrecht - zur vorübergehenden Zuweisung eines Beamten zu einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681/02

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Abordnung eines

  • VGH Hessen, 28.11.1990 - HPV TL 104/88

    Vorläufige Regelung bei Anordnung von Lehrkräften zum Beginn eines Schuljahres

  • LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 1423/89

    Beteiligung; Personalrat; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Abordnung;

  • BVerwG, 22.08.1988 - 6 P 27.85

    Vorläufige Regelung - Dienstpläne des Bahnpostbegleitdienstes

  • VGH Hessen, 25.09.1991 - BPV TK 458/91

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Einstellung sogenannter

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3821/87

    Personalvertretung: Einstellung von Abrufkräften; Vorabzustimmung

  • BVerwG, 04.02.1992 - 6 PB 20.91

    Voraussetzungen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz im

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 26.91

    Billigung einer der Mitbestimmung unterliegenden Maßnahme im Fall der

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 915/85

    Mitbestimmung - Einführung eines autonomen ADV-System

  • VG Stuttgart, 17.10.2007 - 17 K 4230/07

    Vorläufige Zuweisung eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigen Beamten zu

  • VGH Hessen, 10.08.1988 - BPV TK 1935/88

    Personalvertretungsrecht; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 B 10/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Regelung zur Genehmigung

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2008 - 1 L 923/08

    Abordnung, Lehrer, Personalrat, Personalvertretung, Mitbestimmung, Zustimmung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681

    Vorliegen eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1988 - 5 A 1/88

    Anordnung von Mehrarbeit in der Zentralwäscherei eines Klinikums; Verletzung des

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