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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,15
BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Dienstliches Bedürfnis wegen innerdienstlicher Spannungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 65
  • ZBR 1967, 208
 
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Wird zitiert von ... (228)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auf eine vergleichbare Rechtslage war der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in seinem Urteil BVerwGE 10, 202 bei der Würdigung des unbestimmten Rechtsbegriffes "öffentliches Interesse" (im Wohnsiedlungsrecht) gestoßen.

    Unbeschadet eines etwa geltenden Gebotes voller gerichtlicher Nachvollziehung der Entscheidung über das dienstliche Bedürfnis wird als anerkannt, daß die Bejahung dieses Bedürfnisses von einem Faktor abhängen kann, der nun zwar hier nicht wie im Falle von BVerwGE 10, 202 dem Bereich des Planungsermessens (der Verwaltungspolitik) zugehört, wohl aber mit einer Beurteilungsermächtigung ausgestattet ist.

    In der vorliegenden Sache kommt ein verwaltungspolitischer Spielraum der Behörde ähnlich dem in BVerwGE 10, 202 angenommenen in Betracht.

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65

    Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Aber auch eine solche "Beurteilungsermächtigung" (so die Terminologie z.B. in den Urteilen des II. Senats BVerwGE 21, 127 und des IV. Senats BVerwGE 24, 60) kann in die Vorschrift des § 28 LBG nicht "hineingelesen" werden, ohne daß die ihr (auch) innewohnende Zweckbestimmung des Schutzes der Beamten Beeinträchtigungen erlitte und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG tangiert würde.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").

  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Die im Berufungsurteil noch offengelassene Streitfrage, ob das "dienstliche Bedürfnis" als Voraussetzung für die Ermessensentscheidung gedacht sei oder ob mit seiner Erwähnung nur die Ermessenshandhabung gesteuert werden solle, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen mit Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - im ersten Sinn entschieden (ZBR 1966 S. 280 mit zustimmender Anmerkung von Wilhelm, dortselbst weitere Nachweise).

    Zu der damit auf geworfenen Problematik hat sich der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - wie folgt geäußert:.

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63

    "Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Aber auch eine solche "Beurteilungsermächtigung" (so die Terminologie z.B. in den Urteilen des II. Senats BVerwGE 21, 127 und des IV. Senats BVerwGE 24, 60) kann in die Vorschrift des § 28 LBG nicht "hineingelesen" werden, ohne daß die ihr (auch) innewohnende Zweckbestimmung des Schutzes der Beamten Beeinträchtigungen erlitte und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG tangiert würde.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht schon in BVerwGE 12, 359 klargestellt, daß ungeachtet dieser Terminologie die Behörde dann im Gegensatz zu Ermessensentscheidungen nicht die Wahl zwischen mehreren von der Rechtsordnung als gleich richtig anerkannten Entscheidungen hat; sie soll "die" richtige Wertung vornehmen.
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI C 9.59
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Nun hat der erkennende Senat allerdings in seinem Urteil vom 15. August 1960 - BVerwG VI C 9.59 - (Buchholz BVerwG 237.3, § 27 BG Bremen Nr. 1 = DVBl. 1960 S. 891) unter Hinweis auf den damals noch bestehenden Meinungsstreit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung des dienstlichen Bedürfnisses (Ermessensrichtlinie oder tatbestandliche Voraussetzung) ausgesprochen, daß unbeschadet dieser Meinungsverschiedenheiten dem Dienstherrn nach dem Sinn der beamtenrechtlichen Versetzungsvorschriften jedenfalls ein Spielraum bei der Beurteilung des dienstlichen Bedürfnisses eingeräumt sei und das Verwaltungsgericht nur nachprüfen könne, ob die Behörde dabei dem Sinne des Gesetzes entsprochen habe.
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 150.62
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    - Ähnliche Vorstellungen, und nun auch hinsichtlich des dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung, klingen auch schon in dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 150.62 - an (Buchholz BVerwG 232, § 26 BBG Nr. 5 = DÖD 1965 S. 177).
  • BVerwG, 23.06.1965 - VI C 107.62

    Versetzung der Klägerin an eine andere Volksschule aus dienstlichen Gründen - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Juni 1965 - BVerwG VI C 107.62 - die im Anschluß an länger dauernde Mißhelligkeiten erfolgte Versetzung einer Lehrerin ausschließlich wegen der mangelnden Verständigungsbereitschaft der Beamtin für Rechtens erachtet und ausgesprochen, daß es "unter diesen Umständen" auf die einzelnen Streitpunkte nicht ankomme.
  • BVerwG, 23.08.1962 - VI C 138.60

    Versetzung eines Polizeibeamten auf Grund dessen rechtskräftigen Verurteilungen …

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (vgl. Urteile vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - BVerwGE 26, 65, vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1, vom 13. Februar 1969 - BVerwG 2 C 114.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 11, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 2 A 4.72 - Buchholz 232 § 26 Nr. 16; vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - Buchholz 232 § 26 Nr. 19, vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144, vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 , vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 sowie Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 6 B 3.74 - Buchholz 237.6 § 31 NdsLBG Nr. 1, vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73 und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …

    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …

    Das dienstliche Bedürfnis, das eine tatbestandliche Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ermessensentscheidung des Dienstherrn darstellt, ob der Beamte zu versetzen ist (vgl. BVerwGE 26, 65 ), ist ebenfalls gegeben.
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