Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines Beamten auf amtlich anvertrautes Geld - Vorliegen eines Milderungsgrundes durch Offenbarung vor Tataufdeckung - Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung bei einem Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.04.1992 - XIV VL 7/92
- BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Papierfundstellen
- BVerwGE 103, 1
- NVwZ 1994, 584 (Ls.)
- NVwZ-RR 1994, 218
- ZBR 1994, 81
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 57.90
Disziplinarrecht - Veruntreuung von Geld - Milderungsgrund - Offenbarung der Tat
Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Voraussetzung hierfür ist, daß der Täter kein zusätzliches Unrecht mit dem Ziel derErmöglichung oder der Verschleierung der Tat begangen hat, bei der Untreuehandlung aus seiner Sicht mit der Fähigkeit zu alsbaldigem Schadensausgleich rechnen konnte, das anvertraute Geld seiner Vorstellung nach nur kurzfristig eigenen Zwecken zuführen wollte sowie dienstlich und außerdienstlich unbescholten ist(Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 <285 [BVerwG 09.05.1990 - 1 D 81/89] bis 287>;Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ).Wie der Senat im Urteil vom 23. April 1991 (a.a.O.) entschieden hat, bestimmt es sich nach dem zu schützenden Rechtsgut, was für die Annahme des Milderungsgrundes als vollständige und vorbehaltlose Offenbarung zu verstehen ist.
- BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Voraussetzung hierfür ist, daß der Täter kein zusätzliches Unrecht mit dem Ziel derErmöglichung oder der Verschleierung der Tat begangen hat, bei der Untreuehandlung aus seiner Sicht mit der Fähigkeit zu alsbaldigem Schadensausgleich rechnen konnte, das anvertraute Geld seiner Vorstellung nach nur kurzfristig eigenen Zwecken zuführen wollte sowie dienstlich und außerdienstlich unbescholten ist(Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 <285 [BVerwG 09.05.1990 - 1 D 81/89] bis 287>;Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ). - BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Zwar ist beim Vorliegen eines Milderungsgrundes nicht zwingend die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme zu verhängen, sondern kann auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen (vgl.Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -). - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 56.91 - m.w.N.). - BVerwG, 25.04.1974 - I D 9.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Auch in der früheren Rechtsprechung des Senats hat - wenn auch unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt - das Einlegen entsprechender Zettel in die Kasse zu einer milderen Disziplinarmaßnahme geführt (vgl.Urteil vom 26. Februar 1969 - BVerwG 3 D 23.68 -;Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 1 D 9.74 - Einlage eines Zettels in die von einem Mitarbeitergeführte Kasse mit dem Vermerk: "50.000 Lire entnommen, Dieter").
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Durch den Zugriff auf die dienstlich anvertrauten Gelder hat der Beklagte nicht nur beamtenrechtliche Nebenpflichten verletzt, sondern hat im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten versagt (stRspr des Disziplinarsenats, vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - BVerwGE 103, 1 m.w.N.). - BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94 Wer diese für den geordneten Ablauf der Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - ).
Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, auch nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (Urteil vom 21. September 1993, a.a.O. m.w.N.).
Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. September 1993 (a.a.O.) entschieden hat, ist es nicht Voraussetzung des Milderungsgrundes, daß der Beamte sein Verhalten unmittelbar gegenüber Vorgesetzten offenlegt.
Auch mußte sich der Beamte der Gefahr einer unvermuteten Prüfung der Wertstelle bewußt sein (im Ergebnis ebenso Urteile vom 21. September 1993, a.a.O. und vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).
- BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme
Voraussetzung hierfür ist, daß der Täter kein zusätzliches Unrecht mit dem Ziel der Ermöglichung oder Verschleierung der Tat begangen hat, bei der Untreuehandlung aus seiner Sicht mit der Fähigkeit zu alsbaldigem Schadensausgleich rechnen konnte, das anvertraute Geld seiner Vorstellung nach nur kurzfristig eigenen Zwecken zuführen wollte sowie dienstlich und außerdienstlich unbescholten ist(vgl. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - m.w.N.).Insbesondere hat der Beamte keine Vorkehrungen zur Verschleierung des Vorgangs getroffen, so daß er jederzeit damit rechnen mußte, daß der Scheck bei einer etwaigen Kassenprüfung entdeckt würde, wie es auch am 31. Mai 1990 geschehen ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 -).
Zwingend ist dies aber nicht (siehe z.B. Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - m.w.N.
DÖV 1993, 486>, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 -).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98 Bei der Annahme eines Zugriffsdelikts stellt, wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, die dem Beamten zur Last gelegte Veruntreuung dienstlich anvertrauter Kassengelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 -
NVwZ-RR 1994, 218 = IÖD 1994, 41 > m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß der Beamte grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß. Zwar hatte der Beamte regelmäßig Auszahlungsscheine in seine Kasse gelegt und dadurch zumindest den jeweiligen Fehlbetrag und seine Verantwortlichkeit hierfür offengelegt (vgl. dazu Urteil vom 21. September 1993, a.a.O.).
Eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung ist zwar nicht davon abhängig, daß sie gegenüber dem Vorgesetzten selbst erfolgt; eine solche kann auch dann angenommen werden, wenn sie z.B. gegenüber der Polizei (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 -
m.w.N.) oder - je nach den Umständen des Einzelfalls - gegenüber einem Kollegen (Urteil vom 21. September 1993, a.a.O.) geschieht. - BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von …
Der Senat hat zwar eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung auch dann angenommen, wenn der Beamte durch Einlegen eines Zettels (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92] = BVerwG DokBer B 1994, 7>) oder eines ungedeckten Schecks (Urteil vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 -) die Entnahme eines bestimmten Geldbetrages aus der Kasse dokumentiert. Eine die Annahme des Milderungsgrundes rechtfertigende Offenbarung ist danach zu verneinen, wenn sie gegenüber einem Kollegen erfolgt, den der Beamte veranlaßt, sein Wissen nicht an Vorgesetzte weiterzugeben, mit ihm also Absprachen oder sonstige Vorkehrungen zum Zweck der Geheimhaltung des Vorgangs getroffen hat (s. Urteil vom 21. September 1993, a.a.O., Urteil vom 22. November 1993, a.a.O., Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - ).
- BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebes unverzichtbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht Beamter bleiben (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1>). - BVerwG, 24.01.1996 - 2 WD 26.95
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Entwendung von Bundeswehrmaterial, …
Erforderlich ist ferner, daß die Rückgabe freiwillig, d.h. vor Entdeckung der Tat, erfolgt (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <ZBR 1994, 81>). - VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005
Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches …
dokumentierte Absicht, sich das Geld des Dienstherrn nur vorübergehend nutzbar zu machen, den Dienstherrn aber nicht endgültig zu schädigen, sondern das Geld zurückzuzahlen - wie dies hier vom Beklagten nach dessen Einlassung von Anfang an beabsichtigt war und von ihm dann auch so praktiziert worden ist - führt nicht per se zu einer milderen Beurteilung (BVerwG U.v. 21.9.1993 - 1 D 39.92 - juris Rn. 13). - BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 -NVwZ-RR 1994, 218>). - VGH Bayern, 20.03.2013 - 16a D 11.2002
Regierungshauptsekretär; Wesentlicher Mangel des behördlichen …
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …
- OVG Bremen, 20.05.2026 - 4 LD 264/25
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme wegen eines …
- BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - …
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …
- VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21
Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei …
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …
- BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …
- BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …
- VG Regensburg, 07.05.2012 - RN 10 A DK 11.1722
Polizeibeamter im mittleren Dienst
- BVerwG, 02.06.1999 - 1 D 52.98
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen durch einen Beamten des einfachen Postdienstes …
- BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 76.93
Gehaltskürzung eines Postbeamten des mittleren Dienstes - Verstoß gegen …
- BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 57.95
Unterschlagung eines Postanweisungsbetrages durch einen Postzustellbeamten - …
- BVerwG, 26.07.1994 - 1 D 58.93
Zueignung von Paketzustellgebühren als schweres Dienstvergehen im Kernbereich …
- BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
- BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94
Unterschlagung entgegengenommener Nachnahmebeträge
- VG Bremen, 30.03.2020 - 8 V 2348/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten - vorläufige Dienstenthebung; Zugriffsdelikt
- BVerwG, 07.11.2000 - 1 D 42.99
Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Unterschlagung von Geldern - …
- BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94
Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …
- BVerwG, 02.06.1999 - 1 D 17.98
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.08.1993 - 1 W 51/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beförderungsauswahl; Anciennitätsprinzip; Leistungsprinizip; Dienstliche Beurteilung; Beförderungszuschlag
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 19.04.1993 - 3 F 97/93
- OVG Saarland, 06.08.1993 - 1 W 51/93
Papierfundstellen
- ZBR 1994, 81
Wird zitiert von ... (3)
- VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl; …
Bei einem Unterschied von einer ganzen Notenstufe im Gesamturteil der Beurteilungen liegt regelmäßig ein eindeutiger Leistungsunterschied vor, der eine weitere Begründung der Auswahl des um eine Note besseren Bewerbers nicht erfordert (vgl. zu derartigen Fällen: BVerwG, U. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 -, BVerwGE 80, 123, 126; BVerwG, B. v. 10.11.1993 - 2 ER 301/93 -, ZBR 1994, 51; OVG Saarl., B. v. 06.08.1993 - 1 W 51/93 -, ZBR 1994, 81.f.). - VG Saarlouis, 30.04.2008 - 2 K 1151/07 Rn. 38 vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.07.1992 -1 W 43/93- und vom 06.08.1993 -1 W 51/93-.
- VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98
Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur …
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