Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 55.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umgang mit einem in einem Personalgespräch erstellten Vermerk in der Personalakte eines Soldaten - Anspruch auf Neufassung oder Entfernung eines geschwärzten Gesprächsvermerks - Inhalte von Personalaktendaten der Beamten und Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZBR 2000, 129
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 55.99
Für das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel, den Vermerk der SDH über das Personalgespräch vom 15. Oktober 1996 aus seiner Personalakte zu entfernen und durch eine Neufassung zu ersetzen, ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183 [f.]> und vom 15. Juli 1975 - BVerwG 1 WB 121.74 -,). Nach der Rechtsprechung des Senats gelten die für das Personalaktenrecht der Beamten entwickelten Grundsätze für die Bestimmung des § 29 SG entsprechend (Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - ).
- BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14
Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch
Im Sinne dieses materiellen Personalaktenbegriffs (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 = NZWehrr 1991, 158 …und vom 23. November 2011 - BVerwG 1 WNB 5.11 - Rn. 11 m.w.N.) gehören die Vermerke über den Inhalt von Personalgesprächen mit den wesentlichen Aussagen und Feststellungen der Gesprächsteilnehmer sowie dem Gesprächsergebnis zu den Personalaktendaten (ebenso: Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 4).Rn. 31 Auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung zur Schwärzung von Personalaktendaten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 4) bleibt das Rechtsschutzanliegen des Antragstellers ohne Erfolg.
- BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00
Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines …
Da die Stellungnahme des Antragstellers zu der Beurteilung in der Personalakte verbleibt, reicht es aus, wenn die unzulässiger Weise in die Akten gelangten Bemerkungen des nächsten Disziplinarvorgesetzten geschwärzt werden (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - < Buchholz 236.1 § 29 Nr. 4 = ZBR 2000, 129>).Nach der Rechtsprechung des Senats gelten die für das Personalaktenrecht der Beamten entwickelten Grundsätze für die Personalakten der Soldaten entsprechend (Beschlüsse vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183 [f.]> und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - ).
- VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 13 K 1968/14
Entfernungsanspruch Personalakte Teilzeitantrag gesundheitsrelevante Unterlagen …
Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 WB 55/99 -, juris,. - BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 76-81.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Anhaltspunkte dafür, dass das PersABw mit seiner Ablehnung vom 30. März 2000, mit dem Antragsteller ein weiteres Personalgespräch zu führen, gegen diese Richtlinien, die rechtlich nicht zu beanstanden sind (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 -), verstoßen haben könnte, sind nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mitgliedschaft eines Berufssoldaten in der Partei "Die Republikaner" - Antrag auf Wiedereiteilung eines Sicherheitsbescheides nach Parteiaustritt - Feststellung zum Bestehen eines Sicherheitsrisikos
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 447
- DÖV 2000, 298
- ZBR 2000, 129
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97
Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr
Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
Den dagegen gerichteten Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, zurückgewiesen.Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 86.97 -, die Verfahrensakte des BMVg - PSZ III 5 - 413/99 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Der Antrag des Antragstellers auf "Wiedererteilung seines Sicherheitsbescheides" vom 16. März 1999 ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 5 = NZWehrr 1999, 36 = DVBl 1999, 324 = DÖV 1999, 116 = NVwZ 1999, 299) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens auszulegen.
- BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
Dem betroffenen Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N. und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 68.92 -). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
Dem betroffenen Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N. und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 68.92 -).
- BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens; …
Der Antrag des Antragstellers, das rechtskräftig abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungsverfahren wiederaufzugreifen, ist zulässig (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -), kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.Der vom Antragsteller ursprünglich gestellte Antrag auf Neuerteilung eines Sicherheitsbescheides ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 10 = NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens zu werten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
Dem Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
- VG Düsseldorf, 12.03.2025 - 18 K 281/23
Sicherheitsüberprüfung, Sicherheitsüberprüfungsverfahren, Sicherheitsrisiko, …
Rn. 144 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 WB 64.99 -, juris, Rn. 7; Friedrich, in: Denneborg/Friedrich/Schlatmann, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand 51. EGL 2024, § 5 Rn. 15a. - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04
Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.
Ansonsten liegt die Entscheidung darüber, ob eine Sache erneut aufgegriffen werden soll, im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Vorgesetzten (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
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