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| OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - B 3 S 198/96 |
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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. September 1997 - B 3 S 198/96 (https://dejure.org/1997,15126)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beamtenrechtlichter Konkurrentenstreit; Beendigung; Statusrechtliche Stellenbesetzung; Ernennungsurkunde; Rechtsschutzbedürfnis; Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Stellenbesetzungsverfahren
Papierfundstellen
- ZBR 2000, 62
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03
Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer …
a) Der Grundsatz der Ämterstabilität, der nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung die Aufhebung der Ernennung des Konkurrenten ausschließt (BVerwGE 80, 127, 129 f.; BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1993 -2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 m.w.N.; OVG Magdeburg, ZBR 2000, 62, 63; VGH BW, NVwZ-RR 2004, 199, 200;… vgl. die Nachweise bei Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., 2003, § 42 Rdn. 49, 148: dieser kritisch), verhindert auch den Erfolg des Anfechtungsantrags eines Bewerbers um eine Notarstelle (Senat, Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 4/98 - NJW-RR 1999, 208; vgl. auch BGHZ 129, 226, 229 f.). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten
Der mit der Versetzung verbundene Wechsel des Dienstherrn erfolgt dabei in der Regel nicht in der Weise, dass das bisherige Beamtenverhältnis beendet und im Wege der Ernennung ein neues Dienstverhältnis begründet wird (Plog/Wiedow, BBG, § 6 RdNr. 10; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30.09.1997, ZBR 2000, 62, 63f.), sondern üblicherweise dergestalt, dass das (bisherige) Beamtenverhältnis bei dem neuen Dienstherrn fortgeführt wird (§ 36 Abs. 5 Satz 1 LBG). - VG Schleswig, 24.08.2010 - 11 B 39/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Feststellung der Nichtbewährung in einem …
Auch reicht die subjektive Besorgnis, dass eine Rechtsverwirklichung in Gefahr ist; nicht aus; es muss vielmehr eine objektive Gefahrenlage gegeben sein (OVG Magdeburg, Beschluss vom 30.09.1997 - B 3 S198/96 -, ZBR 2000, S. 62 ff. m.w.N.).
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