Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in einem Ärztebewertungsportal
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in einem Ärztebewertungsportal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Keine Offenlegung der Anonymität in Ärzte-Bewertungsportal jameda.de bei reiner Meinungsäußerung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 73 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Ärzte-Bewertungsportal | Keine Offenlegung der Anonymität in Ärzte-Bewertungsportal
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)
Recht auf Anonymität contra Persönlichkeitsrecht eines Arztes - Jameda muss ergänzende Stellungnahme eines Autors nicht vorlegen
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13
- OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Papierfundstellen
- ZD 2015, 430
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff).Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, VersR 2012, 368 Ran. 14; BGHZ 181, 328 RdNr. 31).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Die Voraussetzungen einer sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden Haftung der Beklagten, wie sie den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u.a. in der Entscheidung "Blog-Eintrag" (Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - = BGHZ 191, 219) geprägten Vorgaben entspricht, liegen im Streitfall nicht vor.Nach den erstmals in der Entscheidung "Blog-Eintrag" des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2011(BGHZ 191, 219 ff) aufgezeigten Grundsätzen, die sich seither in ständiger Rechtsprechung verfestigt und weiterentwickelt haben, (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.213=BGHZ 197, 213 - "Autocomplete-Funktion"-), ist ein Hostprovider nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.
- BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13
Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines …
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
In seiner Entscheidung vom 01.07.2014 - VI ZR 345/13 -"Ärztebewertung" (veröffentlicht u.a. in AfP 2014, 451 ff), hat der Bundesgerichtshof den Betreiber eines Internetportals mit Blick auf das in § 12 Abs. 2 TMG formulierte Verbot, personenbezogene Daten der Nutzer eines Internetdienstes außerhalb bestimmter, weder in der dort entschiedenen noch in der hier gegebenen Fallkonstellation greifender Erlaubnistatbestände zu verwenden, nicht als befugt erachtet, personenbezogene Daten des Nutzers zur Erfüllung eines wegen einer Persönlichkeitsrechtverletzung geltend gemachten Auskunftsanspruchs an den Betroffenen zu übermitteln.
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Nach den erstmals in der Entscheidung "Blog-Eintrag" des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2011(BGHZ 191, 219 ff) aufgezeigten Grundsätzen, die sich seither in ständiger Rechtsprechung verfestigt und weiterentwickelt haben, (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.213=BGHZ 197, 213 - "Autocomplete-Funktion"-), ist ein Hostprovider nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (…vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II";… BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm"). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (…vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II"; BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm"). - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (…vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II";… BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm"). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Im Fall einer solchen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet bzw. einer rechtlichen Würdigung zugeführt wird (vgl. BVerfGE 85, 1/15 ff - "kritische Bayer-Aktionäre" -RdNr. 46 gem. Juris m. w. Nachw.; BGH, NJW 1006, 1131 - RdNr. 24 gem. Juris - m. w. Nachw.). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff). - OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
Haftung für Autocomplete-Vorschläge
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13
Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite …
- BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75
Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs …
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Rn. 9 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZD 2015, 430 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und/oder Verbreitung des streitgegenständlichen Beitrags zu. - OLG Köln, 01.09.2015 - 15 U 27/15
Erfolglose Klage eines Zahnarztes gegen Onlinebewertungen
Schon deswegen sind sie regelmäßig - wie auch hier - mindestens vorrangig als Meinungsäußerungen zu qualifizieren (vgl. auch Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGHZ 181, 328; Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2011 - VI ZR 261/10 -, VersR 2012, 368; BGHZ 181, 328; Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
Das ändert jedoch nichts daran, dass ein sich subjektiv äußernder Kritiker auch ohne die Mitteilung der tatsächlichen Bezugspunkte seiner Kritik den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann, der nicht allein dadurch beschränkt oder entzogen ist, weil er sich auf die Mitteilung des Ergebnisses der subjektiven Würdigung eines beurteilten Sachverhalts beschränkt (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris); (bewusst) "unvollständige" Meinungsäußerungen sind nicht verboten, zumal die Meinungsbildung des Rezipienten gerade auch davon abhängt, wie er den Umstand beurteilt, dass die tatsächliche Grundlage für eine Meinungsäußerung nicht beschrieben wird.
Rn. 107 Hier kommt hinzu, dass eine Mitteilung der Bewertungsgrundlage unter Umständen die Information über sensible Gesundheitsdaten, etwa über die Behandlung oder die Art der Therapie umfassen müsste, die nicht nur mit der Offenlegung eines häufig der Intimsphäre zuzuweisenden Sachverhalts einherginge, sondern überdies eine Identifizierung des Kritikers zumindest für einen beschränkten Personenkreis ermöglichte; alleine die Besorgnis einer solchen Zuordnung begründete aber die Gefahr, dass in Bezug auf ärztliche Behandlungen von kritischen Meinungsäußerungen von vornherein Abstand genommen wird und greift damit in die Belange der Meinungsäußerungsfreiheit ein (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
- OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im …
Das ändert jedoch nichts daran, dass ein sich subjektiv äußernder Kritiker auch ohne die Mitteilung der tatsächlichen Bezugspunkte seiner Kritik den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann, der nicht allein dadurch beschränkt oder entzogen ist, weil er sich auf die Mitteilung des Ergebnisses der subjektiven Würdigung eines beurteilten Sachverhalts beschränkt (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
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