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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2085
BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93 (https://dejure.org/1993,2085)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 1Z BR 54/93 (https://dejure.org/1993,2085)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 1Z BR 54/93 (https://dejure.org/1993,2085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1956

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbschaftsausschlagung; Formbedürftigkeit; Erben; Kenntnis; Versäumung; Ausschlagungsfrist; Irrtum; Anfechtung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 586
  • MDR 1994, 176
  • DNotZ 1994, 402
  • FamRZ 1994, 589
  • Rpfleger 1994, 168
  • ZEV 1994, 112
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der …

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93
    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums auch dann angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, weil er - etwa in Unkenntnis der Formbedürftigkeit der Ausschlagungserklärung - geglaubt hat, bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (vgl. RGZ 143, 419, 424; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286, 288; Palandt/Edenhofer, BGB , 52.Aufl., Rdn.1, BGB -RGRK/Johannsen, 12.Aufl., Rdn.2, Soergel/Stein, BGB , 12.Aufl., Rdn.2, jeweils zu § 1956).
  • RG, 19.02.1934 - IV 394/33

    Ist die Versäumung der Ausschlagungsfrist auch anfechtbar, wenn der als Erbe …

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93
    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums auch dann angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, weil er - etwa in Unkenntnis der Formbedürftigkeit der Ausschlagungserklärung - geglaubt hat, bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (vgl. RGZ 143, 419, 424; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286, 288; Palandt/Edenhofer, BGB , 52.Aufl., Rdn.1, BGB -RGRK/Johannsen, 12.Aufl., Rdn.2, Soergel/Stein, BGB , 12.Aufl., Rdn.2, jeweils zu § 1956).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme …

    Hierin liegt ein beachtlicher Anfechtungsgrund im Sinne des § 1956 BGB in Gestalt eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (RGZ 143, 419, 423 f.;… OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 Rn. 17; BayObLG ZEV 1994, 112).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …

    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann also auch dann nach § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, weil er - etwa in Unkenntnis der Amtsempfangsbedürftigkeit der Ausschlagungserklärung - geglaubt hat, bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (RGZ 143, 419, 424; BayObLG NJW-RR 1994, 586; OLG Hamm RPfleger 1985, 364;… Staudinger/Otte aaO § 1956 Rdnr. 3;… Soergel/Stein aaO § 1956 Rdnr. 2;… Palandt/Edenhofer aaO § 1956 Rdnr. 1; DNotI-Report 2006, 21, 23).
  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Hierin liegt nach allg. Auffassung (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159, 160; OLG Hamm OLGZ 1985, 286; BayObLGZ 1993, 88; BayObLG NJW-RR 1994, 586;… OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 Rz. 17;… OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 122 Rz. 12;… Leipold in: Münchener Kommentar, 6. Auflage 2013 § 1956 Rz. 7 ff.;… Palandt-Weidlich, BGB, 73. Auflage 2014 Rn. 2) seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 143, 419, 422 f. ein beachtlicher Anfechtungsgrund gemäß § 1956 BGB, und zwar ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 2. Fall BGB (…so RG a.a.O.).
  • OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11

    Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286).
  • LG Köln, 01.07.2010 - 6 S 356/09

    Geltendmachung von anteiligen Beerdigungskostenansprüchen im Falle der vorherigen …

    Gemäß § 1956 BGB kann die Versäumung der Ausschlagungsfrist in gleicher Weise wie die Erbschaftsannahme angefochten werden und zwar auch dann, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Frist nur versäumt hat, weil er über ihren Lauf oder über die Rechtsfolgen des Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist oder geglaubt hat, die Ausschlagung wirksam erklärt zu haben (vgl. RGZ 143, 419, OLG Hamm. Beschluss vom 10.06.1985,15 W 131/85, MDR 1985, 937-938, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.10.1993, 1 ZBR 54/93).
  • OLG Köln, 04.07.2023 - 2 Wx 68/23

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung …

    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (BayObLG NJW-RR 1994, 586; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1594; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2011, 1759).
  • KG, 08.11.2021 - 19 W 150/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wirksamkeit einer Enterbung bei …

    Dabei kann es mit dem Amtsgericht dahingestellt bleiben, ob die Kirchengemeinde ... testamentarische Erbin geworden ist oder ob sie wirksam ausgeschlagen hat (vgl. zum Irrtum über die Form der Ausschlagung und der Anfechtung der Fristversäumnis BayObLG, Beschluss v. 13.10.1993, 1Z BR 54/93).
  • VG Gera, 23.06.2010 - 4 K 2324/08

    Kosten im Baurecht

    Dementsprechend ist eine Anfechtung möglich, wenn der Erbe nicht wusste, dass sein Schweigen als Annahme gilt, sondern er angenommen hat, dass mit seinem Schweigen eine Ausschlagung verbunden ist (BayObstLG, Beschluss vom 13. Oktober 1993 - Az: 1Z BR 54/93 - NJW-RR 1994, S. 586 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Juni 1985 - Az: 15 W 131/85 - MDR 1985, S. 937 f.;… Otte in: Staudinger, § 1956, Rn. 3, Stand 2008;… Wildemann, jurisPK-BGB, § 1956, Rn. 3 f., Stand 2008).
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