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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27255
OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03 (https://dejure.org/2004,27255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2004 - 1 U 206/03 (https://dejure.org/2004,27255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 1 U 206/03 (https://dejure.org/2004,27255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlassverzeichnis - Ergänzungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2004, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03
    Die praktische Bedeutung eines im Rahmen des § 2314 BGB eingeholten Wertgutachtens ist nicht groß, weil Gutachten dieser Art Meinungsverschiedenheiten über den Wert des Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen - die hier offensichtlich nicht vorliegen - beenden helfen (BGHZ 107, 200, 204).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    Rn. 40 cc) Schließlich ist auch nicht dargetan, dass sich der Kläger die Kenntnis vom Wert des Nachlasses nicht auch ohne das Wertermittlungsgutachten verschaffen könnte, zumal dieses, wie auch im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs, für die Höhe etwaiger Ansprüche ohnehin nicht verbindlich wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2004 - 1 U 206/03, ZEV 2004, 468; OLG Köln, Urteil vom 05.10.2005 - 2 U 153/04, ZEV 2006, 77;… Staudinger/Herzog, a. a. O. § 2314 Rn. 269).
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 153/04

    Bewertung von Kunstgegenständen im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

    Hierüber ist vielmehr erst in der Leistungsstufe zu befinden, erforderlichenfalls nach Einholung eines weiteren Gutachtens durch das Gericht (vgl. BGHZ 107, 200 ff., 204; OLG Oldenburg NJW 1999, 1974 f.; OLG Karlsruhe ZEV 2004, 468 f.).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Dagegen hat das Berufungsgericht, dessen Urteilsgründe auszugsweise in ZEV 2004, 468 f. veröffentlicht sind, die Klage insoweit abgewiesen, weil die von der Beklagten vorgelegten Gutachten ausreichten.
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und …

    Hinsichtlich des Anwesens selbst hat er auf ein aktuelles Wertgutachten eines Sachverständigen zurückgegriffen, dessen Bewertung zudem durch den später beim Verkauf erzielten Erlös bestätigt worden ist (wobei der Notar auch dieses Rechtsgeschäft beurkundet hat); ganz generell ist zu berücksichtigen, dass Wertgutachten zu diesem Zeitpunkt ohnehin nur einen sehr eingeschränkten praktischen Nutzen besitzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Juli 2004, Az. 1 U 206/03, nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2020 - 7 U 62/19

    Pflichtteil - Anforderungen an ein Wertermittlungsgutachten

    Es ist daher zu fordern, dass der Gutachter den Bewertungsgegenstand selbst in Augenschein nimmt und sich nicht auf Angaben des Erben verlässt (vgl. Fiedler, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2004 - 1 U 206/03, ZEV 2004, 469 ff.).
  • LG Hagen, 10.07.2025 - 4 O 413/24

    Pflichtteil, Sachverständigengutachten, Vollstreckung, Wertermittlung, …

    Rn. 74 Allerdings muss das Gutachten die zur Nachvollziehbarkeit der Begutachtung erforderlichen Berechnungsfaktoren enthalten (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.10.2005 - 2 U 153/04, ZEV 2006, 77, 78; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.07.2004 - 1 U 206/03, ZEV 2004, 468, 469;… MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB § 2314 Rn. 26;… BeckOK BGB/Müller-Engels, 67. Ed. 1.5.2023, BGB § 2314 Rn. 42).
  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
    Der praktische Nutzen eines Wertermittlungsgutachtens ist daher auch nicht allzu groß, weil diese Meinungsverschiedenheiten durch das Gutachten gerade nicht ausgeräumt werden und im Rechtsstreit über die Höhe des Pflichtteils die Einholung weiterer gerichtlicher Gutachten nicht zu vermeiden ist; dem Wertgutachten kommt daher vornehmlich die Funktion zu, das Prozessrisiko über den Pflichtteil besser abschätzen zu können (OLG Karlsruhe ZEV 2004, 468).
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