Rechtsprechung
| OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zum Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments anbringt (im Anschluss an OLG München NJW-RR 2006, 11).
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2247
Erfordernis erneuter eigenhändiger Unterschrift für Ergänzungen auf Kopie des Originaltestaments
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Testament - Änderungen auf Testamentskopie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2247
Formgültigkeit von Ergänzungen des Erblassers auf einer Fotokopie eines privatschriftlichen Testaments - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- paluka.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Änderungen und Ergänzungen von Testamenten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Änderung eines Testaments
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ergänzungen auf einer Fotokopie des Originaltestaments bedürfen einer Unterschrift - Sonst keine formgerecht erstellte letztwillige Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments
Verfahrensgang
- AG München, 21.07.2010 - 62 VI 528/05
- OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1644
- FGPrax 2011, 305
- FamRZ 2012, 250
- ZEV 2012, 41
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des …
Auszug aus OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Zum Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments anbringt (im Anschluss an OLG München NJW-RR 2006, 11).Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (OLG München NJW-RR 2006, 11 m.w.N.).
- BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
Auszug aus OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text ernstlich zur abschließenden Willensbildung seiner handschriftlich niedergelegten Erklärung bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen mittels Fälschung zu sichern (vgl. BayObLGZ 2003, 352/355). - OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von …
Auszug aus OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen lediglich dann in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (…vgl. Burandt/Rojahn/Lauck Erbrecht 1. Auflage § 2247 Rn. 38; OLG München NJW-RR 2011, 156 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen …
Auszug aus OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10
Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen des Erblassers in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes (…vgl. OLG München a.a.O.) oder die eigenhändige Ergänzung der Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen unvollständigen Textes (OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 185) Teil eines formwirksamen Testaments sein.
- OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der …
Nichts anderes folgt auch aus der vorgenannten Entscheidung des OLG München, der abweichend von der vorliegenden Fallkonstellation eine Änderung zugrunde lag, die nicht nur mit Datumsangabe sondern auch mit (erneuter) eigenhändiger Unterschrift abgefasst war (vgl. hierzu auch OLG München, Beschlüsse vom 31.08.2011, 31 Wx 179/10 und vom 13.09.2011, 31 Wx 298/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019, 25 Wx 65/18).Dies gilt umso mehr, als die Erblasserin ihre erste Änderung vom 17.01.2008 unterzeichnet hat und lediglich die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hat. - OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19
Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden
Rn. 24 Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42);… BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie"). - LG Frankenthal, 21.10.2025 - 8 O 116/25
Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Anlage eines handschriftlichen …
Dies sei auch der obergerichtlichen Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen zu entnehmen (OLG München, 31 Wx 179/10, vom 31.08.2011; OLG München vom 13.9.2011, 31 Wx 298/11; OLG München 31 Wx 072/05; BayObLGZ 1984, 194/197).Rn. 76 Die Beurteilung dieser Frage und der diesbezüglich diskutierten obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 1984, 194/197; OLG München, Beschluss vom 13. September 2011 - 31 Wx 298/11 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10 -, juris) kann jedoch dahinstehen, da die streitgegenständliche Vermächtnisanordnung einen Teil des Testaments darstellt, der handschriftlich verfasst wurde und von der Unterschrift unter dem Testament gedeckt ist, mithin der Form des § 2247 BGB entspricht und wirksam ist.
- AG Leverkusen, 20.05.2020 - 9 VI 174/19 Dies gilt auch für Ergänzungen, die von der Unterschrift des Erblasers räumlich gesehen nicht gedeckt sind und daher besonders unterzeichnet werden müssen (OLG München, FGPrax 2011, 305).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.06.2011 - 6 W 101/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Ehegattentestament - Unterschrift der Erblasser am Anfang des Urkundentextes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Die Oberschrift beim Testament
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Oberschrift" statt Unterschrift
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Testament/ Unterschrift
Papierfundstellen
- ZEV 2012, 41
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