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   AG Hamburg, 28.02.1999 - 77 B L 2629/97   

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AG Hamburg, 28.02.1999 - 77 B L 2629/97 (https://dejure.org/1999,12376)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.1999 - 77 B L 2629/97 (https://dejure.org/1999,12376)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 1999 - 77 B L 2629/97 (https://dejure.org/1999,12376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1298
  • ZIP 1999, 1147
  • AnwBl 1999, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61

    Es sehe jedoch aufgrund seiner jetzigen Überzeugung keinen Ansatz mehr für eine solche Handhabung der Streitfrage (vgl. AG Hamburg, NJW-RR 1999, S. 1298 = ZIP 1999, S. 1147).
  • KG, 12.06.2001 - 1 W 178/01

    Kosten bei vorangegangenem Mahnverfahren - Vollzug der Abgabe

    Dies wäre auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht bedenklich, weil dann keine sachgerechte Verknüpfung zwischen konkreter staatlicher Leistung und Höhe der geforderten Gebühren mehr vorläge (vgl. dazu einerseits AG Hamburg AnwBl 1999, 230 f. und vor allem Liebheit, NJW 2000, 2235 [2239 und 2241], andererseits LG Hamburg NJW-RR 1999, 581).
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