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   OLG München, 07.10.2008 - 7 W 1034/08   

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https://dejure.org/2008,6056
OLG München, 07.10.2008 - 7 W 1034/08 (https://dejure.org/2008,6056)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.2008 - 7 W 1034/08 (https://dejure.org/2008,6056)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 7 W 1034/08 (https://dejure.org/2008,6056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Nebenintervention des besonderen Vertreters im Beschlussanfechtungsrechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt eines zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen einer Gesellschaft bestellten besonderen Vertreters als Nebenintervenient durch Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses; Parteifähigkeit und eigenes rechtliches Interesse eines solchen besonderen Vertreters als ...

  • Betriebs-Berater

    Besonderer Vertreter als Nebenintervenient?

  • Judicialis

    AktG § 147 Abs. 2; ; ZPO § 66 Abs. 1

  • meilicke-hoffmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 147 Abs. 2; ZPO § 66 Abs. 1
    Kein Beitritt eines zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft bestellter besonderer Vertreters als Nebenintervenient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 108
  • ZIP 2008, 2173
  • WM 2008, 2376
  • BB 2008, 2488
  • NZG 2009, 305
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die

    Nach einer Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum ist der gesetzliche Vertreter einer Partei im Verhältnis zu dieser Partei keine andere Person in diesem Sinne und kann daher nicht Nebenintervenient sein (OLG Hamm, FamRZ 1994, 386; Münch KommZPO/Schultes, 4. Aufl., § 66 Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 66 Rn. 7; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 66 Rn. 4; Gehrlein in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 66 Rn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., § 66 Rn. 3; Saenger/Bendtsen, ZPO, 5. Aufl., § 66 Rn. 4; vgl. OLG München, ZIP 2008, 2173).
  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

    Andere lehnen eine Interventionsbefugnis des besonderen Vertreters ab, weil er als Organ weder parteifähig sei noch ein Interventionsinteresse habe (OLG München, ZIP 2008, 2173, 2174; Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 147 Rn. 9; MünchKomm AktG/Hüffer, 3. Aufl., § 246 Rn. 9 und 10; Rieckers/J. Vetter in KK-AktG, 3. Aufl., § 147 Rn. 684 f.; Grigoleit/Herrler, AktG, § 147 Rn. 16; Fabritius, Gedächtnisschrift Gruson, 2009, S. 133, 147; Wasmann/Kallweit, Der Konzern 2008, 135, 137; ebenso für die Nebenintervention auf Seiten eines Anfechtungsklägers Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 147 Rn. 27).
  • LG München I, 27.08.2009 - 5 HKO 21656/08

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis und

    Dem steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die mangelnde Parteifähigkeit in der sich gegen den Beschluss der Hauptversammlung über den Squeeze out richtenden Anfechtungsklagen nicht entgegen (vgl. OLG München ZIP 2008, 2173, 2174), weil das Oberlandesgericht München die partielle Parteifähigkeit unter Berücksichtigung des festgelegten Aufgabenbereiches in diesem Verfahren verneinen musste: die Unterstützung von Anfechtungsklagen gegen einen Beschluss nach §§ 327 a ff. AktG ist vom Aufgabenbereich des besonderen Vertreters nicht umfasst.

    Das Ziel der .Geltendmachung des Anspruches durch den Kläger zu 1) als besonderer Vertreter besteht im Interesse der Gesellschaft; es ist nicht seine Aufgabe, die Interessen der Minderheitsaktionäre wahrzunehmen (vgl. hierzu OLG München ZIP 2008, 2173, 2174).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13

    Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer

    Das Oberlandesgericht München hat die Frage der Parteifähigkeit in dem auf die erstgenannte Entscheidung ergangenen Berufungsurteil vom 3. März 2010 ausdrücklich offen gelassen (7 U 4744/09, ZIP 2010, 725 - 729/juris Tz. 27) und in dem Beschluss vom 7. Oktober 2008 verneint, da die Anfechtung eines Beschlusses, selbst dann, wenn er Auswirkungen auf das Bestehen der Ersatzansprüche der Gesellschaft haben könnte, nicht als Geltendmachung der Ansprüche i.S.d. § 147 AktG angesehen werden könne (7 W 1034/08, ZIP 2008, 2173 - 2175).

    Die Bejahung der Organqualität gibt aber für die Frage der Parteifähigkeit des besonderen Vertreters in einem konkreten Rechtsstreit nichts Entscheidendes her (so auch z.B. Westermann, AG 2009, 237 ff., 245; Kling, ZGR 2009, 190 ff., 222-224; OLG München, Beschluss v. 7. Oktober 2008 - 7 W 1034/08, AG 2009, 119 ff./juris Tz. 8).

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