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   BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08   

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https://dejure.org/2011,2423
BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08 (https://dejure.org/2011,2423)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - IX ZB 143/08 (https://dejure.org/2011,2423)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08 (https://dejure.org/2011,2423)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 3 Abs 1 Buchst b InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nach § 3 Abs. 1 InsVV zu gewährende Zuschläge berechnen sich nach der um den Überschuss bei einer Unternehmensfortführung erhöhten Berechnungsgrundlage; Berechnung nach § 3 Abs. 1 InsVV zu gewährender Zuschläge; Einbeziehung anderer als bei der Zumessung eines Zuschlags ...

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung nach § 3 Abs. 1 InsVV zu gewährender Zuschläge; Einbeziehung anderer als bei der Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung einbezogener Zuschläge in die Vergleichsrechnung; Einstellung eines mit Vergleichsrechnung ermittelten Ausgleichszuschlags ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnung von Zuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverwaltervergütung bei Unternehmensfortführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1373
  • MDR 2011, 1010
  • NZI 2011, 630
  • WM 2011, 1426
  • Rpfleger 2011, 628
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Dabei bedeuten die vermehrte Erledigung von Routinearbeiten wie die Erstellung von Zwischenberichten oder die Aktualisierung der Buchführung noch keinen Mehraufwand, welcher die Gewährung eines Zuschlags rechtfertigte (BGH, Beschluss vom 16. September 2010, aaO).

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8; vom 16. September 2010 - IX ZB 200/08 Rn. 5 mwN).

    Diese wird danach die Höhe des Gesamtzuschlag neu festzulegen haben (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010, aaO Rn. 10).

    Dies rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel einen Abschlag von der Vergütung als endgültiger Verwalter (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642 Rn. 22 ff.; vom 16. September 2010 aaO Rn. 3 mwN).

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Ob der Fortführungsgewinn eine entsprechende Erhöhung der Berechnungsgrundlage in diesem Sinne darstellt, beantwortet sich durch eine Vergleichsrechnung: Die Vergütung, die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, ist derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte; bleibt die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter dieser fiktiven Vergütung zurück, so erhält der Verwalter ergänzend einen Zuschlag, der die Differenz ungefähr ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 438 Rn. 5; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZInsO 2008, 1262 Rn. 13; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 327; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 17; Stephan/Riedel, InsVV, § 3 Rn. 12).

    Ergibt sich, dass die aus der Massemehrung folgende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre, ist ein Zuschlag zu gewähren, der die Differenz in etwa ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, aaO; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO; vom 24. Januar 2008, aaO; vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 13. November 2008, aaO).

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8; vom 16. September 2010 - IX ZB 200/08 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Der Gesamtzuschlag ist aber auch hier als Ergebnis einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung festzusetzen, welche die tatbestandlichen Überschneidungen bei der Festsetzung der Berechnungsgrundlage sowie der Zu- und Abschläge berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12; vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, ZIP 2010, 1403 Rn. 9).

    Dies rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel einen Abschlag von der Vergütung als endgültiger Verwalter (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642 Rn. 22 ff.; vom 16. September 2010 aaO Rn. 3 mwN).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Ob der Fortführungsgewinn eine entsprechende Erhöhung der Berechnungsgrundlage in diesem Sinne darstellt, beantwortet sich durch eine Vergleichsrechnung: Die Vergütung, die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, ist derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte; bleibt die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter dieser fiktiven Vergütung zurück, so erhält der Verwalter ergänzend einen Zuschlag, der die Differenz ungefähr ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 438 Rn. 5; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZInsO 2008, 1262 Rn. 13; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 327; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 17; Stephan/Riedel, InsVV, § 3 Rn. 12).

    Ergibt sich, dass die aus der Massemehrung folgende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre, ist ein Zuschlag zu gewähren, der die Differenz in etwa ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, aaO; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO; vom 24. Januar 2008, aaO; vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 13. November 2008, aaO).

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Ob der Fortführungsgewinn eine entsprechende Erhöhung der Berechnungsgrundlage in diesem Sinne darstellt, beantwortet sich durch eine Vergleichsrechnung: Die Vergütung, die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, ist derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte; bleibt die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter dieser fiktiven Vergütung zurück, so erhält der Verwalter ergänzend einen Zuschlag, der die Differenz ungefähr ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 438 Rn. 5; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZInsO 2008, 1262 Rn. 13; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 327; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 17; Stephan/Riedel, InsVV, § 3 Rn. 12).

    Ergibt sich, dass die aus der Massemehrung folgende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre, ist ein Zuschlag zu gewähren, der die Differenz in etwa ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, aaO; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO; vom 24. Januar 2008, aaO; vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 13. November 2008, aaO).

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Ob der Fortführungsgewinn eine entsprechende Erhöhung der Berechnungsgrundlage in diesem Sinne darstellt, beantwortet sich durch eine Vergleichsrechnung: Die Vergütung, die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, ist derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte; bleibt die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter dieser fiktiven Vergütung zurück, so erhält der Verwalter ergänzend einen Zuschlag, der die Differenz ungefähr ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 438 Rn. 5; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZInsO 2008, 1262 Rn. 13; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 327; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 17; Stephan/Riedel, InsVV, § 3 Rn. 12).

    Ergibt sich, dass die aus der Massemehrung folgende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre, ist ein Zuschlag zu gewähren, der die Differenz in etwa ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, aaO; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO; vom 24. Januar 2008, aaO; vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 13. November 2008, aaO).

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Der Gesamtzuschlag ist aber auch hier als Ergebnis einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung festzusetzen, welche die tatbestandlichen Überschneidungen bei der Festsetzung der Berechnungsgrundlage sowie der Zu- und Abschläge berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12; vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, ZIP 2010, 1403 Rn. 9).

    Diese wird danach die Höhe des Gesamtzuschlag neu festzulegen haben (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010, aaO Rn. 10).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Ob der Fortführungsgewinn eine entsprechende Erhöhung der Berechnungsgrundlage in diesem Sinne darstellt, beantwortet sich durch eine Vergleichsrechnung: Die Vergütung, die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, ist derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte; bleibt die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter dieser fiktiven Vergütung zurück, so erhält der Verwalter ergänzend einen Zuschlag, der die Differenz ungefähr ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 438 Rn. 5; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, ZInsO 2008, 1262 Rn. 13; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 327; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 17; Stephan/Riedel, InsVV, § 3 Rn. 12).

    Ergibt sich, dass die aus der Massemehrung folgende Erhöhung der Vergütung niedriger ist als der Betrag, der über den Zuschlag ohne Massemehrung verdient wäre, ist ein Zuschlag zu gewähren, der die Differenz in etwa ausgleicht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, aaO; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, aaO; vom 24. Januar 2008, aaO; vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 13. November 2008, aaO).

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 123/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Da die Vergütung des Insolvenzverwalters an dessen tatsächlichen Arbeitsaufwand anknüpft, rechtfertigt nur ein konkret darzulegender Mehraufwand, nicht jedoch die lange Verfahrensdauer als solche die Gewährung eines Zuschlags (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZInsO 2010, 1949 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7).

    Eine Bindung an bestimmte "Faustregeltabellen", wie sie die Rechtsbeschwerde wohl geltend machen will, gibt es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370; vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZInsO 2008, 373 Rn. 4; vom 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07, ZInsO 2008, 854 Rn. 6; vom 6. Mai 2010, aaO, Rn. 3).

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08
    Eine Bindung an bestimmte "Faustregeltabellen", wie sie die Rechtsbeschwerde wohl geltend machen will, gibt es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370; vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZInsO 2008, 373 Rn. 4; vom 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07, ZInsO 2008, 854 Rn. 6; vom 6. Mai 2010, aaO, Rn. 3).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 108/05

    Bindung an die Anträge im vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Nur wenn die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück bleibt, der dem (vorläufigen) Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 5; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 6; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f) zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte.
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Nur wenn die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück bleibt, der dem (vorläufigen) Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 5; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 6; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die

    Bei der Festsetzung des Zuschlags wegen der Praxisfortführung wird sodann die erforderliche Vergleichsrechnung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV vorzunehmen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, zVb je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich

    Bei der Bemessung der Höhe der Zuschläge für Tätigkeiten, die die Masse gemehrt haben, ist die durch die hiermit verbundene Erhöhung der Berechnungsgrundlage eingetretene Erhöhung der Regelvergütung zu berücksichtigen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 13 ff; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Allerdings nimmt das Beschwerdegericht bei der Bemessung des angemessenen Zuschlags für die Betriebsfortführung die nach § 3 Abs. 1 Buchst. b erforderliche Vergleichsrechnung nicht vor (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 mwN), welche es nachzuholen haben wird, nachdem der vormalige Insolvenzverwalter entsprechend vorgetragen und für die Zeit der von ihm durchgeführten Betriebsfortführung die erforderliche Überschuss-/Verlustrechnung vorgelegt hat.
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Eine Divergenz zur Rechtsprechung des Senats für die Berechnung des Ausgleichszuschlags bei Betriebsfortführung liegt nicht vor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, WM 2008, 488 Rn. 7 f; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f).
  • LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und

    Die Auffassung der Beschwerde, dass hier aufgrund des besonderen Erfolgs für die Masse der Zuschlag unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08 - wieder um den so gekürzten Anteil aufzustocken sei, geht fehl.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit lediglich klargestellt, dass der (erfolgreichere) Insolvenzverwalter, der durch die Betriebsfortführung eine Anreicherung der Masse bewirkt, vergütungsmäßig nicht schlechter stehen darf, als der (weniger erfolgreiche) Insolvenzverwalter der einen Zuschlag aufgrund der Betriebsfortführung erhält, ohne dass die Masse hierdurch angereichert worden wäre, weil er einen Fortführungsüberschuss nicht erzielt hat (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08 -, Rn. 14, juris).

  • LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschläge bei der Insolvenzverwaltung einer

    Die "normale" Tätigkeit eines vorläufigen Verwalters rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des BGH regelmäßig einen Abschlag von der Vergütung als endgültiger Verwalter (BGH, NZI 2011, 630), da all die Tätigkeiten, die ein vorläufiger Verwalter bereits erbracht hat, von dem endgültigen Verwalter nicht mehr zu erbringen sind bzw. er auf diesen aufbauen kann.

    Der BGH hat zudem in der späteren Entscheidung aus dem Jahr 2011(BGH, NZI 2011, 630) nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass bei der Vergütung eines Insolvenzverwalters regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen ist, wenn dieser als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war.

    (Vgl. zum Ganzen: BGH, NZI 2011, 630, beck-online) Ein gesonderter Zuschlag bzw. ein Verzicht auf den Abschlag ist nach Auffassung des Beschwerdegerichts erst dann ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn nach der vorläufigen Insolvenzverwaltung im späteren Insolvenzverfahren eine derart große Steigerung der Masse stattfindet, dass der prozentuale Abschlag von dieser Masse tatsächlich aufgrund der degressiven allgemeinen Vergütung den vom Insolvenzverwalter durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen erzielten Zuwachs in der allgemeinen Vergütung aufzehrt und der Insolvenzverwalter substantiiert darlegt, dass seine Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren die spätere Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen insbesondere durch die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren erhaltenen Informationen nicht erleichtert hat.

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

    Weist diese einen überdurchschnittlichen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit auf, wie dies in überlangen Verfahren oft der Fall sein wird, kann dafür ein Zuschlag gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7; vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, WM 2010, 2085 Rn. 7 f; vom 7. Oktober 2010, aaO; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, WM 2011, 1426 Rn. 20; vom 14. Juli 2011 - IX ZB 216/09, nv Rn. 2; vom 24. Mai 2012 - IX ZB 212/10, nv Rn. 2).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 229/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Bestimmung von Grenzwerten für die Größe der Masse

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

  • AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14

    Voraussetzungen und Höhe eines Zuschlags bei der Vergütung des

  • LG Aurich, 29.10.2013 - 4 O 206/10

    Beschwerde der Insolvenzgläubiger gegen Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung;

  • BGH, 16.02.2012 - IX ZB 89/10

    Bedeutung der Anfechtbarkeit von Fremdrechten an Gegenständen des verwalteten

  • BGH, 17.10.2013 - IX ZB 211/11

    Aufzeigen eines Zulässigkeitsgrundes i.R.e. Rechtsbeschwerde hinsichtlich

  • LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters hinsichtlich

  • LG Münster, 27.09.2021 - 5 T 361/21

    Vergütung, Insolvenzverwalter, große Insolvenzmasse,

  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

  • LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungszuschlag bei "stiller

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