Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.11.1982

Rechtsprechung
   BAG, 02.08.1982 - 5 AR 146/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2679
BAG, 02.08.1982 - 5 AR 146/82 (https://dejure.org/1982,2679)
BAG, Entscheidung vom 02.08.1982 - 5 AR 146/82 (https://dejure.org/1982,2679)
BAG, Entscheidung vom 02. August 1982 - 5 AR 146/82 (https://dejure.org/1982,2679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 269
  • NJW 1983, 472
  • ZIP 1982, 1489
  • MDR 1983, 85
  • JR 1983, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    An dieser Voraussetzung fehlt es etwa, wenn lediglich noch ein bereits erlassener Vollstreckungsbescheid zuzustellen ist; die Zustellung hat unabhängig von der Zuständigkeit in der Hauptsache durch dasjenige Gericht zu erfolgen, das den Bescheid erlassen hat (BAG, Beschluss vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82, NJW 1983, 472).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    An dieser Voraussetzung fehlt es etwa, wenn lediglich noch ein bereits erlassener Vollstreckungsbescheid zuzustellen ist; die Zustellung hat unabhängig von der Zuständigkeit in der Hauptsache durch dasjenige Gericht zu erfolgen, das den Bescheid erlassen hat (BAG, Beschluss vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82, NJW 1983, 472).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    An dieser Voraussetzung fehlt es etwa, wenn lediglich noch ein bereits erlassener Vollstreckungsbescheid zuzustellen ist; die Zustellung hat unabhängig von der Zuständigkeit in der Hauptsache durch dasjenige Gericht zu erfolgen, das den Bescheid erlassen hat (BAG, Beschluss vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82, NJW 1983, 472).
  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses nach Erlass eines

    Es darf den Rechtsstreit nur dann nicht mehr verweisen, wenn es seine Rechtswegzuständigkeit durch Beschluß nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG bejaht hat, oder der Rechtsstreit in dieser Instanz bereits abgeschlossen ist, d.h. keine gerichtlichen Entscheidungen mehr zu treffen sind (Senatsbeschlüsse vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82 - BAGE 39, 269 [BAG 02.08.1982 - 5 AR 146/82] = AP Nr. 29 zu § 36 ZPO; vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 - juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl. 1995, § 36 Rz 26).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 17 W 53/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2617
OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 17 W 53/82 (https://dejure.org/1982,2617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.1982 - 17 W 53/82 (https://dejure.org/1982,2617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 1982 - 17 W 53/82 (https://dejure.org/1982,2617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 581 (Ls.)
  • ZIP 1982, 1489
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Die wohl überwiegende Meinung bejaht in diesen Fällen - teilweise unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Dritten denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind - einen Ablehnungsgrund (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 365; OLG Frankfurt a.M., ZIP 1982, 1489 f.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., BauR 2006, 147, 148; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 24; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 7; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 16; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 8; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2016, § 406 Rn. 23.1).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05

    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens

    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).

    Entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2004 sieht der Senat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW 83, 581 sowie Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW 97, 1428 und Baurecht 95, 876 als mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Entscheidungen an.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - W (Kart) 23/04

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen wegen früherer Äußerungen

    Die Judikate des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1997, 1428, 1429) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (NJW 1983, 581) - auf welche die Beklagte in diesem Zusammenhang verweist - stehen dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Tätigkeit als Privatgutachter

    Eine solcher, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund liegt vor, wenn der Sachverständige bereits eine ähnliche Tätigkeit für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten erbracht hat und dessen Interessen denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1983, 581; OLG Düsseldorf BauR 1995, 876 ).
  • OLG Nürnberg, 20.09.1999 - 13 W 1915/99

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 6 S 2199/86

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Das Ablehnungsgesuch eines Beteiligten kann begründet sein, wenn der Sachverständige zuvor für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten tätig geworden ist, dessen Interessen in gleicher Weise wie die des Prozeßgegners denen des ablehnenden Beteiligten entgegengesetzt sind, und die Tätigkeit des Sachverständigen denselben Sachverhalt und die gleiche Beweisfrage betrifft (im Anschluß an OLG Frankfurt, Beschluß vom 08.11.1982, NJW 1983, 581).
  • LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14
    Die Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens für einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten kann eine Ablehnung dann begründet sein, wenn der Sachverständige eine gleichartige Tätigkeit mit gleichartigem Sachverhalt ausgeübt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. November 1982 - 17 W 53/82 - BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16 -, juris).
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