Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30835
LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02 (https://dejure.org/2003,30835)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2003 - 101 O 80/02 (https://dejure.org/2003,30835)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 101 O 80/02 (https://dejure.org/2003,30835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

    Auszug aus LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
    Insoweit wirkt die Entlastung ähnlich wie ein Anspruchsverzicht, erfordert jedoch Kenntnis der zu präkludierenden Umstände bei allen Gesellschaftern (vgl. BGH NJW 1959, 194 [BGH 20.11.1958 - II ZR 17/57] ; Baumbach/ Hueck aaO § 46 Rdn. 26).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
    Die in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 108, 21 / 27 f. aufgeführten Grundsätze, in der der Gedanke der Unzulässigkeit einer Selbstentlastung zur Begründung der Sittenwidrigkeit eines bestimmten Beschlusses herangezogen wurde, sind auf den vorliegenden Fall schon deswegen nicht übertragbar, weil es bei dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall um eine auf die Umgehung des § 47 Abs. 4 GmbHG gerichtete Satzungsregelung ging.
  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84

    Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
    Die Kammer meint zwar insoweit mit der wohl überwiegend vertretenen Auffassung und im Anschluss an den Grundgedanken der Entscheidung BGHZ 97, 287 32 f., dass die Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der konkreten Form der Abstimmung jedenfalls dann wegen eines Stimmrechtsverbots an der Abstimmung gehindert sind, wenn ihre Mitwirkung an schadensstiftenden Ereignissen in Betracht kommt, für die sie neben der Geschäftsführung als Gesamtschuldner haften könnten.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1999 - 16 W 17/99

    Stimmrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abstimmung über seine

    Auszug aus LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
    Dies führt jedoch nicht ohne weiteres dazu, dass ein entgegen dem Verbot gefasster Beschluss nichtig ist, sondern zumindest im auch hier vorliegenden Fall, dass - wie bereits oben ausgeführt- ein Beschlussergebnis zumindest konkludent festgestellt worden ist, lediglich zu seiner Anfechtbarkeit (vgl. etwa OLG Düsseldorf GmbHR 1999, 1098 [OLG Düsseldorf 09.06.1999 - 16 W 17/99] ; Baumbach/ Hueck aaO § 47 Rdn. 71) Eine Beschlussanfechtung ist jedoch hier jedoch unstreitig nicht erfolgt und angesichts des Zeitablaufs auch nicht mehr möglich.
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Folglich billigte er das Ergebnis der Mehrheitsentscheidung und wollte dies mit herbeiführen (ähnlich: OLG Stuttgart, NStZ 1981, 27; OLG Düsseldorf NJW 1980, 71; LG Göttingen NJW 1979, 1558; BGHSt 9, 203; Käpplinger, Zur aktienrechtlichen Zulässigkeit von Abfindungszahlungen, NZG 2003, 573 (574); Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 25 Rn. 8; Ulmer, Aufsichtsratsmandat und Interessenskollision, NJW 1980, 1603 (1605); a. A. LG Berlin ZIP 2004, 73 (allerdings zu einem teilweise anderem tatsächlichen Geschehen); Franke, Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Redakteurskollektiven, JZ 1982, 579 (582)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht