Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.05.1980 - 12 U 87/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von Einreden eines Bürgen bei fehlender Anerkenntnis von Einreden in einem rechtskräftigen Urteil zwischen Gläubiger und Hauptschuldner; Honorar eines Wirtschaftsprüfers bei fehlendem Nachweis des Stundenaufwandes; Erhöhung der Wertgebühr des § 35 Nr. 5 AllGO um ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.04.1979 - 2 O 281/78
- OLG Köln, 12.05.1980 - 12 U 87/79
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 1107
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins
Auszug aus OLG Köln, 12.05.1980 - 12 U 87/79
Nicht dagegen fällt unter die "Aufgaben des Wirtschaftsprüfers" i.S.v. Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG auch die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, die "die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand" hat, die in § 43 Abs. 4 Nr. 1 WPO "mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers" für "vereinbar" erklärt worden ist (…so auch Altenhoff-Busch-Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 5. Aufl., Rdn. 105; Brangsch, AnwBl. 1961, 242, 245; ders. BB 1962, 1359 gegen Girgensohn, BB 1962, 13o8 ff.; lig. Itzehoe, AnwBl. 1962, 285; offen gelassen vom BGH in BGHZ 48, 12, 21 ff. = NJW 1967, 1558).Denn die in der Ausnahmereglung des Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG enthaltene Verweisung auf die beruflichen "Aufgaben des Wirtschaftsprüfers" bezieht sich auch auf solche Tätigkeiten, die erst in später erlassenen Gesetzen als zum Beruf des Wirtschaftsprüfers rechnend anerkannt bzw. nicht anerkannt worden sind (vgl. BGH BGHZ 48, 12, 21).
Rn. 102 Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seiner Entscheidung vom 9.5.1967 (BGHZ 48, 12, 22) ausgeführt, zwar habe die federführende Unterkommission "Berufsordnungsgesetze" des Wirtschaftsausschusses des Bundestages den im Hinblick auf Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG erhobenen Bedenken eines Anwaltsvereins Rechnung getragen und die jetzt in § 43 Abs. 4 Nr. 1 WPO geregelte Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, die im Gesetzesentwurf in § 2 vorgesehen war, aus § 2 wieder gestrichen und in § 55 des Entwurfs (= § 43 des Gesetzes) übernommen, es könne aber nicht angenommen werden, daß das Plenum des Bundestages sich der Bedeutung der fraglichen Teilung der beruflichen Tätigkeitsbereiche gerade in Bezug auf die Befugnis zur Rechtsbesorgung bewußt geworden sei, so daß nicht angenommen werden könne, daß der Streit über die Zuordnung der beratenden Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers entschieden worden sei.
Läßt sich aber die Rechtsbesorgung von der eigentlichen Berufstätigkeit des Wirtschaftsprüfers ohne weiteres trennen, ohne daß letztere unangemessen erschwert wird, fehlt es am unmittelbaren Zusammenhang (BGH in BGHZ 48, 12, 23 f.).
- LG Tübingen, 08.02.1977 - 3 O 182/76
Auszug aus OLG Köln, 12.05.1980 - 12 U 87/79
Es ist denn auch anerkannt, daß der Entwurf von Verträgen durch den Wirtschaftsprüfer grundsätzlich nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner berufstypischen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer i.S. v. Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG steht (vgl. OLG Koblenz, AnwBl. 1976, 48; OLG Hamburg, AnwBl. 1963, 87; LG Hamburg, AnwB1.1962, 264; LG Tübingen, MDR 1978, 668; AG Mönchengladbach, AnwBl. 1974, 326;… Altenhoff-Busch-Kampmann, a.a.O., Rd. 108). - BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus OLG Köln, 12.05.1980 - 12 U 87/79
Der zugrunde liegende Geschäftsbesorgungsvertrag ist deshalb wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nichtig (BGH BGHZ 37, 258).
- BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99
Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer …
Läßt sich die Rechtsbesorgung von der eigentlichen Berufstätigkeit des Wirtschaftsprüfers (Steuerberaters) trennen, ohne daß letztere unangemessen erschwert wird, fehlt ein unmittelbarer Zusammenhang (OLG Köln ZIP 1980, 1107, 1108). - BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86
Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag
Seit Erlaß des Rechtsberatungsgesetzes im Jahre 1935 ist streitig, insbesondere zwischen Wirtschaftsprüfern einerseits und Rechtsanwälten andererseits, ob als "Aufgaben des Wirtschaftsprüfers« in diesem Sinne nur seine eigentliche Prüfungsaufgabe oder auch seine wirtschaftsberatende Tätigkeit zu verstehen ist (vgl. u. a. einerseits: Megow DJ 1938, 453; Brangsch AnwBl 1964, 42; Feyock DNotz 1964, 526; Dumoulin NJW 1966, 810;… Rennen/Calibe, Rechtsberatungsgesetz Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.;… Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz 7. Auflage Art. 1 § 5 Rdn. 434 ff.; LG Itzehoe AnwBl 19962, 285; OLG Köln ZIP 1980, 1107 und andererseits: Düring DJ 1938, 1185; Girgensohn BB 1962, 1308; Schwarz DB 1967, 627; Heßdörfer, Die Rechtsbesorgungsbefugnis der Wirtschaftsprüfer; BFH ZIP 1981, 204 mit zustimmender Anmerkung von Weiß;… vergleiche auch Vorbescheid des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 1963, mitgeteilt BB 1963, 625 und ergänzend bei Brangsch aaO).
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