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| OLG Düsseldorf, 24.08.1982 - 19 W 11/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 24.08.1982 - 19 W 11/80
- BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1632 (Ls.)
- NJW 1983, 248 (Ls.)
- ZIP 1982, 1207
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90 Nach den Entscheidungen des Senats vom 24.08.1982 (ZIP 1982, 1207), des Bundesgerichtshofs vom 28.02.1983 (BGHZ 87, 52) sowie des Senats vom 27.07.1988 (Betrieb 1988, 1943 LS) sind mit den im AHK-Gesetz Nr. 27 genannten Unternehmen nur beispielhaft alle Unternehmen gemeint, deren überwiegender Betriebszweck in der Erzeugung von Eisen und Stahl besteht.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 28.02.1983 (BGHZ 87, 52) übereinstimmend mit dem Vorlagebeschluß des Senats vom 24.08.1982 (ZIP 1982, 1207) entschieden, daß auch andere Unternehmen der Montan-Mitbestimmung unterliegen, wenn sie dieselben sachlichen Merkmale aufweisen wie die im AHK-Gesetz Nr. 27 genannten Unternehmen.
- BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82
Der Montanmitbestimmung unterliegende Unternehmen
Das Oberlandesgericht (Beschl. v. 24.8.1982, ZIP 1982, 1207) vertritt entgegen dem Landgericht den Standpunkt, auf die Gesellschaft sei das Montan-MitbestG anzuwenden.
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