Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1983 - II ZR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2552
BGH, 21.03.1983 - II ZR 174/82 (https://dejure.org/1983,2552)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1983 - II ZR 174/82 (https://dejure.org/1983,2552)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1983 - II ZR 174/82 (https://dejure.org/1983,2552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Ruhegeldes, wenn die Pensionsschuldnerin durch Konkurs ausgefallen ist - Änderung der Beitragsbemessungsgrenze - Sicherung des Versorgungsberechtigten durch eine vertragliche Anpassungsklausel gegen Geldentwertung - Rechtmäßigkeit des § 7 Abs. 3 Gesetz zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 980
  • ZIP 1983, 845
  • MDR 1983, 912
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 381/78

    Insolvenz - Insolvenzsicherung - Leistungen - Anpassung - Ermessen - …

    Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 174/82
    Solche Klauseln sind für den Beklagten verbindlich, da er seine Leistung grundsätzlich so zu erbringen hat, wie sie der Arbeitgeber aufgrund seiner Versorgungszusage schuldet (BAG, Urt. v. 30.8.79 - 3 AZR 381/78, ZIP 1980, 48).
  • BGH, 11.10.2004 - II ZR 369/02

    Rechtstellung des Trägers der Insolvenzsicherung; Höhe der Versorgungsansprüche

    Dieser gesetzliche Versicherungsanspruch knüpft also - wie der Senat bereits entschieden hat - grundsätzlich ohne Einschränkung an den Versorgungsanspruch an, wie er sich aus der Versorgungsvereinbarung ergibt (Sen.Urt. v. 21. März 1983 - II ZR 174/82, ZIP 1983, 845, 847;… vgl. auch BAG, Urt. v. 30. August 1979 - 3 AZR 381/78, ZIP 1980, 48, 49).
  • BGH, 11.10.2004 - II ZR 403/02

    Rechtstellung des Trägers der Insolvenzsicherung; Höhe der Versorgungsansprüche

    Dieser gesetzliche Versicherungsanspruch knüpft also - wie der Senat bereits entschieden hat - grundsätzlich ohne Einschränkung an den Versorgungsanspruch an, wie er sich aus der Versorgungsvereinbarung ergibt (Sen.Urt. v. 21. März 1983 - II ZR 174/82, ZIP 1983, 845, 847;… vgl. auch BAG, Urt. v. 30. August 1979 - 3 AZR 381/78, ZIP 1980, 48, 49).
  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung; …

    Diese Entstehung des Anspruchs gegen den Träger der Insolvenzsicherung ist nicht gleichbedeutend mit seiner Fälligkeit, die je nach der zugrundeliegenden Versorgungszusage des Arbeitgebers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten kann (vgl. BGH 21.3.1983 - II ZR 174/82 - zu 4. der Gründe, AP Nr. 16 zu § 7 BetrAVG;… Rolfs in: Blomeyer/Rolfs/Otto, 5. Aufl., 2010, § 7 BetrAVG Rn. 191;… Wortmann in: Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Teil 16 A Rn. 298).
  • OLG Köln, 08.11.1989 - 27 U 45/89

    Zahlung einer Schadensrente nach § 844 Abs. 2 BGB aufgrund eines …

    Gleiches gilt im Ergebnis für die Kosten für Anschaffungen und Unterhaltung der Wohnungseinrichtung (vgl. auch die Schätzung von Eckelmann/Schäfer NJW 1984, 945, 946; BGH NJW 1984, 980).

    Rn. 84 scheint, wie dem Rechenbeispiel in NJW 1984, 980 zu entnehmen ist.

  • OLG Köln, 21.03.1986 - 6 U 147/85

    Ansprüche des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung wegen …

    Nach einem zwischen den Parteien bis zum Bundesgerichtshof geführten Rechtsstreit (Urteil des BGH vom 21. März 1983 - II ZR 174/82 -) erbrachte der Beklagte auf dieser Berechnungsgrundlage Ruhegehaltszahlungen - abzüglich der bereits geleisteten monatlichen 2.000,- DM - in Höhe von insgesamt 148.050,97 DM seit März 1976 nach und zwar unter Berücksichtigung der vorgenannten in Ziffer 11 zu § 2 der Ruhegehaltsbestimmungen enthaltenen Anpassungsklausel sowie der jeweils aktuellen insolvenzgesicherten Höchstgrenze nach § 7 Abs. 3 Betr.AVG.

    Von diesem Zeitpunkt geht auch § 7 Abs. 3 Satz 1 Betr.AVG als gesetzlich geregelter Normalfall aus (vgl. BGH im Urteil vom 21.3.1983 - Az. II ZR 174/82 - in DB 1983, 1281;… Hofer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. zu § 7 Rdnr. 142).

  • OLG Köln, 24.04.1985 - 17 U 32/84

    Ruhegeldvereinbarung im Rahmen eines Anstellungsvertrages; Geltendmachung von …

    In seinem Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 174/82 - hat der Bundesgerichtshof in der zwischen den Parteien streitigen Frage, ob die im Jahre 1976 geltende Beitragsbemessungsgrenze auch für die später fällig werdenden Rentenbeträge maßgebend, die Höchstgrenze des § 7 Abs. 111 BetrAVG also nach dem Stand von 1976 eingefroren sei, oder ob für den Höchstbetrag der vom Beklagten geschuldeten Versorgungsleistungen, wie der Kläger geltend gemacht hat, auf die jeweils bei Fälligkeit der Einzelleistungen geltende Beitragsbemessungsgrenze abzustellen sei, dahin entschieden, daß die im Zeitpunkt der - regelmäßig mit dem Sicherungsfall eintretenden - ersten Fälligkeit des Anspruchs geltende dreifache Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung insofern für die gesetzliche Leistungspflicht des Beklagten maßgebend sei, als sich nach ihr in den Fällen, in denen der vertragliche Anspruch höher sei, ein für allemal der insolvenzgeschützte Ausgangsbetrag bestimme daß jener Grundbetrag indessen in demselben Verhältnis aufzustocken sei, in welchem sich der vertragliche Pensionsanspruch als Folge einer Anpassungsklausel erhöht habe, wobei allerdings die zur Zeit der Anpassung geltende dreifache Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die von dem Beklagten zu erbringenden Leistungen bilde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht