Rechtsprechung
| ArbG Siegen, 16.04.1985 - 2 Ca 2226/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1985, 1048
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 18.01.1995 - 4 Sa 993/94
Rechtsweg: Vorabentscheidung - Arbeitsverhältnis
Für die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und damit für die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es unerheblich, ob die Arbeitnehmereigenschaft und damit das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien nur im Tatsächlichen streitig ist und deshalb erst ggf. nach einer Beweisaufnahme abschließend geklärt werden kann, oder ob die Klage unschlüssig ist, sei es, dass dies auf einem unzureichenden Sachvortrag des Klägers beruht, sei es, dass aus Rechtsgründen sein Vortrag das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt, denn Fragen der Schlüssigkeit sind ausschließlich solche der Begründetheit und nicht schon der Zulässigkeit der Klage (ArbG Siegen vom 16.04.1985, ZIP 1985, 1048,1054; LAG München vom 05.10.1992, DB 1993, 2393 = BB 1993, 1740 ). - LAG Hamm, 25.02.1988 - 8 Ta 500/87
Erforderlichkeit von zusätzlichen Abschriften; Schreibgebühren; …
Die Geltendmachung der Schreibgebühren für 272 Kopien stehen auch in Einklang mit Kostenfestsetzungsanträgen in dem vergleichbar aufwendigen Parallelrechtsstreit - 2 Ca 2226/84 = 17 (4) Sa 1730/85 -.
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