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| OLG Hamm, 22.04.1986 - 27 U 282/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 31 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1478
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.1985 - IX ZR 1/85
Begriff des nahen Angehörigen im Konkurs einer natürlichen Person
Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1986 - 27 U 282/85
Für den Fall .., daß der Gemeinschuldner eine natürliche Person ist (bzw. eine insoweit rechtlich gleichstehende OHG: BGH, GmbHRdsch 1972, 64) und die Wirksamkeit des von ihm mit einer GmbH geschlossenen Vertrages zu beurteilen ist, hat der BGH neuerdings (BGH [NJW 1986, 1047, hier: IV (438) 194 a] m. w. N.) ausgesprochen, daß jedenfalls dann § 31 Nr. 2 KO eingreift, wenn der Geschäftsführer der GmbH zugleich deren Mehrheitsgesellschafter ist.
- BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94
Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit …
Das entspricht schon der Auslegung des Verwandtenbegriffs in § 31 Nr. 2 KO: Als Verwandte gelten danach zwei Gesellschaften, deren wesentliche Gesellschafter (vgl.BGHZ 58, 20 (24 f.) = NJW 1972, 495 = LM § 31 KO Nr. 6;… Kuhn/Uhlenbruck, § 31 Rdnr. 24) oder Mitgesellschafter-Geschäftsführer (vgl. OLG Hamm, ZIP 1990, 1355 (1356) mit zust. Anm. von H. Mohrbutter, EWiR 1990, 1009 f.; Kilger/Karsten Schmidt, § 31 Anm. 13; ferner OLG Hamm, ZIP 1986, 1478 (1479) mit zust. Anm. Gerhardt, EWiR 1986, 1225 (1226)) identisch sind.
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