Rechtsprechung
| FG München, 09.04.1986 - III 283/80 AO |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1987, 181
- ZIP 1987, 799
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 09.04.1992 - 5 U 471/91 2 Hat das Finanzamt Forderungen gegen die GmbH, zumal wenn diese zur Konkurstabelle gem. § 145 Abs. 2 KO festgestellt und damit tituliert sind, so kann das Finanzamt, wozu es auch gehalten ist (BFH ZIP 1988 S. 44; FG München, ZIP 1987 S. 181; OFD Köln, BB 1988 S. 2093), mit diesen Forderungen gegenüber etwaigen Steuererstattungsansprüchen der GmbH aufrechnen.
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