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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.06.1991

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3427
OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89 (https://dejure.org/1990,3427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.1990 - 6 U 226/89 (https://dejure.org/1990,3427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 6 U 226/89 (https://dejure.org/1990,3427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 117
  • ZIP 1990, 1396
  • ZIP 1991, 925
  • VersR 1991, 336
  • BB 1990, 2220
  • DB 1990, 2369
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 21.06.1989 - 3 U 102/88

    Wie weit gehen die Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Die Klagerin ging daraufhin gegen ihre Darlehensnehmer gerichtlich vor und erwirkte u.a. das obsiegende rechtskräftige Urteil des Kammergerichts vom 28.04.1988 (22 U 2993/87), wahrend ihre Klage in dem Verfahren 3 U 102/88 des Oberlandesgerichts Celle durch Urteil vom 21.06.1989 abgewiesen wurde.

    Für den sogenannten Wissensvorsprung der Klägerin bezieht sich der Beklagte auf die Darlegungen im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 21.06.1989 (3 U 102/88).

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Hinweis-, Warn- oder Aufklärungspflichten können eine Bank oder Sparkasse bei der (Mit-) Finanzierung von Renditeobjekten treffen, wenn sie über die Rolle des Kreditgebers hinaus und als Beteiligte des zu finanzierenden Geschäfts in Erscheinung tritt, insbesondere wenn sie sich in die Planung und Durchführung des Projekts einschaltet (BGH WM 88, 561, 562 -NJW 88, 1583).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 211/83

    Auszahlung der Darlehensvaluta durch Auszahlung auf ein debitorisch geführtes …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Er hat nicht in Abrede gestellt, daß die Klägerin es in Kenntnis der Abtretungen an die Firma und an seinen Bruder auf Weisung des Beklagten an seinen Bruder ausgezahlt hat (vgl. dazu BGH WM 78, 878; BGH WM 85, 653; BGH WM 86, 6, 7).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Eine Aufklärungs- und Warnpflicht kann nur ausnahmsweise im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BOB) gegeben sein, wenn ein besanderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht, etwa dann, wenn die Bank oder Sparkasse - für sie selbst erkennbar - über einen konkreten Wissensvorsprung hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens verfugt oder wenn sie selbst einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger und Kreditnehmer schafft oder begünstigt (BGH WM 85, 910, 911; BGH WM 86, 700, 701; BGH WM 86, 995, 996; BGH WM 87, 1546; BGH WM 89, 1368, 1370 = NJW 89, 2881).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Eine Aufklärungs- und Warnpflicht kann nur ausnahmsweise im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BOB) gegeben sein, wenn ein besanderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht, etwa dann, wenn die Bank oder Sparkasse - für sie selbst erkennbar - über einen konkreten Wissensvorsprung hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens verfugt oder wenn sie selbst einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger und Kreditnehmer schafft oder begünstigt (BGH WM 85, 910, 911; BGH WM 86, 700, 701; BGH WM 86, 995, 996; BGH WM 87, 1546; BGH WM 89, 1368, 1370 = NJW 89, 2881).
  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 125/76

    Anspruch aus einem Darlehensvertrag auf Herausgabe von Wechselurkunden - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Er hat nicht in Abrede gestellt, daß die Klägerin es in Kenntnis der Abtretungen an die Firma und an seinen Bruder auf Weisung des Beklagten an seinen Bruder ausgezahlt hat (vgl. dazu BGH WM 78, 878; BGH WM 85, 653; BGH WM 86, 6, 7).
  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 121/84

    Wirksamkeit eines Darlehens zur Finanzierung des Beitritts zu einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Eine Aufklärungs- und Warnpflicht kann nur ausnahmsweise im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BOB) gegeben sein, wenn ein besanderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht, etwa dann, wenn die Bank oder Sparkasse - für sie selbst erkennbar - über einen konkreten Wissensvorsprung hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens verfugt oder wenn sie selbst einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger und Kreditnehmer schafft oder begünstigt (BGH WM 85, 910, 911; BGH WM 86, 700, 701; BGH WM 86, 995, 996; BGH WM 87, 1546; BGH WM 89, 1368, 1370 = NJW 89, 2881).
  • BGH, 10.10.1985 - III ZR 92/84

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einer Abschreibungsgesellschaft - Im Reisegewerbe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Er hat nicht in Abrede gestellt, daß die Klägerin es in Kenntnis der Abtretungen an die Firma und an seinen Bruder auf Weisung des Beklagten an seinen Bruder ausgezahlt hat (vgl. dazu BGH WM 78, 878; BGH WM 85, 653; BGH WM 86, 6, 7).
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 223/84

    Abschreibungsgesellschaft - Bank - Darlehn - Beteiligung an einer Wohnungsbau-KG, …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 226/89
    Eine Aufklärungs- und Warnpflicht kann nur ausnahmsweise im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BOB) gegeben sein, wenn ein besanderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht, etwa dann, wenn die Bank oder Sparkasse - für sie selbst erkennbar - über einen konkreten Wissensvorsprung hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens verfugt oder wenn sie selbst einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger und Kreditnehmer schafft oder begünstigt (BGH WM 85, 910, 911; BGH WM 86, 700, 701; BGH WM 86, 995, 996; BGH WM 87, 1546; BGH WM 89, 1368, 1370 = NJW 89, 2881).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10817
OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90 (https://dejure.org/1991,10817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.06.1991 - 8 U 192/90 (https://dejure.org/1991,10817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 8 U 192/90 (https://dejure.org/1991,10817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 925
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Das Berufungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen (Urteil veröffentlicht in ZIP 1991, 925).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich; …

    Die missbräuchlichen Vorgänge an denen der Geschäftsführer der Antragsgegnerin Ziff. 1 beteiligt war, stammen aus den Jahren 1987 bzw. 199f(vgl. BGH DB 1992, 1567, 1568; OLG Düsseldorf WM 1994, 337; OLG Karlsruhe ZIP 1991, 925).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …

    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
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