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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 22 U 202/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3748
OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 22 U 202/91 (https://dejure.org/1991,3748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1991 - 22 U 202/91 (https://dejure.org/1991,3748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - 22 U 202/91 (https://dejure.org/1991,3748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KO § 82, § 106 Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Konkurs; Zustimmung des Sequesters zur Betriebsveräußerung

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 344
  • WM 1992, 1337
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 22 U 202/91
    Der Sequester würde sonst einen endgültigen Zustand schaffen, den herbeizuführen er in der Regel schon deshalb nicht befugt sein kann, weil die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht geprüft sind (vgl. BGH, DRsp I (128) 177 e-f = NJW 1988, 1912 ).

    Der BGH hat in diesem Urteil allerdings ausdrücklich die Entscheidung offen gelassen, ob möglicherweise dann, wenn die Sicherung des Schuldnervermögens im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Eröffnung des Konkursverfahrens dies zwingend gebietet, eine Ausnahme von diesem Grundsatz gerechtfertigt sein könnte (BGH, DRsp I (128) 177 e-f = NJW 1988, 1912 ).

  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 27 U 246/98

    Haftung des Sequesters wegen Verkaufs von Gegenständen des späteren …

    Der Sequester als Bewahrer des schuldnerischen Vermögens ist grundsätzlich nicht befugt, in Bezug auf die Vermögenswerte einen endgültigen Zustand zu schaffen, weil die Voraussetzungen für die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens oder des Konkursverfahrens im Zeitpunkt seines Tätigwerdens noch nicht geprüft sind (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1992, 344, 346).

    Eine Verwertung kann deshalb dem Sequester nur gestattet sein, wenn die Verwertungshandlung im Interesse der Konkursgläubiger eine geradezu zwingend gebotene Maßnahme zur Sicherung des Schuldnervermögens darstellt (OLG Düsseldorf, ZIP 1992, 344, 346; OLG Köln OLGR 1992, 284, 286; OLG Hamm ZIP 1995, 50, 52).

  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 92/94

    Kein Anspruch aus § 816 BGB wegen einer Verfügung, der der Rechtsinhaber …

    Ebenso ist anerkannt worden, daß im Einzelfall die Betriebsveräußerung durch den Sequester zulässig sein kann (OLG Düsseldorf ZIP 1992, 344 = EWiR 1992, 493 (Johlke) = WM 1992, 1337;… zustimmend Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 106 Rz. 13a).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.1998 - 12 U 16/97

    Anspruch auf Rückzahlung aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten …

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