Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
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§ 22 KO
Gesellschaftsrecht; Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers im Konkurs
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 493
- ZIP 1992, 1566
- ZIP 1992, 418
- DB 1992, 1040
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80
GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91
Diese Kündigungsfrist gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt ist, jedenfalls soweit er nicht herrschender Gesellschafter ist (vgl. dazu BGHZ 79, 291 und 91, 217 = DRsp II (220) 258 b und 292 c). - BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83
Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91
Diese Kündigungsfrist gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt ist, jedenfalls soweit er nicht herrschender Gesellschafter ist (vgl. dazu BGHZ 79, 291 und 91, 217 = DRsp II (220) 258 b und 292 c). - BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78
Dienstverhältnis des Alleingesellschafter-Geschältsführers
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91
Der BGH hat in seiner Entscheidung BGHZ 75, 209 = DRsp IV (438) 144 a in Auseinandersetzung mit dem Schrifttum ausgeführt, auch der Dienstvertrag eines Alleingesellschafters zu "seiner« GmbH sei nach § 22 KO zu kündigen; denn anderenfalls werde die Existenz eines Dienstverhältnisses zwischen einem Alleingesellschafter und der rechtlich selbständigen GmbH, das sonst anerkannt werde, konkursrechtlich geleugnet. - OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85
Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigung im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91
Dieser Entscheidung ist der Senat in einem Urteil vom 2.6.1986, veröffentlicht in ZIP 1987, 121, gefolgt und hält auch in vorliegendem Fall an der dort vertretenen Auffassung fest.
- OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99
Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter
Der Senat hält an seiner zu § 22 KO entwickelten Rechtsprechung auch in Anwendung des § 113 InsO fest, wonach der Insolvenzverwalter das Dienstverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nur durch Kündigung nach § 113 InsO beenden kann (zur Rechtsprechung zu § 22 KO vgl. Senat ZIP 1987, 121; 1992, 418 - Die eingelegte Revision ist zurückgenommen worden. -) Die von dem Beklagten gegen diese Auffassung vorgetragenen Gesichtspunkte entsprechen denjenigen, die in der bisherigen Diskussion (vgl. Heilmann, ZIP 1908, 344; Timm, ZIP 1981, 10; derselbe, ZIP 1987, 69) vorgetragen wurden.
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