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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3482
OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93 (https://dejure.org/1993,3482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.1993 - 2 U 865/93 (https://dejure.org/1993,3482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 2 U 865/93 (https://dejure.org/1993,3482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Landgerichts für Feststellungen bei bestrittener Gesamtvollstreckungsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit; Feststellungsklage; Verspätete Forderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1193
  • ZIP 1994, 1897
  • ZIP 1994, 1898
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93

    Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93
    Hiermit geht einher, daß selbst aus der Sicht der Vorinstanz über die vorliegende Klage die "Prozeßabteilung" des Amtsgerichts zu entscheiden hätte, so daß eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts weder eine Konzentration auf den mit dem Gesamtvollstreckungsverfahren befaßten Richter bewirken noch die Effektivität der Rechtspflege erhöhen könnte (…im Ergebnis wie hier: OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluß des 1. Zivilsenats vom 08.07.1993 - 1 AR 73/93 - (unveröffentlicht); LG Dresden, Urteil vom 03.03.1993 - 45 O 200/92 - (Sprungrevision beim Bundesgerichtshof unter Az. IX ZR 84/93 anhängig;… Graf Brockdorff, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 28.04.1993 - 4 W 31/93
    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93
    Dies gilt umsomehr, als durch die hier vertretene Auffassung eine Verkürzung des Rechtsweges im Gesamtvollstreckungsverfahren vermieden und eine Angleichung des Insolvenzrechts der fünf neuen Bundesländer an die bundesdeutsche Konkursordnung erzielt wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluß vom 28.04.1993 - 4 W 31/93 - ZIP 1993, 779;… zum Meinungsstand weiterhin: Graf Brockdorff, a.a.O., S. 981).
  • OLG Dresden, 08.07.1993 - 1 AR 73/93

    Zuständigkeit für Klagen auf Feststellung einer Forderung zur …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93
    Hiermit geht einher, daß selbst aus der Sicht der Vorinstanz über die vorliegende Klage die "Prozeßabteilung" des Amtsgerichts zu entscheiden hätte, so daß eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts weder eine Konzentration auf den mit dem Gesamtvollstreckungsverfahren befaßten Richter bewirken noch die Effektivität der Rechtspflege erhöhen könnte (…im Ergebnis wie hier: OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluß des 1. Zivilsenats vom 08.07.1993 - 1 AR 73/93 - (unveröffentlicht); LG Dresden, Urteil vom 03.03.1993 - 45 O 200/92 - (Sprungrevision beim Bundesgerichtshof unter Az. IX ZR 84/93 anhängig;… Graf Brockdorff, a.a.O.).
  • LG Dresden, 03.03.1993 - 45 O 200/92

    Verweigerung eines Verwalters im Gesamtvollstreckungsverfahren zur Aufnahme einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93
    Hiermit geht einher, daß selbst aus der Sicht der Vorinstanz über die vorliegende Klage die "Prozeßabteilung" des Amtsgerichts zu entscheiden hätte, so daß eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts weder eine Konzentration auf den mit dem Gesamtvollstreckungsverfahren befaßten Richter bewirken noch die Effektivität der Rechtspflege erhöhen könnte (…im Ergebnis wie hier: OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluß des 1. Zivilsenats vom 08.07.1993 - 1 AR 73/93 - (unveröffentlicht); LG Dresden, Urteil vom 03.03.1993 - 45 O 200/92 - (Sprungrevision beim Bundesgerichtshof unter Az. IX ZR 84/93 anhängig;… Graf Brockdorff, a.a.O.).
  • BezG Frankfurt/Oder, 28.01.1992 - 12 T 3/92
    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93
    a) Der gegen den Gesamtvollstreckungsverwalter gerichtete Anspruch auf Anerkennung und Prüfung einer verspätet angemeldeten Forderung (§ 14 GesO ) ist nämlich trotz seiner Verwobenheit mit dem formellen Insolvenzrecht nicht mit den Rechtsbehelfen des Gesamtvollstreckungsverfahrens oder der sonstigen Freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern in einen gesonderten Erkenntnisverfahren zu verfolgen (a.A. wohl BG Frankfurt/Oder, ZIP 1992, 284).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93

    Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung

    Nach überwiegender Auffassung muß er auf Feststellung der Verpflichtung des Verwalters klagen, die Forderung in das Verzeichnis aufzunehmen und im Prüfungstermin zu prüfen (…Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 14 Rdnr. 25;… Smid, Komm. § 14 Rdnr. 23 f.; Barth EWiR 1993, 887; Hess EWiR 1993, 898, 890; OLG Dresden ZIP 1993, 1193, 1194).
  • LG Dresden, 31.08.1993 - 43 O 128/93
    Die Klage ist zulässig, da das Landgericht zur Entscheidung über die Frage der Feststellung zur Gesamtvollstreckungstabelle zuständig ist (OLG Naumburg ZIP 1993, 779; OLG Dresden, Urteil vom 26.07.1993 - 2 U 865/93 - nicht veröffentlicht).
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