Rechtsprechung
| LG Dresden, 01.09.1994 - 2 T 560/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GesO § 6 Abs. 3, § 14 Abs. 1 S. 1
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1613
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.03.2005 - IX ZB 269/03
Versäumung der Anmeldungsfrist für Forderungen
c) Zwar ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 GesO, daß den Gläubiger regelmäßig ein Verschulden trifft, wenn er die Veröffentlichung der Anmeldefrist in den Veröffentlichungsblättern nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen hat (LG Dresden ZIP 1994, 1613, 1614).Ab dem Zeitpunkt, in dem der Verwalter von ihrer Forderung gegen die Schuldnerin Kenntnis hatte, durfte sich die Gläubigerin darauf verlassen, daß der Verwalter seiner Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 GesO nachkommen und den Ablauf der Anmeldefrist mitteilen würde (vgl. OLG Dresden ZIP 1993, 1826, 1827; OLG Brandenburg ZIP 1994, 1288, 1289; LG Dresden ZIP 1994, 1613, 1615; LG Erfurt ZIP 1996, 1708, 1711;… Hess/Binz/Wienberg, aaO § 14 Rn. 76).
dejure.org
Übersicht LG Dresden
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.