Rechtsprechung
| OLG Dresden, 05.01.1994 - 5 U 166/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- dfg-viewer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswirkungen der Vermögenszuordnung gem. § 4 VZOG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Grundbuchberichtigung und Grundstücksherausgabe; Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch öffentliche oder öffentlicht beglaubigte Urkunden; Vorrang des Berichtigungsverfahrens; Vorrang eines Zivilprozesses vor dem Zuordnungsverfahren nach dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Dresden, 23.03.1992 - 35 Z 635/90
- OLG Dresden, 05.01.1994 - 5 U 166/93
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 399
- NJ 1994, 273
- DB 1994, 729
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
Auszug aus OLG Dresden, 05.01.1994 - 5 U 166/93
Demgemäß hat die Sache entscheidet, was bei einem im materiellen Sinne rechtsprechenden Verfahren, das der Rechtskraft zugänglich ist, nicht zulässig wäre (vgl. BVerfGE 3, 377, 381).
- BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision
(2) Die Rechtsprechung hat sich mehrfach, aber mit unterschiedlichem Ergebnis, mit der Frage befasst, ob ein Vermögenszuordnungsbescheid in einem zivilgerichtlichen Verfahren für die am Zuordnungsverfahren Beteiligten bindend ist (dagegen OLG Dresden, VIZ 1994, S. 488;… KG, VIZ 1994, S. 31;… dafür BGH, VIZ 1995, S. 592 ;… OLG Jena, VIZ 2000, S. 374 f.;… LG Dresden, VIZ 1994, S. 199). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94
Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren
Das Oberlandesgericht (ZIP 1994, 399) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. - OVG Brandenburg, 09.08.2004 - 3 B 325/03 Das Oberlandesgericht Dresden hat sich zu dieser Frage im Urteil vom 5. Januar 1994 - 5 U 166/93 -, VIZ 1994, 488, geäußert und ausgeführt, dass "die Vermögenszuordnung ihrer Natur nach einen nur vorläufig legitimierenden und rechtsfeststellenden Charakter" habe, weshalb das Vermögenszuordnungsverfahren einen zivilrechtlichen Eigentumsstreit, der eine endgültige Rechtsfeststellung zum Gegenstand habe, in keinem Fall ausschließe, also selbst dann nicht, wenn ein bestandskräftiger Bescheid vorliege.
- OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 3 B 344/03 Das Oberlandesgericht Dresden hat sich zu dieser Frage im Urteil vom 5. Januar 1994 - 5 U 166/93 -, VIZ 1994, 488, geäußert und ausgeführt, dass "die Vermögenszuordnung ihrer Natur nach einen nur vorläufig legitimierenden und rechtsfeststellenden Charakter" habe, weshalb das Vermögenszuordnungsverfahren einen zivilrechtlichen Eigentumsstreit, der eine endgültige Rechtsfeststellung zum Gegenstand habe, in keinem Fall ausschließe, also selbst dann nicht, wenn ein bestandskräftiger Bescheid vorliege.
- OLG Dresden, 07.07.1998 - 3 U 921/98
Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes; Nutzungsrechte an …
Es kann deshalb in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob der Vermögenszuordnungsbescheid Zivilgerichte im übrigen binden würde (…bejahend Schmidt-Räntsch/Hiestand in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 2 VZOG Rdnr. 3, 37; verneinend OLG Dresden, ZIP 1994, 399; VIZ 1994, 489). - OLG Brandenburg, 27.04.1995 - 8 Wx 165/94
Gesamtvollstreckung und Bewilligungsbefugnis
Aus Wortlaut und Sinn des Gesetzes ergibt sich, daß der Rechtsübergang kraft Gesetzes mit dem Stichtag des 01.07.1990 erfolgt (vgl. BVerwG, VIZ 1995, 99, [100]; KG VIZ 1994, 675 = ZIP 1994, 1813; OLG Dresden, ZIP 1994, 399 = DB 1994, 729 = OLG-NL 1994, 81). - OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
Aussetzung im Verfahren nach Art. 233 § 2b Abs. 3 EGBGB
Die Entscheidung privatrechtlicher Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art, die auf endgültige Rechtsfeststellung gerichtet ist, ist typische Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, BVerfGE 14, 56, 66; 21, 139, 144, an deren Stelle nicht ein Verwaltungsverfahren treten kann, in welchem mit der Anfechtung nur die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde geprüft werden kann, OLG Dresden, VIZ 1994, 488 .
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