Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.02.1994 - 11 U 198/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10220
OLG Hamburg, 11.02.1994 - 11 U 198/93 (https://dejure.org/1994,10220)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.1994 - 11 U 198/93 (https://dejure.org/1994,10220)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 1994 - 11 U 198/93 (https://dejure.org/1994,10220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1459
  • ZIP 1994, 458
  • DB 1994, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 53/89

    Nachweis der Aktionärseigenschaft einer im Bereich der früheren SBZ gegründeten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.1994 - 11 U 198/93
    Die Glaubhaftmachung der Aktionärseigenschaft für Aktionäre einer Spalt- oder Restgesellschaft, die aus kriegsbedingten Gründen ihre Aktienurkunden verloren haben (BGH DB 1989 S. 2422 [LS] = WM 1989 S. 1682 = ZIP 1989 S. 1546), kann auch mittels geeigneter Angaben über Beteiligungsverhältnisse in einschlägigen Handbüchern geschehen, sofern unter den gegebenen Umständen davon ausgegangen werden kann, daß die auf diese Weise in Betracht kommende Mitgliedschaft bis zur Enteignung des außerhalb des alten Bundesgebiets belegenen Gesellschaftsvermögens angedauert hat.
  • OLG Hamburg, 28.09.2007 - 11 U 294/06
    Denn wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, kann es bei einem solchen Ausnahmefall gerechtfertigt sein, formal zu beanstandende, aber einem praktischen Bedürfnis entsprechende Lösungen als wirksam zu behandeln, die unter normalen Umständen nicht als zulässig erachtet werden können und mit denen sachgerechte und vernünftige Folgerungen aus der vorgegebenen Sach- und Rechtslage gezogen werden ( BGH NJW-RR 1992, 168, 169; BGH ZIP 1989, 1546, 1548; BGH WM 1970, 983, 984; vgl. auch OLG Hamburg ZIP 1994, 458, 459; OLG Hamburg ZIP 1991, 305, 307).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht