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Rechtsprechung
   KG, 24.08.1995 - 2 W 4557/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7394
KG, 24.08.1995 - 2 W 4557/94 (https://dejure.org/1995,7394)
KG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 W 4557/94 (https://dejure.org/1995,7394)
KG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 W 4557/94 (https://dejure.org/1995,7394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch über den Aktienbesitz sämtlicher Zwischenholdings; Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des anderen Teils sowie zu einem redlichen und loyalen Verhalten ; Anforderungen an den Nennwert einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1060
  • ZIP 1995, 1592
  • VersR 1995, 1483
  • WM 1995, 1920
  • DB 1995, 2207
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008

    Rn. 138 Dass dabei die Hauptversammlung einen Auskunftsanspruch über die Innehabung konzernfremder Aufsichtsratsmandate hat, steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen (vgl. dazu KG ZIP 1995, 1592, 1594; BayObLG, AG 1996, 180, 181;… Mutter, Auskunftsansprüche des Aktionärs in der Hauptversammlung, 2002, S. 18), weil die erbetene Auskunft den Kern der konzernfremden Aufsichtsratstätigkeit erfasst und insoweit weit über die bloße Information vorhandener Aufsichtsratsmandate hinausgeht.
  • LG München I, 23.01.2025 - 5 HKO 2381/24

    Rechte der Hauptversammlung, Nichtigkeitsfeststellungsklage, …

    Die Wahrnehmung unter anderem von konzernfremden Aufsichtsratsmandaten ist nämlich nicht nur als persönliche Angelegenheit des Aufsichtsratsmitglieds einzustufen, weil eine solche Tätigkeit Auswirkungen auf die Gesellschaft haben kann (vgl. BayObLG AG 1996, 180, 181 = NJW-RR 1996, 679, 680; KG AG 1996, 135 = ZIP 1995, 1592, 1594;… Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl., § 131 Rdn. 277;… Poelzig in: BeckOGK AktG, Stand: 1.10.2024, § 131 Rdn. 122).

    Die Beantwortung dieser Frage ist auch erforderlich, weil der Aktionär hierdurch beurteilen kann, inwieweit es gegebenenfalls zu Interessenkonflikten und auch durch Überlastung zu einer Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung kommen kann (vgl. Spindler in: K. Schmidt/Lutter, a.a.O., § 131 Rdn. 50; Kubis in: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl., § 131 Rdn. 277; Heidel in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Aufl., § 131 Rdn. 168 "AR-Mandate"; auch KG AG 1996, 135 = ZIP 1995, 1592, 1594; i. Erg.

  • BayObLG, 30.11.1995 - 3Z BR 161/93

    Ansprüche des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft: Auskunftsanspruch - Umfang - …

    Die Wahrnehmung von konzernfremden Aufsichtsratsmandaten durch ein Vorstandsmitglied ist nicht nur als dessen persönliche Angelegenheit zu betrachten, weil eine solche Tätigkeit Auswirkungen auf die Gesellschaft haben kann (OLG Düsseldorf AG 1987, 21; KG ZIP 1995, 1592/1594).
  • KG, 15.02.2001 - 2 W 3288/00

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung von Auskünften über Beteiligungen …

    Entgegen der in der Literatur zum Teil geäußerten Kritik (vgl. Hüffer, ZIP 1996, 401 ff; Groß, AG 1997, 97, 104 ff; Wilken, EwiR 1995, 943;… Hense, 4. Auflage, Rdnr. 692 ff; Ebenroth/Bohne, WuB II A. § 131 AktG 1.96) hält der Senat daran fest, bei der Konkretisierung dieses objektiven Maßstabs von den Kriterien auszugehen, die Wissenschaft und Praxis für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens, bzw. für eine sachgerechte Aktienanalyse und Unternehmensbewertung benötigt werden oder bedeutsam sind.
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