Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für die Rückübertragung des Eigentums an einem bebauten Grundstück nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 b Abs. 1; § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 6 a Sätze 1 und 2
Gesamtvollstreckungsverfahren; Unternehmen; Bestandteile; Einstellung des Geschäftsbetriebs; Unternehmensrückgabe; Betriebsgrundstück; Kommanditgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens bei Unternehmensrestitution
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 03.02.1994 - 1 K 1225/92
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Papierfundstellen
- ZIP 1995, 1681
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben. - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Diese Regelung bezweckt - neben dem Ziel der Erhaltung lebensfähiger Unternehmen - den Schutz der Unternehmensgläubiger (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1994 - BVerwG 7 C 11.94 - VIZ 1995, 413). - BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 5.93
Vermögensfragen - Berechtigter - Rückgabe - Entschädigung - Staatliche …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1; Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 7 B 46.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 2; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [BVerwG 17.12.1993 - 7 C 5/93]; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6), handelt es sich bei der Rückgabe von Vermögensgegenständen nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen durch die vorherige dauerhafte Stillegung des Unternehmens gekennzeichneten besonderen Anwendungsfall der Unternehmensrestitution.
- BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93
Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1; Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 7 B 46.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 2; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [BVerwG 17.12.1993 - 7 C 5/93]; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6), handelt es sich bei der Rückgabe von Vermögensgegenständen nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen durch die vorherige dauerhafte Stillegung des Unternehmens gekennzeichneten besonderen Anwendungsfall der Unternehmensrestitution. - BVerwG, 27.07.1993 - 7 B 15.93
Vermögensfragen - Rückerstattung - Unternehmen - Unternehmensrückgabe - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1; Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 7 B 46.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 2; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [BVerwG 17.12.1993 - 7 C 5/93]; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6), handelt es sich bei der Rückgabe von Vermögensgegenständen nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen durch die vorherige dauerhafte Stillegung des Unternehmens gekennzeichneten besonderen Anwendungsfall der Unternehmensrestitution. - BVerwG, 30.08.1994 - 7 B 68.94
Anforderungen an die Einleitung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Die nach der Gesamtvollstreckungsordnung bestehende Verwaltungs- und Prozeßführungsbefugnis des Gesamt Vollstreckungsverwalters wird durch das Recht der Treuhandanstalt (heute Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) zur alleinigen Vertretung der in ihrem Eigentum stehenden Kapitalgesellschaften gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 VermG nicht beeinträchtigt (Beschluß des Senats vom 30. August 1994 - BVerwG 7 B 68.94 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 8). - BVerwG, 13.09.1993 - 7 B 46.93
Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 6 Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1; Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 7 B 46.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 2; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [BVerwG 17.12.1993 - 7 C 5/93]; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6), handelt es sich bei der Rückgabe von Vermögensgegenständen nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen durch die vorherige dauerhafte Stillegung des Unternehmens gekennzeichneten besonderen Anwendungsfall der Unternehmensrestitution.
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.95
Offene Vermögensfragen - Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das …
Zur Begründung beruft er sich im wesentlichen auf die Senatsentscheidung vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - (Buchholz 112 § 3 b VermG Nr. 1).Der Kläger ist als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der Berechtigten befugt, deren Rechte im eigenen Namen vor Gericht geltend zu machen; dies hat der Senat im Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - (Buchholz 112 § 3 b VermG Nr. 1) bereits entschieden.
a) Der Senat hat bereits mit Urteil vom 31. August 1995 (a.a.O.) entschieden, daß die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über ein Unternehmen die Rückgabe einzelner Unternehmensbestandteile gemäß § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG ausschließt.
Diese Regelung setzt voraus, daß der nach § 6 Abs. 1 a VermG Berechtigte durch die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Unternehmens in der Weise geschädigt wird, daß dieser Umstand sowohl seinen Anspruch auf Rückgabe des Unternehmens gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG als auch den im Stillegungsfalle ersatzweise gewährten Anspruch auf Rückgabe von Unternehmensresten nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG ausschließt; aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Umfang des zu ersetzenden Schadens nach dem zuletzt genannten Anspruch abzüglich der Schulden nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG bemessen (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1995 a.a.O. S. 6).
Wie der Senat im Urteil vom 31. August 1995 (a.a.O., S. 4, 6 f.) ausgeführt hat, kommt eine Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände wegen des in § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG angeordneten Vorrangs der privaten Unternehmensgläubiger im Liquidationsstadium nur in Betracht, wenn alle Gläubiger des verfügungsberechtigten Unternehmensträgers befriedigt sind; in den Fällen der durch Zusammenlegung mehrerer Unternehmen entstandenen Unternehmenseinheit aber ist eine Zuordnung der Gläubigeransprüche auf bloße Betriebsteile - d.h. die herausverlangten früheren Unternehmen - weder vom Gesetz angeordnet noch praktikabel.
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch …
Die abweichende Behandlung des besonderen Restitutionsanspruchs nach § 6 Abs. 1 S. 1 VermG trägt - wie der Senat in seinem Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - (VIZ 1996, 35) dargelegt hat - dem Umstand Rechnung, daß derjenige, der ein Unternehmen verloren hat, das Unternehmen nur insgesamt, d.h. unter Einschluß aller Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens zurückverlangen kann (§ 3 Abs. 1 S. 3 VermG, § 1 Abs. 1 S. 2 URüV); dieser die Restitution überdauernde und daher auch den Restitutionsberechtigten treffende Haftungszusammenhang zwischen dem Unternehmensvermögen und den Unternehmensschulden wirkt sich nach der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens als Restitutionshindernis aus, weil das Unternehmensvermögen infolge dieses Verfahrens materiell den Unternehmensgläubigern zusteht und daher für die Rückgabe an den Restitutionsberechtigten nicht mehr verfügbar ist. - BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05
Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für …
Damit wollte der Gesetzgeber die Restitution von Bestandteilen eines stillgelegten Unternehmens erleichtern (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 1 S. 1 ).
- BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99
Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest; …
Der Rechtsprechung des Senats, nach der die Eröffnung dieses Verfahrens über das Vermögen eines der Restitution unterliegenden Unternehmens nicht nur die Unternehmensrückgabe, sondern auch Ansprüche nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG ausschließt (Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - Buchholz 428 § 3 b VermG Nr. 1;… Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 3), ist durch die mit Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) in § 3 b Abs. 1 Satz 2 VermG eingefügte Ausnahmeregelung der Boden entzogen worden. - BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung; …
Damit sollte verhindert werden, dass die bisherige Haftungsgrundlage einer Forderung durch die Rückübertragung von einzelnen Bestandteilen des Unternehmensvermögens zulasten der Unternehmensgläubiger geschmälert wurde (Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 1 S. 4). - VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren
Dabei kann dahinstehen, ob die Klagebefugnis vollumfänglich bereits daraus folgt, dass der Kläger aufgrund seiner im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung - InsO - folgenden Befugnis zur Verwaltung des Vermögens der D GmbH berechtigt ist, die das Grundstück H in H (Gemarkung H, Flur 2, Flurstück a) betreffenden Rechte dieser Gesellschaft im eigenen Namen vor Gericht geltend zu machen (so genannte Partei kraft Amtes; vgl. BVerwG, Urt. vom 31. August 1995 - 7 C 25/94 -, ZIP 1995, 1681 = VIZ 1996, 35 = ZOV 1996, 48;… Urt. vom 26. September 1996 - 7 C 61/95 -, VIZ 1997, 34 = ZOV 1997, 43 = Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 3). - VG Potsdam, 21.03.2002 - 1 K 1887/01
Festsetzung vorrangiger Gläubigerverbindlichkeiten; Rückgabe von Vermögensresten; …
angegeben, dass die Neufassung lediglich eine Klarstellung als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1995 - 7 C 25/94 - sei. - BVerwG, 30.01.1997 - 7 B 24.97
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - "Konkursfestigkeit" eines …
Dieser Umstand wirkt zugunsten der Gesamtvollstreckungsschuldnerin mit der Folge fort, daß der von den Beigeladenen zu 1 und 3 geltend gemachte Anspruch nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG nicht im Sinne des § 3 b Abs. 1 Satz 1 VermG "konkursfest", sondern aus den im Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - dargelegten Gründen mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens untergegangen ist. - OLG Jena, 05.12.1996 - Lw U 989/94
Versterben einer Klägerin nicht als Verfahrensunterbrechung , sondern Ermittlung …
Der Senat neigt allerdings dazu, bereits mit Inkrafttreten der Verfassung der DDR am 07.10.1949 sämtliches bis dahin existierendes Anerbenrecht als gegenstandslos anzusehen (vgl. OLG Celle, VIZ 1996, 35; Adlerstein/Desch, DtZ 1991, 200 m. w. N.;… Staudinger/Promberger, BGB, 10. Aufl., Art. 64 EGBGB, Rnr. 172;… Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts, 3. Aufl., Rnr. 16;… Wöhrmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 6. Aufl., Rnr. 42;… anderer Auffassung Lange/Wulf/Lüdtke-Handjery, a. a. O.;… Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, a. a. O., Landgericht Zweibrücken, Rechtspfleger 1992, 107, 108, das allerdings übersieht, dass gerade das mecklenburgische Anerbenrecht förmlich durch Gesetz vom 24.08.1951 aufgehoben worden war). - VG Magdeburg, 25.02.2003 - 5 A 65/02 Die von Ihnen angesprochene Entscheidung des BVerwG vom 31.8.1995 ist in der VIZ 1996 S. 35 abgedruckt.
- VG Berlin, 18.01.1996 - 21 A 311.92
Anspruch auf Rückübertragung eines Betriebsteils ; Abtretung von …
- VG Leipzig, 24.09.1998 - 3 K 1709/95
Rückgabe verbliebener Vermögenswerte; Bestandskräftige Rückübertragung eines …
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